Gewährsmängel und ihre Kosequentzen

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    Meine Freundin hat vor 4 Monaten ein 3-jähriges Pferd gekauft. Vor einer Woche fanden wir eine trübe Stelle im Auge. In der Klinik sagten sie heute es sei die Periodische Augenentzündung.

    Die Krankheit könnte sich auch auf das zweite Auge ausbreiten.

    Man kann die trübe stelle operativ entfernen lassen und durch einen Glaskörper ersetzten. Trozdem kann sich die Krankheit weiter fortsetzen.

    Was heisst es, wenn ein Pferd einen "Gewährsmangel" hat?

    Könnte man das Pferd dem Verkäufer zurückgeben? Darf man es weiterverkaufen?

    Grüße
    Galanoir
  • Charly
    • 25.11.2004
    • 6007

    #2
    habt ihr eine AKU, wo drin steht, dass die Augen OB sind?
    Wenn ja, dann habt ihr nur eine Chance gegen den TA vorzugehen.
    Wenn nein, könnt ihr gegen den Verkäufer vorgehen, innerhalb der ersten 6 Monate muß er beweisen, dass das Pferd diesen Mangel zum Zeitpunkt des Übergangs noch nciht hatte.

    Kommentar


    • #3
      Hallo Charly,

      der Kleine hatte als Fohlen eine Verletzung am Auge, die aber vollständig verheilt ist. Daher steht in der AKU auch, dass die Augen OB sind.

      Tja, die Frage ist nun, ob die "6-Monats-Frist" greifen kann, oder nicht?

      Warscheinlich sollte man sich Rechtsbeistand holen. Diese ganze Paragraphen-Reiterei liegt mich nicht so ganz.

      Grüßlies
      Galanoir

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      • Ginella NB

        #4
        durch das neue gewährleistungsrecht sind die herkömmlichen gewährleistungsmängel eigentlich ausser kraft gesetzt.

        heutzutage kann man ja fast jede krankheit beim käufer "reklamieren" wenn sie in einer bestimmten frist auftritt.

        würde mir auf jeden fall von einem pferdefachmann juristischen rat holen.

        Kommentar

        • Chagall
          • 27.12.2004
          • 3863

          #5
          Ich hate genau das gleiche Problem! Nur bei mir waren es nur 3 Monate!
          Augenentzündung- dann Klinik- Diagnose periodische A.- sofort zurück zum Verkäufer.
          Kämpfe mit Leidenschaft, siege mit Stolz,
          verliere mit Respekt, aber gib nie auf

          Kommentar


          • #6
            mal ne frage: ich habe von jemandem gehört das es die gewährmängel nicht mehr gibt oder ist das noch wieder was anderes?

            Kommentar

            • Ginella NB

              #7
              die 7 gewährsmängel gelten bei der heutigen rechtssprechung auch nicht mehr

              Kommentar

              • Chagall
                • 27.12.2004
                • 3863

                #8
                Aber wenn das Pferd diese oder andere Mängel hat, die dem Käufer nicht bekannt waren muß der Verkäufer das Pferde zurücknehmen! In dem Sinne kann man eigentlich fast schon davon reden das es nun mehrere "G.Mängel" gibt. Auslegungssache!!!!!!! !
                Kämpfe mit Leidenschaft, siege mit Stolz,
                verliere mit Respekt, aber gib nie auf

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                • #9
                  Hallo Ihr Lieben,

                  ich habe neue Erkenntnisse.

                  Meine Freundin liegt in der Beweispflicht, dass das Pferd bereits schon beim Kauf erkrankt gewesen sein könnte, da es sich beim Verkäufer um einen nicht gewerblichen Züchter, sondern um eine Privatperson handelt.

                  Wenn es ein Züchter gewesen wäre, der gererblich züchtet, dann wäre er in der Beweispflicht gewesen.

                  Grüßlies
                  Galanoir

                  Kommentar

                  • Suomi
                    • 04.12.2009
                    • 4240

                    #10
                    ist ein interessantes Thema, finde ich. Eine entfernte Bekannte hat sich vor etwa einem halben Jahr ein 4-jähriges Pferd gekauft. Vor ein paar Wochen haben zwei Personen unabhängig voneinander gesehen, dass dieses Pferd koppt (Luftkopper). Zuvor ist das aber niemandem aufgefallen. Davon abgesehen, dass sie das Pferd nie zurückgeben würde - trotzdem finde ich das interessant. WENN sie das bemängeln würde, hätte sie da Erfolg? Wir haben nämlich überlegt, ob das Pferd bereits koppte als sie es kaufte (und es jetzt eben erst bemerkt wurde), oder ab das Pferd erst hier im Stall mit dem koppen angefangen hat. Aber mit Sicherheit kann man weder das eine noch das andere ausschließen.

                    Kann man davon ausgehen, dass es so gehandhabt wird, wie im vorigen Post beschrieben?

                    Kommentar

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