Box nach Kündigung durch anderes Pferd belegt....

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  • Friesenfrieda
    • 23.01.2010
    • 9

    Box nach Kündigung durch anderes Pferd belegt....

    Hallo,

    hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Habe meine Box vorzeitig verlassen und habe nun lt. Vertrag noch einen Monatkündigungsfrist. Der Vermieter hat nun ein anderes Pferd in die Box gestellt (auf der Anlage sind noch andere Boxen frei). Weiß jemand ob man jetzt die Box (abzgl. Futter/ Hallennutzung / Wiese...) noch bezahlen muß oder nicht?
  • No Limit
    • 23.12.2009
    • 1499

    #2
    wenn er noch geld für die lehre box verlangt darf er sie nicht belegen sondern muß sie freihalten.sollte er sie belegen ist eigentlich keine miete mehr zu bezahlen. ist das vertraglich nicht genau geregelt?

    Kommentar

    • Lori
      • 20.03.2003
      • 51442

      #3
      Ob er die Box mit einem anderen Pferd "füllen" darf, hängt davon ab, ob du per Vertrag genau DIESE eine Box gemietet hast oder einfach nur eine Box vom Typ XY für *** EUR im Monat bezahlt hast.
      Hast du per Vertrag genau DIESE Box gemietet, darf er kein anderes Pferd reinstellen. Ist die Box im Vertrag nicht genau bezeichnet und er hat noch andere Boxen gleicher Art (also z.B. Paddockbox) zum gleichen Preis frei, darf er auch ein anderes Pferd in deine Ex-Box stellen, sofern eine baugleiche Box frei bleibt.

      Kommentar

      • Friesenfrieda
        • 23.01.2010
        • 9

        #4
        Tja, da ich eine 3monatige Kündigungsfrist habe und keine 1monatige handelt es sich ja wohl nicht um einen Verwahrungs- sondern um einen Mietvertrag. In diesen Verträgen steht bei einigen Mustern das der Mieter kein Anrecht auf eine bestimmte Box hat, dies steht bei mir nicht drin. Wenn ich jetzt aus einem Haus ausziehe und die Wohnung weiter vermietet wird, kann mich der Vermieter doch auch nicht auf eine Wohnung eine Etage tiefer verweisen oder????
        Zuletzt geändert von Friesenfrieda; 01.04.2010, 07:38.

        Kommentar

        • Arielle0303

          #5
          Hallo. Wir hatten in unserer Kanzlei schon so einen Fall. Solange eine Box frei ist und Du vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehst, musst Du die Stallmiete leider zahlen. Nur wenn alle Boxen belegt sind bzw. während der Kündigungsfrist belegt werden, entfällt die Miete.
          Ich bin selbst mal aus einem Stall ausgezogen und meine, sowie die letzte freie Box wurde nach 14 Tagen belegt. Für die 14 Tage musste ich dann zahlen und danach war der Anspruch verwirkt. Ist leider so :-(

          Bei einer Wohnung ist das anders - Du hast ja eine ganz bestimmte Wohnung gemietet, die nachweisbar durch Zähler, Strom etc. durch dich belegt wurde.

          Gruß, Nicole

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