Einstellvertrag- keine Tierhüteversicherung

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  • hufschlag
    • 30.07.2012
    • 4133

    Einstellvertrag- keine Tierhüteversicherung

    ich lese gerade in einem Einstellvertrag: es besteht keine Tierhüteversicherung.
    Soweit isch weiß, versichert die den BESI zum Beisp wenn Pferd beim miesten abhaut oder Koppelzäune kaputt gehen und die Pferde
    1 Schaden anrichten
    2. Schaden erleiden
    ich bin jetzt nicht so ein § typ, kann mich aber nicht erinnern, dass ich das schonmal wo gelesen habe...
    Der Stall ist direkt an der Straße mit täglich koppelgang...

    gut, entweder love it or leave it- ändern werde ich das nicht, aber ich wollte mal von euch hören- ich bin der meinung, das hatte ich noch in keinem Vertrag stehen...
  • Bohuslän
    • 26.03.2009
    • 2442

    #2
    Bei uns ist das Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Es stellt sich für mich die Frage, ob der Betrieb überhaupt eine Betriebshaftpflicht hat. Ob das für Dich entscheidend ist, kann ich ad hoc nicht sagen. Wichtig wäre die eigene Pferdehaftpflicht zu kontaktieren um nachzufragen ob das Tierhüterisiko mit versichert ist.
    http://www.reutenhof.de

    Kommentar

    • hufschlag
      • 30.07.2012
      • 4133

      #3
      Ich wusste gar nicht, dass ich das versichern kann
      natürlich ist das Pferd versichert, gegen Schäden, die es verursacht.
      ob die Versicherung leistet, wenn das Verschulden bei besi liegt, zum Bsp kaputte, morsche zäune , weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen..
      Ich meine, dass die bisherigen Ställe das in ihrer betriebshaftpflicht versichert hatten, wie bei dir...

      Kommentar


      • Drenchia
        Drenchia kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Wenn der Stallinhaber keine Tierhüterversicherung hat, dann zahlt er im Haftungsfall halt privat, wenn er das kann. Wenn nicht, dann bleibt der Einsteller der Höhe nach auf seinem Schaden sitzen. Bei so jemandem würde ich mein Pferd nicht einstellen. Warum sollte der Anspruchsteller den Schädiger versichern? Das ist nicht zufällig Bayern? lol
        Zuletzt geändert von Drenchia; 14.01.2019, 13:16.
    • Rosadream
      • 15.04.2008
      • 875

      #4
      Gerade wenn beim täglichem Rausbringen die Weide direkt an der Str ist, finde ich das schon problematisch. Wir hatten vor über 20 Jahren mal einen Fall, wo beim Rausbringen/abgesperrten Rauslaufen lassen mehrere Pferde abgehauen sind, weil nicht richtig aufgepasst wurde. Die sind dann etwa 10 km durch die Gegend gerannt und haben auch noch zwei Autos beschädigt. Meine war zwar in der Gruppe, aber zum Glück nicht mit. Die Pferde waren tw leicht verletzt, eins müsste wochenlang behandelt werden und war dann auch nicht reitbar während der Zeit. Da der Stallbesitzer keine Tierhüteversicherung hatte, sind die PKW Schäden nur über die Versicherungen der Pferdebesitzer gelaufen und die Schäden an den Pferden hat jeder selbst getragen. Wenn die Versicherung nicht besteht, ist es halt umso schwieriger was vom Stallbesitzer zu kriegen. Und es hätte ja auch noch schlimmer ausgehen können...

      Kommentar

      • carolinen
        • 11.03.2010
        • 3563

        #5
        Es ist genau wie Drenchia sagt: die Haftung hat der Stallbesitzer. Ob er das mit einer Versicherung für sich absichern will oder nicht, ist seine Sache. Er kommt aber nicht drumherum im Schadenfälle zu zahlen. Z.B. Es arbeitet jemand an Zaun, lässt Nagel liegen, Pferd tritt hinein, unbrauchbar - Haftung durch Stallbesitzer. Wenn der soviel Geld hat es selber zu tragen, kein Problem ! Aber ohne Versicherung ist ziemlich dumm!
        Zuletzt geändert von carolinen; 14.01.2019, 13:47.
        Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

        Kommentar

        • hufschlag
          • 30.07.2012
          • 4133

          #6
          Es steht ja deswegen im einatellvertrag, dass er nicht haftet.
          also quasi unterschreibe ich ihm das oder geh wieder...
          @ drenchia: ja, ja Bayern

          Kommentar


          • Drenchia
            Drenchia kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann man nicht ausschließen.
        • carolinen
          • 11.03.2010
          • 3563

          #7
          Auch da kann ich drenchia nur zustimmen ...
          hufschlag es ist ein Unterschied ob er in den Vertrag schreibt nicht versichert oder Haftung ausschließt ! Oben steht nur er schreibt er hat keine Versicherung ! Das ist ein Unterschied...
          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

          Kommentar

          • sanni031187
            • 30.12.2015
            • 242

            #8
            Die Tierhüterhaftung bezieht sich nur auf Schäden, die Dritten durch das eingestallte Pferd entstehen, nicht auf Schäden am Pferd selbst. Im Gegensatz zur Tierhalterhaftung ist das auch keine Gefährdungs-, sondern eine Verschuldenshaftung. Ggfs. haften Tierhalter und Tierhüter ggü. Dritten dann als Gesamtschuldner. Wenn der Tierhüter keine Versicherung hat, enbindet ihn das nicht von der Haftung, aber im Falle des Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern schaut man dann eventuell in die Röhre.

            Kommentar

            • hufschlag
              • 30.07.2012
              • 4133

              #9
              @ sanni: ganz hab ich es noch nicht verstanden.
              Bsp: die koppel wird vom Personal nicht richtig verschlossen , Pferd bricht aus, es kommt zu einem Verkehrsunfall- wer zahlt?

              Kommentar

              • sanni031187
                • 30.12.2015
                • 242

                #10
                Dann haften erstmal für die Schäden an Autos, Personen etc. der Pferdehalter und der Pferdehüter als Gesamtschuldner, wobei sich der Tierhüter exkulpieren könnte, wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft (was aber schwer wird, wenn der Mitarbeiter das Tor offen gelassen hat, das würde dann vermutlich ihm zugerechnet). Sollte es ihm gelingen sich zu exkulpieren, haftet der Tierhalter und daneben ggfs. aus deliktischer oder vertraglicher Haftung auch der Mitarbeiter, aber nur bei Verschulden. Der Pferdehalter müsste den Mitarbeiter dann ggfs. in Regress nehmen, entweder aus deliktischer oder vetraglicher Haftung. Bezüglich der Schäden an seinem Pferd haftet der Mitarbeiter bzw. der Stallbetreiber, aber nicht wegen der Tierhütereigenschaft, sondern aus dem Verwahrungsvertrag oder Delikt. Grundsätzlich ist aber immer der Pferdehalter der gelackmeierte, denn der haftet, wenn es sich denn bei seinem Pferd um ein sog. Luxustier handelt, verschuldensunabhängig.

                Kommentar

                • max-und-moritz
                  • 04.06.2006
                  • 3441

                  #11
                  Zitat von sanni031187 Beitrag anzeigen
                  Die Tierhüterhaftung bezieht sich nur auf Schäden, die Dritten durch das eingestallte Pferd entstehen, nicht auf Schäden am Pferd selbst.
                  Ich habe eine Hüteversicherung. Die würde bei einem Unfall (z. B. ich fühte Pferd, Pferd haut ab und springt in ein Auto, Pferd verletzt sich) den ich verschulde - nach Abzug einer Selbstbeteiligung -den Schaden AM PFERD bezahlen. Den Schaden, den das Pferd am Auto macht, bezahlt die Haftpflicht.

                  Viele Grüße, max-und-moritz
                  Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

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