Hütehaftpflichtversicherung

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  • milliding
    • 26.02.2005
    • 341

    Hütehaftpflichtversicherung

    Wir haben dieses Jahr erstmals einen "fremden" Junghengst mit auf unserer Weide. Es ist das Pferd von einen guten Freund - trotzdem wäre zu überlegen, ob eine zusätzliche Absicherung nötig wäre. Habe nichts wirklich Verwertbares gefunden. Kennt sich jemand aus? Wofür macht der Abschluß einer Hütehaftpflicht wirklich Sinn? Mit welchen Kosten muß ich für nur ein fremdes Pferd rechnen?

  • Dori
    • 16.06.2002
    • 975

    #2
    Eine Hütehaftpflicht ist wichtig, den das Pferd ist über die normale Haftpflicht weder über deine noch von dem Pferd versichert, stell die vor die beiden brechen aus und laufen vor ein Auto,dann haftest du persönlich.

    Kommentar

    • Pferdehof_A.
      • 27.12.2007
      • 217

      #3
      Bei der Aufzucht von PÜferden sollten folgende beiden Versicherungen in Betracht gezogen werden:

      a) Tierhüterhaftpflichtversicherung - Hier kann ich Dori nur zustimmen.
      Diese Versicherugn tritt ein, wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast und das Pferd jemand anderem einen Schaden zugefügt hat. Als grob fahrlässig kann z. B. jemand eingestuft werden, der seine Springpferde nur mit einem Eletrozaun - eine Litze in 80 cm Höhe - einkoppelt.

      b) Obhutsversicherung
      Diese Versicherung versichert das fremde Pferd so lange, wie es in deinem Besitz ist und von deinem Besitz oder deiner Betreuung das Tier ggf. Schaden erleiden kann. Ich hatte einmal solch einen Fall. Hier hat sich das Fohlen beim Reinholen erschrocken und an der Türverriegelung unglücklich verletzt. Das Fohlen musste in der Klinik genäht werden. Zum Glück sind aufgrund unserer schnellen Reaktion keine Folgeschäden aufgetreten. Die Kosten für die OP und die Medikamente etc. hat die Versicherung nach Abzug der Selbstbeteiligung getragen.
      Man kann diese Versicherung mit einer Vollkasko-Versicherung beim Auto vergleichen. Sie zahlt, wenn sich das Pensionstier verletzt, während die Tierhüterhaftpflichtversicherung den Schaden bei anderen Personen durch das Pferd ausgleicht.
      Diese Obhutsversicherung springt zum Beispiel auch ein, wenn sich 2 Hengste auf der Koppel richtig prügeln und stark verletzen, ohne dass sie vorher auffällig wurden. Daher kann ich diese Versicherung bei der Aufzucht von Hengsten nur empfehlen.
      www.pferdehof-ahlers.de

      Kommentar

      • Pferdehof_A.
        • 27.12.2007
        • 217

        #4
        @ Donnerwetter:
        Ob das auch die Obhutsversicherung abdeckt kann nur die Versicherung sagen, ich wage es aber zu bezweifeln.
        Der Hintergrund ist doch, dass in einem solchen Fall der Eigentümer des Hengstes ein gewisses Risiko eingeht, wenn er sein Pferd zu anderen auf die Koppel bringt. Auch ist evtl. eine gemeinschaftliche Haftung der Hengsteigentümer zu hinterfragen, wenn nicht genau feststeht, welcher Hengst dem Tier den Schaden zugefügt hat.
        www.pferdehof-ahlers.de

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