Pachtverträge: Eure Erfahrung

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  • see you again
    • 15.05.2015
    • 104

    Pachtverträge: Eure Erfahrung

    Hallo zusammen,

    nach vielen Jahren, in denen ich nicht Selbstversorger war, habe ich nun wieder Weideland in Aussicht und soll einen Pachtvertrag ausarbeiten. Habe online einige Musterverträge gefunden. Wüsste aber gern aus Eurer Erfahrung: Was würdet Ihr auf jeden Fall hereinschieben? So nach dem Motto: "Das passiert mir nie wieder, dass das nicht drin stand!" oder so? Es geht um 5 Hektar, der Vertrag soll auf 8 Jahre laufen, das ist bereits abgesprochen, Wasser und Strom liefert der Verpächter, wird per Uhr abgerechnet, Zäune etc. mache ich. Dankeschön für Euren Input!
  • see you again
    • 15.05.2015
    • 104

    #2
    Keiner????

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    • feuer-fee
      • 01.06.2015
      • 2076

      #3
      ganz ehrlich- einen Hacken gibts immer. Hat mir sogar ein Anwalt gesagt, dass es keinen Hyper-sicheren Vertrag gibt. Außerdem was erwartest du von uns? Der eine ist glücklich mit einem Verpächter und hat nichtmal nen schriftlichen Vertrag, der andere hat tausend Punkte drinne stehen. Dass alles hier niederschreiben dauert. Überleg dir, was dir wichig ist, schau dich im Web um und bastle dir deinen Vertrag so wir ihr ihn gebrauchn könnt.

      Kommentar

      • see you again
        • 15.05.2015
        • 104

        #4
        Hallo feuer-fee, natürlich habe ich all das schon gemacht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es so kleine Sachen gibt, wo so manch einer denkt 'mensch, hätte ich das damals anders gemacht oder formuliert'. Um solche praktischen Erfahrungen geht es mir.
        (ich finde es ein wenig seltsam, dass du fragst, was ich erwarte, und dass niederschreiben dauert... ich erwarte keinen Vertragsentwurf, sondern einfach einen Austausch- wie man das so macht in Foren...)

        Kommentar

        • feuer-fee
          • 01.06.2015
          • 2076

          #5
          seltsam ist es nicht- wenn dir ein einfacher vertrag nicht reicht, dann spielen eben details eine rolle und das können unendlich viele sein. Das ein Forum zum austausch gut ist, weiß ich ja, wie du siehst nutze ich das Forum ja auch

          EDIT: ich bin ja nich die böse tante vielleicht wäre es andersrum besser- du schreibst, was du schon drin hast und die HG Leute können ergänzen.
          Zuletzt geändert von feuer-fee; 23.09.2016, 19:05.

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          • silas
            • 13.01.2011
            • 4024

            #6
            Ein wichtiges Kriterium in Pachtverträgen ist immer der Punkt der Liegenschaftszahlungen = Grundsteuer, Abgaben für Wasserverbände und Erfüllung der möglichen, auch noch zu erwartenden Auflagen - hier ist das z.B. das Recht der Durchleitungen für Gas, Strom, oder Straßenbau / - Erweiterung, etc.

            In den landwirtschaftlichen Pachtverträgen gehen diese Rechte und Pflichten häufig auf den Pächter über, können jedoch die Nutzung einschränken, bzw. durch notwendige Investitionen, entsprechend verteuern.

            Noch ein wichtiger Punkt, gerade hinsichtlich selbst erbrachter Zäunung: wie soll der Zustand der Fläche bei Rückgabe / Beendigung des Pachtvertrages beschaffen sein?
            Auch bei diesem Punkt sollte der Punkt Arbeits- und Finanzaufwand bedacht werden.
            Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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            • max-und-moritz
              • 04.06.2006
              • 3441

              #7
              Als aller-aller-allererstes würde ich geklärt haben wollen (schriftlich!) ob da auf der Fläche überhaupt was gebaut werden darf.

              Das ist schon vielen passiert, daß sie "sich ein Stück Land pachten" und dann aus allen Wolken fallen wenn Pferdehaltung (und private schon gleich gar nicht) da nicht erlaubt ist. Es reicht unter Umständen nicht, daß der Verpächter Landwirt ist und Dir da nen Stall hinstellt und verpachtet.
              Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

              Kommentar

              • silas
                • 13.01.2011
                • 4024

                #8
                Wobei die Baugenehmigung sich nach der Nutzung richtet, wie m&m das richtig schreibt. Eine schriftliche Zusage kann der Verpächter nicht geben - dieser Umstand ist ausschließlich mit den Behörden im Vorfeld zu regeln.
                Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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                • carolinen
                  • 11.03.2010
                  • 3563

                  #9
                  Alternativ wird nicht gepachtet, sondern Pferde in Futter genommen
                  Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                  • see you again
                    • 15.05.2015
                    • 104

                    #10
                    Silas, das ist ein super Punkt bzgl. Liegenschaftszahlung, danke!!

                    Bauen dürfen wir nicht, das ist von vornherein klar, wird eine weidezelt-Lösung und das auch nur für den Sommer. Für den Winter gibt s eine andere Planung.

                    Danke auch auch M&M und Carolinen! feuerfee, alles klar, ich hab dich auch noch nie so als böse Tante bisher woanders gelesen und war etwas überrascht!

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                    • carolinen
                      • 11.03.2010
                      • 3563

                      #11
                      Ein Zaun gilt auch als Bsuwerk !!!
                      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                      • feuer-fee
                        • 01.06.2015
                        • 2076

                        #12
                        yup, als Nicht-Landwirt darf man nichtmal einen Pfosten in den Boden setzten, wie mir die Landwirtschafskammer mitgeteilt hat.

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                        • see you again
                          • 15.05.2015
                          • 104

                          #13
                          Mmh, das ist ist mir neu. Werde da mal nachhören. Danke!

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                          • carolinen
                            • 11.03.2010
                            • 3563

                            #14
                            Wahrscheinlich ist es das beste der Landwirt baut alles und nimmt die Pferde in Futter. Keine Dienstleistungen dabei, sonst muss er 19% Steuer zahlen - so nur 7%. Wer den Zaunbau tatsächlich ausführt, muss man regeln. Der Landwirt soll sich mit LW Kammer in Verbindung setzen, wie das Projekt Pferde werden auf den 5ha gehalten und er bekommt dafür Geld, am besten nach Steuer und anderen Gesetzen abgewickelt werden kann.
                            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                            • see you again
                              • 15.05.2015
                              • 104

                              #15
                              mhh, es ist kein Landwirt, sondern ein Bioland-Hof, der als gemeinnützige soziale Einrichtung geführt wird. Noch komplizierter also!

                              Kommentar

                              • carolinen
                                • 11.03.2010
                                • 3563

                                #16
                                Ja, aber dann ist dieser Hof doch wohl ein landwirtschaftlicher Betrieb. Mit Landwirt ist landwirtschaftlicher Betrieb gemeint. In welcher Rechtsform das stattfindet sollte hoffentlich irrelevant sein.
                                Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                                • see you again
                                  • 15.05.2015
                                  • 104

                                  #17
                                  Verstehe. Danke. Ich sag' ja: Neuland, nach mehr als 15 Jahren Selbstversorgerpause!

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                                  • silas
                                    • 13.01.2011
                                    • 4024

                                    #18
                                    Wenn die Fläche mal eingezäunt war und Du nur Pfosten austauschen/erneuern mußt, evtl. E-Draht austauschen/nachziehen mußt, gilt das nicht als Zaunneubau, sondern läuft unter Erhaltung.

                                    Habe ich gerade durch mit den hiesigen Ämtern, der Außenzaun muß teilweise erneuert werden, der Innenzaun wird flexibel, nur auf meiner Fläche angelegt - hier, keine weitere Genehmigung erforderlich.

                                    Kriege hier sogar als Nichtlandwirt im Außenbereich eine Baugenehmigung für einen festen Stall, nicht größer als 4 Boxen, muß nah am Haus stehen. Heu und Stroh muß allerdings aus feuertechnischen Sicherheitsgründen mindestens mit 50 m Abstand zum Wohnhaus gelagert werden.
                                    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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                                    • carolinen
                                      • 11.03.2010
                                      • 3563

                                      #19
                                      Zitat von silas Beitrag anzeigen
                                      Wenn die Fläche mal eingezäunt war und Du nur Pfosten austauschen/erneuern mußt, evtl. E-Draht austauschen/nachziehen mußt, gilt das nicht als Zaunneubau, sondern läuft unter Erhaltung.

                                      Habe ich gerade durch mit den hiesigen Ämtern, der Außenzaun muß teilweise erneuert werden, der Innenzaun wird flexibel, nur auf meiner Fläche angelegt - hier, keine weitere Genehmigung erforderlich.

                                      Kriege hier sogar als Nichtlandwirt im Außenbereich eine Baugenehmigung für einen festen Stall, nicht größer als 4 Boxen, muß nah am Haus stehen. Heu und Stroh muß allerdings aus feuertechnischen Sicherheitsgründen mindestens mit 50 m Abstand zum Wohnhaus gelagert werden.
                                      Das könntest Du woanders knicken ...
                                      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                                      • see you again
                                        • 15.05.2015
                                        • 104

                                        #20
                                        Es gibt einen Wildtierschutzzaun als Außenzaun. Erhaltung dessen ist Sache des Verpächters. Ich will nur einen Innenzaun ziehen - Eichen auf den Ecken, T-Pfosten plus 3x Litze innen. Wäre das noch Erhaltung?

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