Zitat von Neuzüchter
Beitrag anzeigen
Hunde von Koppel fernhalten
Einklappen
X
-
Zitat von Neuzüchter Beitrag anzeigenZur Zeit kannst Du die Leute doch einfach anzeigen weil die Hunde wegen Brut und Setzzeit angeleint sein müssten. und in der Diskussion hilft dann auch zu sagen das der Jagdpächter den Hund der nicht angeleint ist auch erschießen darf, natürlich nicht direkt auf der Pferdeweide.
Hier der entsprechende Passus für RLP: http://landesrecht.rlp.de/jportal/po...JagdGRP2010pG6
Es genügt also keineswegs, dass ein Hund offline ist, um ihn zu erschießen, er muss schon aktiv wildern.
Zudem, nochmal: Hier in RLP gibt es der Brut- und Setzzeit KEINE gesetzliche Anleinpflicht. Wobei Jäger und Jagdschutzberechtigte es durchaus sehr gerne sehen, wenn man Hunde in dieser Zeit an der Leine führt und/oder sie insbesondere aus den Wiesen und Felder raushält.
Jessy: In BaWü kenne ich mich nicht aus. Wenn Du es aber wissen willst, ... die Suchstichworte sind oben aufgeführt.
Kommentar
-
-
Amara: wenn der hund freilaufend auf eine umzäunte koppel gelaufen ist und das pferd ihn dort verletzt hat, denke ich, hast du gute chancen nciht zahlen zu müssen.
Aber ich würde geld in einen guten Anwalt investieren bzw. ggf. kontakt mit der pferdehaftpflichtvers. aufnehmen... die kennen in der regel solche fälle und bügeln sowas schnell ab
Kommentar
-
-
@amara: vor Jahrzehnten lief ein Schäferhund immer wieder auf unsere gut eingzäunte Koppel und scheuchte die Pferde. Wir haben den Besitzer ermahnt und ihn auf die Risiken hingewiesen, aber er wollte nicht hören. Eine Mutterstute hat dem Treiben dann ein Ende gesetzt,final. der Hundebesitzer wollte noch,daß wir unsere Haftpflicht einschalten,aber null Erfolg.Lg.NaneSF Diarado-Ramiro Z
Kommentar
-
-
max-und-auch-moritz haben weitgehend Recht wie meine Haftpflichtversicherung und ich über zwei Instanzen feststellen mussten. Es kommt darauf an, ob jemand sein Geld in relativ nicht unerheblichen Umfang mit den Tieren (egal ob Pferde, Kühe etc.) verdient, die den Schaden verursacht haben. Obwohl meine Pferdezucht Gewinne abgeworfen hat, mein Haupteinkommen aber aus anderen Einkunftsarten stammt, griff der in § 833 BGB geregelte Haftungsausschluß nicht. Vereinfacht gesagt, habe ich das Recht so verstanden: Wer sein Geld mit der Tierzucht verdient, haftet nicht (aber dann tritt die Haftpflichtversicherung ein, sofern vorhanden!), wer das "Pech" hat, aus anderen Quellen noch mehr Geld zu bekommen als er in der Tierzucht verdient, haftet sehr wohl.http://www.zuechtergewerkschaft.com/
Kommentar
-
Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:
Einklappen
Themen | Statistiken | Letzter Beitrag | ||
---|---|---|---|---|
Erstellt von Christi2801, 20.05.2008, 18:07
|
52 Antworten
8.127 Hits
0 Likes
|
Letzter Beitrag
von Ramzes
02.04.2025, 10:08
|
||
Erstellt von Marepower, 08.07.2024, 11:27
|
52 Antworten
2.304 Hits
0 Likes
|
Letzter Beitrag
von Nickelo
13.11.2024, 20:29
|
||
Erstellt von LaSaJa, 23.06.2024, 11:22
|
9 Antworten
559 Hits
0 Likes
|
Letzter Beitrag
von LaSaJa
27.06.2024, 10:33
|
||
Erstellt von Eleyka, 25.04.2023, 21:00
|
9 Antworten
2.059 Hits
0 Likes
|
Letzter Beitrag
von Fair Lady
31.05.2024, 17:55
|
||
Erstellt von Kareen, 22.03.2012, 09:03
|
31 Antworten
5.866 Hits
0 Likes
|
Letzter Beitrag
von Jule89
16.03.2024, 21:45
|
Kommentar