Ungeborenes Fohlen kaufen/verkaufen

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  • Avinia
    • 17.12.2009
    • 582

    Ungeborenes Fohlen kaufen/verkaufen

    Hat hier schon mal jemand ein ungeborenes Fohlen ge- oder verkauft?
    Habe meine Stute in Zuchtpacht gegeben und in einem anderen Thread nach Bildern/Infos zu dem Hengst Paroli gefragt, weil er unplanmäßig meine Stute gedeckt hat und sie auch sofort tragend war.
    Diejenige, die von mir meine Stute in Pacht und Obhut genommen hat, wollte nun ja unbedingt ein Dressurfohlen und bekäme ein Fohlen mit wunderschöner Springabstammung. Aus diesem Grund hat ihr ein vermeintliche Freundin das ungeborene Fohlen abgekauft - und jetzt hats mächtig gekracht, weil diese 'Freundin' über meine Stute verfügen will
    Weder die 'Pächterin' noch ich finden das auch nur annähernd akzeptabel.

    Wie läuft sowas sauber und korrekt ab? Ich würde selbst nie auf die Idee kommen, ein ungeborenes Fohlen zu kaufen oder zu verkaufen, und musste mir deshalb diese Frage auch nie stellen. Gibt es für sowas auch 'Musterverträge'?

  • #2
    Mal blöde Frage - diese "Freundin" hat ja nur das ungeboren Fohlen gekauft. Also was will die jetzt mit deiner Stute?
    Rechtlich würd ich so sagen: du hast nen Vertrag mit deiner Stutenpächterin. Weder die Stutenpächterin noch wer anderer kann einseitig den Vertrag ändern, ohne Deine Zustimmung.
    Also wenn du nein sagst, dass die Stute woanderst hinkommt, dann ist das definitiv so. Und scheinbar passt das auch deiner Pächterin auch nicht, dass die Stute aus ihrem Stall kommt, oder?
    Was da ne 3. Person gerne hätte möchte wollte ist hinfällig - Du bist Stuteneigentümer!

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    • carolinen
      • 11.03.2010
      • 3563

      #3
      Im besten falle hat man einen Vertrag aufgesetzt, in dem genau geregelt ist, was als Bedingung für die Lieferung gilt (z.B. Fohlen ist am 7. Tag gesund und trinkt). Dann wird geregelt wer welche Kosten und welches Risiko zwischen Geburt und Absetzen trägt (z.B. kann man vom Käufer ja verlangen, dass das Fohlen versichert wird und solange der gesamte Preis nicht bezahlt ist der Verkäufer der begünstigte ist). Dann wird geregelt wann Übergabe ist und es wird geregelt wann was vom Käufer bezahlt wird. Zum Standort der Stute kann man natürlcih regeln, was man will aber wenn man das Fohlen kauft, hat das ja erstmal mit der Verfügung über die Stute nichts zu tun - sonst hätte sie sie pachten/kaufen müssen.

      Aber wenn man nciht weiss, was die beiden Damen vereinbahrt haben, kann man ja nur spekulieren.
      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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      • Avinia
        • 17.12.2009
        • 582

        #4
        Sie will sie nicht aus dem Stall holen, sondern ihre Reitbeteiligung draufsetzen und eben nach Belieben über sie verfügen. Die Stute ist zwar topfit aber 21 Jahre alt. Zwischen der Pächterin und mir gibt es klare Vereinbarungen, wie und von wem sie bewegt wird. Sie darf durchaus geritten werden und würde sich auch langweilen, wenn sie nur rumsteht - aber ich will um Himmels Willen nicht, dass irgendwelche mir Wildfremden auf ihr rumgurken - das hat sie absolut nicht verdient. Diese 'Freundin' hatte zuvor schon versucht, telefonisch von mir zu erfahren, wie sie denn an die Papiere wegen des Fohlens käme, weil die Pächterin angeblich finanzielle Probleme hätte. Ich hatte dieses Telefonat abgelehnt/nicht beantwortet, da sie überhaupt nicht mein Ansprechpartner ist, und die Pächterin über diesen Anruf informiert (schon etwas beunruhigt). Sie wusste selbst weder von dem Anruf noch von ihren angeblichen finanziellen Problemen.
        Ich habe ihr zunächst empfohlen, den Verkauf rückgängig zu machen und sie von meiner Stute komplett fern zu halten. Wenn das nicht fruchtet, überlege ich ernsthaft, meine Stute zurück zu holen.

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        • carolinen
          • 11.03.2010
          • 3563

          #5
          Naja, die Dame muss doch wissen, wie sie den Verkauf geregelt hat ?

          Wenn sie da so mit Verlaub doof war zu einfach nur zu schreiben stelle die Stute zur Verfügung hat sie wohl ein Problem.

          Und wenn da nichts zu reiten der Stute geregelt ist, dann wird da auch nichts geritten. Ist doch ganz einfach ? Das was im Vertrag geregelt ist ist geregelt und wird (hoffentlich ???) bezahlt. Alles andere ist eben nicht geregelt.

          Verstehe ich einfach nicht, was daran so schwer sein soll. Muss doch nur mal einer ein klares Machtwort sprechen ?
          Zuletzt geändert von carolinen; 28.08.2010, 19:12.
          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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          • streeone
            • 26.03.2010
            • 1309

            #6
            Die Käuferin von dem Fohlen hat gar keine Rechte an deiner Stute. Selbst wenn sie vertraglich etwas mit der Pächterin abgemacht hat, dürfte dies ja deinem Vertrag mit der Pächterin widersprechen. Und du als Eigentümerin kannst dann meiner Meinung nach vom Pachtvertrag zurücktreten. Dann muss natürlich der Kaufvertrag zwischen der Pächterin und der Käuferin rückabgewickelt werden (ich denke nicht, dass du dann die Verkäuferseite übernimmst, ohne von dem Vertrag zurücktreten zu können.) Aber wieso sagt die Pächterin der Käuferin nicht einfach, dass sie erst Ansprüche geltend machen kann, wenn die abgemachte Bedingung (was carolinen oben geschrieben hat) eingetreten ist?
            Gash du Mont St. Pierre (Galapagos x Hutson)
            26.04.1990 - 07.02.2010

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            • Avinia
              • 17.12.2009
              • 582

              #7
              Wenn ich es verstehen würde, wäre ich erstens nicht so beunruhigt und 2. würde ich so dämliche Fragen gar nicht stellen. Ich verstehe absolut nicht, wie jemand auf die Idee kommen kann, aus einem Fohlenkauf ein Nutzungsrecht an der Mutter abzuleiten. Sorge bereitet mir, dass diese 'Freundin' nicht einen Preis s.o. für Fohlen ab Absetzen zahlt, sondern die Decktaxe und Tierarztkosten übernommen hat - also über die 'Zuchtkosten' das Fohlen erwirbt.

              Kommentar

              • streeone
                • 26.03.2010
                • 1309

                #8
                Man muss Decktaxe zahlen, wenn das Fohlen ein Weideunfall ist??!
                Selbst die Zuchtkosten berechtigen sie zu keiner Nutzung. Die Käuferin hat vielleicht den Anspruch, dass mit der Stute ordnungsgemäß umgegangen wird, also dass das Fohlen nicht vorsätzlich irgendwie geschädigt wird, aber mehr nicht.
                Gash du Mont St. Pierre (Galapagos x Hutson)
                26.04.1990 - 07.02.2010

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                • Robin
                  • 24.12.2004
                  • 1819

                  #9
                  Ich habe schon einmal ein ungeborenes Fohlen verkauft.
                  Hatte mit der Käuferin vereinbart, daß sie beides abnimmt, egal ob Hengst oder Stutfohlen. Abnahme nach frühestens 5 Monaten, wenn bis dahin alles gesund ist an dem Fohlen.Ein Festpreis war vereinbart. Die Stute ist mit dem Fohlen allerdings in meinem Stall geblieben und sie konnte von der Geburt , über die Fohlenschau bis zum Absetzen alles live miterleben.Die Abnahme und Bezahlung erfolgte wie vereinbart nach 6 Monaten.
                  Das Fohlen ist seitdem zur weiteren Aufzucht bei mir im Stall , natürlich jetzt auf volle Kosten der neuen Besitzerin.
                  Bis zum Absetzen war es mein Züchterrisiko, danach das der Käuferin.
                  Sie konnte sich über die Vererbung der Stute ein Bild vorher machen, da ich eine 2 jähr. Vollschwester ihres Fohlens habe.

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                  • Avinia
                    • 17.12.2009
                    • 582

                    #10
                    Zitat von streeone Beitrag anzeigen
                    Man muss Decktaxe zahlen, wenn das Fohlen ein Weideunfall ist??!
                    Selbst die Zuchtkosten berechtigen sie zu keiner Nutzung. Die Käuferin hat vielleicht den Anspruch, dass mit der Stute ordnungsgemäß umgegangen wird, also dass das Fohlen nicht vorsätzlich irgendwie geschädigt wird, aber mehr nicht.
                    Das mit der Decktaxe ist mir auch ein Rätsel - kann mir nur vorstellen, dass ja zur späteren Eintragung des Fohlens ein Deckschein erforderlich ist - und damit eben auch die Decktaxe - sonst stünde ja im Papier 'Vater unbekannt', was ziemlich beknackt wäre, wenn der Vater zur Zucht zugelassen ist

                    Kommentar

                    • Avinia
                      • 17.12.2009
                      • 582

                      #11
                      Hallo Robin, diese Regelung scheint mir die eigentlich einzig Vernünftige - die Vermischung von Eigentum, Züchterrisiko und Kauf/Verkauf ist ja eigentlich nur zu entwirren, wenn die Pächterin die Kosten an die Käuferin des Fohlens zurückzahlt und dann eben so einen Vertrag mit ihr macht, wie Du ihn hattest.

                      Ich bin von der Pächterin praktisch zu Hilfe gerufen worden, weil es ihr ein wenig an Durchsetzungsvermögen fehlt.

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                      • carolinen
                        • 11.03.2010
                        • 3563

                        #12
                        Wenn der Hengsthalter einen Deckschein an den entsprechenden Verband schickt, interessiert den doch nicht ob die Decktaxe bezahlt war.
                        Sprich: War es ein Weideunfall, kann der HH durchaus dennoch den Deckschein abschicken. Er hätte ja auch die Decktaxe verschenken können. Das interssiert für die Papiere keinen.

                        Ich würde mal die Pächterin auf den Pott setzen und mir die schriftliche Vereinbarung, die sie mit der Käuferin eingegangen ist zeigen lassen. Solange kann hier jeder inklusive Deiner selbst nur spekulieren was wie wo.

                        Wenn "Übernahme der Decktaxe" formuliert ist heisst das ja nicht, dass sie beim HH zahlt sondern könnte bedeuten, dass sie eine Zahlung in Höhe der Decktaxe plus Besamung an Deine Pächterin zahlen soll/will. Was heisst da nicht durchsetzen kann. Äh darf denn jeder einfach so reiten wer will ? Vielleicht solltet Ihr den einfachsten Weg gehen. Die Pächterin stellt die Stute sozusagen bei Dir in Pension. dann ist die Stute aus der Schusslinie und fertig. Allerdings würde ich mir erstmal das, was Deine Pächterin mit dieser Käuferin verzapft hat ansehen !
                        Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                        • Avinia
                          • 17.12.2009
                          • 582

                          #13
                          Hallo carolinen, ja ich denke auch, ich brauche den Schriftverkehr der beiden. Was ich mit dem Deckschein meinte/vermute ist, dass der Hengsthalter eben trotz Weideunfall für den Deckschein das Geld haben will - was ich auch seltsam fände. Die Idee 'Stute bei mir in Pension' ist gut,Danke!!

                          Kommentar

                          • carolinen
                            • 11.03.2010
                            • 3563

                            #14
                            Aber da würde ich mich in Abhängigkeit von der Vereinbarung zwischen den beiden genau absichern. Was ist, wenn die Stute bei Dir das Fohlen verliert oder es sich nach Geburt verletzt z.B. !!!

                            Und was den Weideunfall anbelangt ? Wo war denn die Stute als der Weideunfall passierte ? war sie in Obhut dieses HH ? Dann hättest Du als Eigentümerin das ganze vielleicht auch ganz anders lösen können: Du erleidest ja einen Schaden - Stute kannst Du nicht nutzen. Der Verursacher des Schadens muss haften. Das ist ja dann der, der dafür zu sorgen hat, dass so etwas nicht passiert. z.B. der Pensionsstallbetreiber. Evtl kann er das bei seiner Hütehaftpflicht/beitrebshaftpflicht einreichen. Wichtig: Ich bin kein Anwalt und betreibe hier keine Rechtsberatung ! Vielleicht solltest Du Dich einmal mit der gesamten Geschichte (inklusive der Pächterin/Fohlenkäuferinstpry) von einem Fachanwalt beraten lassen ! Im Zweifel kostet das etwas geld, dann bist Du aber sicher.
                            Zuletzt geändert von carolinen; 28.08.2010, 20:02.
                            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                            • carolinen
                              • 11.03.2010
                              • 3563

                              #15
                              Zu solche Fällen von ungewollter Bedeckung und Haftung des HH oder desjenigen der die Obhut über die Stute und/oder Hengst hatte, gibt es ganz sicher schon Fälle, die vor Gericht geregelt worden sind.
                              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                              • #16
                                Primär würd ich jetzt mal so sagen: Avinia - ganz egal was die beiden anderen Damen für Verträge untereinander abgeschlossen haben, der Vertrag zwischen Dir und Deiner Pächterin darf nicht davon betroffen sein. Wenn du im Vertrag drin hast, dass nur bestimmte Personen die Stute reiten dürfen - ich geh mal davon aus, es sind Personen die du kennst - und die Pächterin läßt wem anderen reiten, dann ist das Vertragsverletzung mit allen Konsequenzen.
                                Und wenns im Vertrag dezitiert gesagt wird, welcher Hengst auf die Stute kommt, der dann - ohne deine Zustimmung - nicht verwendet wurde, dann wär das auch ne Vertragsverletzung. Aber wie sowas dann im Endeffekt bewertet wird - wg Schaden - ist schwierig.
                                Wie habt ihr das eigentlilch geregelt, wenn der Stute was passiert bei der Geburt?

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