Befähigungsnachweis für Transport für Urlaub in Holland nötig?

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  • Linja
    • 07.09.2005
    • 53

    Befähigungsnachweis für Transport für Urlaub in Holland nötig?

    Hallo,
    wir haben folgendes Problem und ich hoffe ihr könnt mit stichhaltigen Infos weiterhelfen:

    Da wir in den nächsten Wochen für ein paar Tage mit unseren Pferden in den Niederlanden Urlaub machen möchten, haben wir uns beim zuständigen Veterinäramt erkundigt und wurden darauf aufmerksam gemacht, dass wir einen Befähigungsnachweis bzw die dazugehörige Bescheinigung benötigen. Nun ist die Frage, brauchen wir diese wirklich? Mein bisheriger Infostand war, dass man diese erst dann benötigt, wenn man "gewerblich" Pferde von a nach b transportiert. Im Internet wird nach immer wieder an die FN verwiesen, allerdings haben wir dort auch schon unterschiedliche Auskünfte erhalten...Wer hat aktuelle Infos oder auch Gesetztestexte für uns?
  • Shalom
    • 28.05.2009
    • 838

    #2
    Hallöchen,

    nein, das brauchst du nicht. Es ist genauso, wie du es selbst vermutest, hier die Erklärung samt rechtlichem Hintergrund:

    Es handelt sich bei dem Befähigungsnachweis, von dem nun immer wieder die Rede ist, um den Befähigungsnachweis im Sinne von Artikel 17 der EG-Verordnung Nr. 1/2005.

    Die EG-Verordnung Nr. 1/2005 ist jedoch gem. Artikel 1 Abs. 5 der EG-Verordnung Nr. 1/2005 "nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird".

    Hier der Link zur Verordnung:



    Im Inland haben wir die Tierschutztransportverordnung. Hieraus sind für den nicht gewerblichen Transport jedoch nur einzelne §§ anwendbar. Es ist beispielsweise vom § 13, der sich mit der Sachkunde befasst, nur der erste Absatz anzuwenden:

    "Wer Tiere befördert, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen."

    Die restlichen Absätze, die sich mit den Bescheinigungen befassen, sind auf nicht gewerbliche Transporte nicht anwendbar. Die Sachkunde haben und die Sachkunde nachweisen können mittels einer Bescheinigung, sind demnach verschiedene Dinge.

    Da eine Urlaubsreise schwerlich mit einem wirtschaftlichen Zweck in Verbindung zu bringen ist, wird der Befähigungsnachweis hierfür auch nicht benötigt.
    http://www.magazin-pferderecht.de

    Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

    Kommentar

    • Tati2210
      • 16.03.2006
      • 1576

      #3
      JA ! Brauchst du in Holland auch als Privatmensch. Wird man angehalten können locker 1000€ Strafe auf einen zukommen und das Gefährt mit Pferden an Bord wird an Ort und Stelle festgehalten!Bis ein Fahrer mit Nachweis zur Verfügung steht. Und das ist dann kein Spaß da mal Stundenlang mit den Pferden festzuhängen.

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      • Excalibur
        • 22.05.2004
        • 3166

        #4
        Ist dir das denn schon mal passiert?
        Unser Stall ist quasi nur ein paar km von der Grenze entfernt und da fährt man zwangsläufig immer mal wieder auf holländischem Boden. Ich hab bisher auch angenommen, dass es so ist wie von Shalom beschrieben.

        Kommentar

        • Shalom
          • 28.05.2009
          • 838

          #5
          Es könnte natürlich sein, dass das in Holland tatsächlich so ist, in diesem Fall bitte ich um Entschuldigung.

          In Deutschland ist es nicht so. Die EG-Verordnung verlangt es auch nicht. Allerdings ginge niederländisches Recht gem. der EG-Verordnung dem EU-Recht vor, sofern es strenger wäre!

          Daher musst du dich tatsächlich über die niederländische Gesetzeslage informieren, das hatte ich nicht bedacht bisher!
          http://www.magazin-pferderecht.de

          Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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          • #6
            Wir haben uns erkundigt, da wir ja ganz oft von Luxemburg nach Deutschland fahren. Es ist also so, dass jedes EU Land es anders macht. Ich weiss von einem Fall, der ist als Privatmensch mit Pferden von Luxemburg nach Dänemark gefahren ohne Befähigungsausweis. Er hat in Dänemark 7000 Euro! Strafe gezahlt. Mir wurde gesagt, ich könnte mich nicht darauf berufen, dass ich als Privatmensch fahre, wenn z.B. das Pferd einer Bekannten mit meiner Stute fährt. Da gilt es schon nicht mehr, da die dann annehmen, dass man dies nicht unentgeltlich macht.

            Ich würde Dir empfehlen, den Wisch zu machen. Wir haben uns für September bereits angemeldet, denn bei den Gesetzgebungen sieht keiner durch, wir haben auf jeden Fall noch keinen gefunden, der es uns erklären konnte. Man kriegt immer wieder etwas anderes gesagt. Die Strafen aber sind teilweise horrend und ich möchte die nicht bezahlen müssen. Denn da gibt es keine Diskussion mit den Behörden.

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            • #7
              Ich hab da was gefunde:


              Was ich jetzt in dem Bereich mitbekommen haben - allerdings gilt das für Österreich, Deutschland, Italien - dass als Befähigungsnachweis für den Transport der eigenen Pferde eine Turnierlizenz genügt - ist in D das S/G Reitabzeichen. Für den gewerblichen Transport - zumindest mir LKW - braucht man diesen Tiertransportbefähigungsnachweis und zudem noch den Berufskraftfahrer-Schein.

              Mich würden da auch weitere Infos sehr interessieren - weil ganz durchblicken tut man da nicht!!!!!

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              • Linja
                • 07.09.2005
                • 53

                #8
                Vielen Dank für die ganzen Infos, ich werde mich dann nochmal am Zielort erkundigen.

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