Da es heute was spät ist für eine anwaltliche Zuziehung....
Kann man einen schriftlichen Einstellvertrag mit 2 Monaten Kündigungsfrist, aus dringenden Gründen auch fristlos kündigen?
Gründe wären hierfür z. B. dass der Pächter sich weigert nach Einstellerwunsch zu füttern, und nur das füttert, was ihm gefällt. Silo bzw. Heu ist oftmals viel zu wenig.
Onkel/Gehilfe beleidigt die Einsteller, man wird z. B. bei einer Unterhaltung auf der Stallgasse angeschrien, man solle doch die Schnauze halten.
Generell beleidigt dieser Mensch verschiedene Einsteller.
Es wird einem Müll an die Beine geworfen von dieser Person.
Diese Person versucht wiederholt die Pferde zu erschrecken, von den Leuten die er nicht leiden kann, wenn diese reiten.
Vom Pächter wird/wurde versucht die Einsteller gegeneinander aufzuhetzen, die mit ihm Probleme haben.
Einsteller jedoch, die es gut mit ihm können, werden eindeutig bevorzugt behandelt.
Steht man mit seinem Pferd auf der Stallgasse, während vom Pächter/seinem Gehilfen gefüttert/gefegt wird, muss man mit Schikanen rechnen.
Inzwischen hat man nicht nur Sorge um seine Sachen, sondern auch um das Wohlergehen seines Pferdes. Erst recht, wenn man aus der Vergangenheit her weiß, dass sich auch in Krisensituationen nicht vernünftig gekümmert wird (siehe Ausbruch Hengst, und dadurch entstehende Schäden), etc.
Pächter sieht sich nicht als Dienstleister.
Und wenn man ihm von den Angriffen seines Onkels/Gehilfen erzählt, und dieses gemeinschaftlich (wegen Zeugen) mündlich abmahnt, wird nur blöde gegrinst, und gesagt, ach, das war doch nur ein Versehen, oder aber, wir würden doch sowieso nur lügen.
Und als es jetzt im Sommer so lange so heiß war, war der Platz aufgrunddessen bestimmt 2 Wochen lang nicht reitbar, weil der Pächter keine Veranlassung sah ihn zu wässern.Auf meine Nachfrage hin, wann der Platz gewässert wird, damit man ihn wieder nutzen kann, kam als Antwort: Gar nicht.
Das oben Geschriebene war ja noch längst nicht alles, aber da hier welche seiner "Lieblinge" mitlesen, und ich weiß, dass alles brühwarm weitergetragen wird, eben nur ein Teil.
Und normalerweise hätten mehrere Einsteller auch schon längst das Weite gesucht, aber aufgrund einer Einstellerversammlung kündigte der Eigentümer dem Pächter die Reitanlage Ende 06/2010 fristgemäß zum 31.12.2010, und somit versprachen wir dem Eigentümer die restliche Zeit noch irgendwie durchzuhalten. Aber da der Eigentümer die Kündigung nun wieder zurückgezogen hat, wollen wir da so schnell wie möglich weg.
Was meint ihr?
LG
Kann man einen schriftlichen Einstellvertrag mit 2 Monaten Kündigungsfrist, aus dringenden Gründen auch fristlos kündigen?
Gründe wären hierfür z. B. dass der Pächter sich weigert nach Einstellerwunsch zu füttern, und nur das füttert, was ihm gefällt. Silo bzw. Heu ist oftmals viel zu wenig.
Onkel/Gehilfe beleidigt die Einsteller, man wird z. B. bei einer Unterhaltung auf der Stallgasse angeschrien, man solle doch die Schnauze halten.
Generell beleidigt dieser Mensch verschiedene Einsteller.
Es wird einem Müll an die Beine geworfen von dieser Person.
Diese Person versucht wiederholt die Pferde zu erschrecken, von den Leuten die er nicht leiden kann, wenn diese reiten.
Vom Pächter wird/wurde versucht die Einsteller gegeneinander aufzuhetzen, die mit ihm Probleme haben.
Einsteller jedoch, die es gut mit ihm können, werden eindeutig bevorzugt behandelt.
Steht man mit seinem Pferd auf der Stallgasse, während vom Pächter/seinem Gehilfen gefüttert/gefegt wird, muss man mit Schikanen rechnen.
Inzwischen hat man nicht nur Sorge um seine Sachen, sondern auch um das Wohlergehen seines Pferdes. Erst recht, wenn man aus der Vergangenheit her weiß, dass sich auch in Krisensituationen nicht vernünftig gekümmert wird (siehe Ausbruch Hengst, und dadurch entstehende Schäden), etc.
Pächter sieht sich nicht als Dienstleister.
Und wenn man ihm von den Angriffen seines Onkels/Gehilfen erzählt, und dieses gemeinschaftlich (wegen Zeugen) mündlich abmahnt, wird nur blöde gegrinst, und gesagt, ach, das war doch nur ein Versehen, oder aber, wir würden doch sowieso nur lügen.
Und als es jetzt im Sommer so lange so heiß war, war der Platz aufgrunddessen bestimmt 2 Wochen lang nicht reitbar, weil der Pächter keine Veranlassung sah ihn zu wässern.Auf meine Nachfrage hin, wann der Platz gewässert wird, damit man ihn wieder nutzen kann, kam als Antwort: Gar nicht.
Das oben Geschriebene war ja noch längst nicht alles, aber da hier welche seiner "Lieblinge" mitlesen, und ich weiß, dass alles brühwarm weitergetragen wird, eben nur ein Teil.
Und normalerweise hätten mehrere Einsteller auch schon längst das Weite gesucht, aber aufgrund einer Einstellerversammlung kündigte der Eigentümer dem Pächter die Reitanlage Ende 06/2010 fristgemäß zum 31.12.2010, und somit versprachen wir dem Eigentümer die restliche Zeit noch irgendwie durchzuhalten. Aber da der Eigentümer die Kündigung nun wieder zurückgezogen hat, wollen wir da so schnell wie möglich weg.
Was meint ihr?
LG
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