Fristlose Kündigung wegen unzumutbarer Zustände

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Moonlight69
    • 23.09.2006
    • 1860

    Fristlose Kündigung wegen unzumutbarer Zustände

    Da es heute was spät ist für eine anwaltliche Zuziehung....

    Kann man einen schriftlichen Einstellvertrag mit 2 Monaten Kündigungsfrist, aus dringenden Gründen auch fristlos kündigen?

    Gründe wären hierfür z. B. dass der Pächter sich weigert nach Einstellerwunsch zu füttern, und nur das füttert, was ihm gefällt. Silo bzw. Heu ist oftmals viel zu wenig.
    Onkel/Gehilfe beleidigt die Einsteller, man wird z. B. bei einer Unterhaltung auf der Stallgasse angeschrien, man solle doch die Schnauze halten.
    Generell beleidigt dieser Mensch verschiedene Einsteller.
    Es wird einem Müll an die Beine geworfen von dieser Person.
    Diese Person versucht wiederholt die Pferde zu erschrecken, von den Leuten die er nicht leiden kann, wenn diese reiten.
    Vom Pächter wird/wurde versucht die Einsteller gegeneinander aufzuhetzen, die mit ihm Probleme haben.
    Einsteller jedoch, die es gut mit ihm können, werden eindeutig bevorzugt behandelt.
    Steht man mit seinem Pferd auf der Stallgasse, während vom Pächter/seinem Gehilfen gefüttert/gefegt wird, muss man mit Schikanen rechnen.
    Inzwischen hat man nicht nur Sorge um seine Sachen, sondern auch um das Wohlergehen seines Pferdes. Erst recht, wenn man aus der Vergangenheit her weiß, dass sich auch in Krisensituationen nicht vernünftig gekümmert wird (siehe Ausbruch Hengst, und dadurch entstehende Schäden), etc.
    Pächter sieht sich nicht als Dienstleister.
    Und wenn man ihm von den Angriffen seines Onkels/Gehilfen erzählt, und dieses gemeinschaftlich (wegen Zeugen) mündlich abmahnt, wird nur blöde gegrinst, und gesagt, ach, das war doch nur ein Versehen, oder aber, wir würden doch sowieso nur lügen.
    Und als es jetzt im Sommer so lange so heiß war, war der Platz aufgrunddessen bestimmt 2 Wochen lang nicht reitbar, weil der Pächter keine Veranlassung sah ihn zu wässern.Auf meine Nachfrage hin, wann der Platz gewässert wird, damit man ihn wieder nutzen kann, kam als Antwort: Gar nicht.

    Das oben Geschriebene war ja noch längst nicht alles, aber da hier welche seiner "Lieblinge" mitlesen, und ich weiß, dass alles brühwarm weitergetragen wird, eben nur ein Teil.

    Und normalerweise hätten mehrere Einsteller auch schon längst das Weite gesucht, aber aufgrund einer Einstellerversammlung kündigte der Eigentümer dem Pächter die Reitanlage Ende 06/2010 fristgemäß zum 31.12.2010, und somit versprachen wir dem Eigentümer die restliche Zeit noch irgendwie durchzuhalten. Aber da der Eigentümer die Kündigung nun wieder zurückgezogen hat, wollen wir da so schnell wie möglich weg.

    Was meint ihr?

    LG
    Zuletzt geändert von Moonlight69; 28.07.2010, 19:41.
    www.bunte-windspiele.de.tl
    www.langhaar-whippet.eu
  • streeone
    • 26.03.2010
    • 1309

    #2
    § 543
    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird
    2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
    3. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
    Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.

    Vertragsgemäßer Gebrauch scheint doch nicht wirklich möglich zu sein, oder? Mal abgesehen davon ist ja der Einzelfall zu berücksichtigen und die Verhältnisse sind bei dir unzumutbar.
    Zuletzt geändert von streeone; 28.07.2010, 19:38.
    Gash du Mont St. Pierre (Galapagos x Hutson)
    26.04.1990 - 07.02.2010

    Kommentar

    • Moonlight69
      • 23.09.2006
      • 1860

      #3
      So sehe ich das auch, und es geht ja nicht nur um mich, sondern noch um weitere Einsteller.
      Eine Einstellerin hat Glück, denn sie hat keinen schriftlichen Einstellervertrag, und kann somit gehen, wie sie lustig ist, was sie auch kurzum tun wird.
      Aber wir anderen haben eben die Verträge, als letztes Jahr im Sommer dieser Pächter die Anlage übernahm, brav unterschrieben abgegeben.

      Ich stehe (bald stand) nun über 11 Jahre in dieser Anlage, und obwohl nicht immer mit allen Pächtern, die in diesen Jahren die Anlage gepachtet hatten, alles optimal lief, habe ich mich dennoch immer wohl gefühlt, und auch nie Sorge um unsere Sachen, oder die Vierbeiner haben müssen. Mittlerweile geht man jeden Tag mit dem miesen Gefühl in den Stall, was wohl wieder passieren wird.

      Wie sieht es eigentlich in dieser Sache aus?
      Der Pächter kann die Stallgasse rund um die Uhr über eine Kamera (mit Ton) überwachen, das ist aber nirgends schriftlich zur Kenntnisnahme aushängend...
      www.bunte-windspiele.de.tl
      www.langhaar-whippet.eu

      Kommentar

      • streeone
        • 26.03.2010
        • 1309

        #4
        Ich schätze mal, dass er mit der Kamera seine Räume überwachen darf. Dazu gehört natürlich auch die Stallgasse etc, da er der Pächter ist. Aber ich denke, wenn du möglichst schnell aus dem Stall weg willst, hast du genügend Gründe für eine fristlose Kündigung. Kannst du ihm schriftlich mitteilen und wenn noch was kommt, direkt zum Anwalt gehen (ich hoffe mal, dass du Rechtsschutz versichert bist..). Oder direkt über den Anwalt laufen lassen, das schüchtert schon ein.
        Gash du Mont St. Pierre (Galapagos x Hutson)
        26.04.1990 - 07.02.2010

        Kommentar

        • carolinen
          • 11.03.2010
          • 3563

          #5
          Zitat von Moonlight69 Beitrag anzeigen
          ....Wie sieht es eigentlich in dieser Sache aus?
          Der Pächter kann die Stallgasse rund um die Uhr über eine Kamera (mit Ton) überwachen, das ist aber nirgends schriftlich zur Kenntnisnahme aushängend...
          Na, da bezweifele ich aber -einfach mal so ohne echten Rechtssachverstand-, dass das erlaubt ist !!!

          Aber mal ehrlich, in solch einer Situation würde ich einfach gehen. Im allerschlimmsten Falle zahlt man eben 2 Monatsmieten.
          Wenn ich mir solchen Ärger dagegen gefallen lassen müßte, würde ich da jetzt sofort fristlos kündigen und es drauf ankommen lassen. Eine Videoüberwachung und nicht ordnungsgemäßes Füttern der Pferde sollte ja wohl Unzumutbarkeitsgrund genug sein. Morgen zum Anwalt, Kündigung mit entsprechenden Argumenten schreiben, das ganze zum spätestmöglichen Zeitpuntk 31.07. (?) unter Zeugen erst in einem Umschlag stecken und dann übergeben. Zustellung per post ist ja wohl fristgerecht nicht mehr möglich. Vorher hätte ich meine Sachen entfernt und das Pferd weggebracht.
          Wenn Dir selber so am Besitzer und der Anlage liegt, dann sag ihm einfach man kommt wieder, wenn da wieder ordnungsgemäße Zustände herrschen.
          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

          Kommentar

          • heyman
            • 04.10.2008
            • 458

            #6
            Zitat von Moonlight69 Beitrag anzeigen
            Wie sieht es eigentlich in dieser Sache aus?
            Der Pächter kann die Stallgasse rund um die Uhr über eine Kamera (mit Ton) überwachen, das ist aber nirgends schriftlich zur Kenntnisnahme aushängend...
            Also, das kann ich Dir definitiv sagen: Eine Kamera-Überwachung ohne Hinweis ist nicht erlaubt.

            Bei dem Rest seh' ich es erstmal pragmatisch: Lass' es drauf ankommen. Kündige fristlos, hilfsweise fristgerecht, und lass' es im Zweifel vor Gericht entscheiden.

            LG, heyman

            Nachtrag: Wenn Du die Kündigung selbst überbringst oder selbst übergibst, nimm einen Zeugen mit und lasse den den Zeitpunkt der Übergabe unterschreiben - und bitte nicht den Ehegatten!
            Zuletzt geändert von heyman; 28.07.2010, 20:45. Grund: Nachtrag
            Wer sein Pferd anschreit,
            der kann nicht erwarten,
            dass es auf ein Flüstern hört.

            Kommentar

            • macarena99
              • 25.02.2008
              • 1804

              #7
              Hi Heymann cooles Logo ! Ich würde auch so schnell wie möglich das weite suchen. Evtl mit anderen Ex/Einstelllern den Anwalt aufsuchen. lg
              Zuletzt geändert von macarena99; 28.07.2010, 21:44.

              Kommentar

              • Lori
                • 20.03.2003
                • 51442

                #8
                Ich würde mein Pferd wegbringen und - sobald das Pferd vom Hof ist - dem Pächter unter Zeugen die fristlose Kündigung (schriftlich) mit Angabe von Gründen übergeben.

                Kommentar

                • heyman
                  • 04.10.2008
                  • 458

                  #9
                  Zitat von macarena99 Beitrag anzeigen
                  Hi Heymann cooles Logo !
                  Vielen Dank!

                  Normalerweise wechsle ich alle paar Wochen den Avatar...diesen führe ich nun seit drei Monaten...nur mal so zum nachdenken...
                  Wer sein Pferd anschreit,
                  der kann nicht erwarten,
                  dass es auf ein Flüstern hört.

                  Kommentar

                  • heyman
                    • 04.10.2008
                    • 458

                    #10
                    Zitat von Lori Beitrag anzeigen
                    Ich würde mein Pferd wegbringen und - sobald das Pferd vom Hof ist - dem Pächter unter Zeugen die fristlose Kündigung (schriftlich) mit Angabe von Gründen übergeben.

                    ...und nochmal...SOLLTEST Du kurfristig diesen Stall verlassen..."kündige ich fristlos, hilfsweise fristgerecht, ..."
                    Wer sein Pferd anschreit,
                    der kann nicht erwarten,
                    dass es auf ein Flüstern hört.

                    Kommentar

                    • Rübchen
                      • 23.12.2009
                      • 1133

                      #11
                      Ein Einstellvertrag ist kein Mietvertrag!!! sondern ein Verwahrungsvertrag(?). Die Fachleute mögen mich bitte korrigieren. Hier ist auch eine kurzfristige Kündigung möglich. Im schlimmsten Fall müsstest Du noch eine anteilige Miete für die leere Box bezahlen.

                      Ich habe vor 2 Jahren auch mein Pferd wegen unzumutbarer Futter- und Pflegezustände eingepackt und war weg. Mir war einfach die Gesundheit meines Pferdes wichtiger als alles andere. Ich bekam dann zwar noch eine "Abrechnung", habe dann noch eine genaue Aufschlüsselung angefordert. Da hat sich die Stallbetreiberin dann aber selbst widersprochen. Ich habe dann noch einen freundlichen Brief geschrieben und ihr vorgerechnet, was sie an bezahlten Leistungen nicht erbracht hat und an abgesprochenen Futtermengen nicht gegeben hat. Seitdem habe ich von der netten Dame nie wieder etwas gehört.

                      Kommentar

                      • Shalom
                        • 28.05.2009
                        • 839

                        #12
                        Ein Einstellervertrag ist meist weder reiner Miet- noch reiner Verwahrungsvertrag, sondern in der Regel ein typengemischter Vertrag, der sowohl Elemente des Mietvertrags (Miete einer Box, Nutzung der Anlage) als auch des Verwahrungsvertrags (Versorgung des Pferdes mit Futter, Tierarzt rufen im Krankheitsfall, aufpassen, dass das Pferd nicht ausbricht etc.) enthält.

                        Beide kann man jedoch aus wichtigem Grund kündigen, was somit wohl auch für einen Einstellervertrag gelten dürfte. Ein wichtiger Grund liegt meines Erachtens insbesondere vor, wenn Hauptpflichten des Vertrages (Fütterung mit schlechtem Futter, fehlende Fürsorge im Krankheitsfall, faktische Versagung der Nutzung des Reitplatzes durch fehlende Wäüsserung usw.) verletzt werden.

                        Frag noch mal einen Anwalt, ich denke, du kannst fristlos kündigen in einem solchen Fall. Zum Vorgang stimme ich dem oben gesagten zu (Abgabe vor Zeugen etc.).
                        http://www.magazin-pferderecht.de

                        Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

                        Kommentar

                        • Avinia
                          • 17.12.2009
                          • 582

                          #13
                          Pferd wegbringen und dann Kündigung übergeben, wie oben schon geschrieben. 1. ist das Pferd dann in Sicherheit und 2. müsste dann er zunächst einen Anwalt bemühen, wenn er noch versuchen will, Geld zu bekommen. Da das sein Geld kostet und seine Position ziemlich wackelig ist, wird er es vermutlich bei ein paar bösen Briefen bewenden lassen. Maximal kann er sowieso nur Leerboxenmiete erstreiten.

                          Kommentar

                          • Aragon5
                            • 19.06.2008
                            • 390

                            #14
                            Ok es geht also noch schlimmer. Wir haben übrigens auch einen Anwalt befragt (tja SB hat Pech gehabt Frau von Doc ist Anwältin) kein Problem da ohne Kündigungsfrist rauszukommen. Erstmal freundlich drauf hinweisen und dann wirklich per Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen und gehen.
                            LG

                            Kommentar

                            • Cha-Kira
                              • 22.04.2008
                              • 281

                              #15
                              Hallo,

                              ich würde meine sieben Sachen Packen und gehen (wenn du schon einen neuen Stall hast)
                              das wird immer schlimmer und nicht besser

                              LG
                              Avatar : Kolibri

                              Kommentar

                              • Moonlight69
                                • 23.09.2006
                                • 1860

                                #16
                                So, gemäß dem was die Anwältin der Uelzener gesagt hat, sind nun in mehrfacher Art und Weise die Kündigung, und die Mängelrüge/Abmahnung (Hinweis auf fristlose Kündigung bei Wiederholungstaten) an den werten Herrn Pächter gegangen. Einmal per Einschreiben mit Rückschein, und einmal unter Zeugen in den Briefkasten (vorher natürlich von denjenigen auch gelesen, inkl. Beweisfoto).
                                Zwei Pferde wurden heute schon in einen anderen Stall verbracht, aufgrund fristloser Kündigung, da der nette "Onkel" die Kinder der Einstellerin mal wieder dumm anmachte, und als asoziale Rotzblagen lauthals beschimpfte.
                                Und meine Freundin hat ebenfalls bereits gestern die Kündigung nebst Abmahnung verschickt.
                                Innerlich war es schon eine Riesenerleichterung zu wissen, dass es nicht mehr lange dauert, zukünftig ohne diverse Psychopathen wieder sein Hobby ausleben zu können.
                                Nun ist es nur noch eine Frage der Zeit...

                                LG
                                Zuletzt geändert von Moonlight69; 30.07.2010, 19:44.
                                www.bunte-windspiele.de.tl
                                www.langhaar-whippet.eu

                                Kommentar

                                • heyman
                                  • 04.10.2008
                                  • 458

                                  #17
                                  Schön zu hören! Sowas ist immer mehr als ärgerlich...
                                  Wer sein Pferd anschreit,
                                  der kann nicht erwarten,
                                  dass es auf ein Flüstern hört.

                                  Kommentar

                                  Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

                                  Einklappen

                                  Themen Statistiken Letzter Beitrag
                                  Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
                                  19 Antworten
                                  345 Hits
                                  0 Likes
                                  Letzter Beitrag Ramzes
                                  von Ramzes
                                   
                                  Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
                                  11 Antworten
                                  5.987 Hits
                                  0 Likes
                                  Letzter Beitrag Marie_Mfr
                                  von Marie_Mfr
                                   
                                  Erstellt von muckischnucki, 19.02.2025, 15:10
                                  7 Antworten
                                  524 Hits
                                  0 Likes
                                  Letzter Beitrag max-und-moritz  
                                  Erstellt von leifchen23, 02.01.2011, 16:40
                                  75 Antworten
                                  29.745 Hits
                                  0 Likes
                                  Letzter Beitrag Roullier
                                  von Roullier
                                   
                                  Erstellt von Moonlight69, 31.10.2013, 13:25
                                  56 Antworten
                                  28.985 Hits
                                  0 Likes
                                  Letzter Beitrag Tante
                                  von Tante
                                   
                                  Lädt...
                                  X