Kann mir jemand sagen, wo ich einen Vordruck für einen Nutzungsvertrag finden kann ? Am Besten zum downloaden.
Vordruck Nutzungsvertrag
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Was willst du denn nutzen?
Je nach Vertragsgegenstand sollten da ganz individuelle Punkte in den Vertrag aufgenommen werden.
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Ich hab einfach mal bei Google Schutzvertrag eingegeben und das gefunden:
vielleicht ist das ja auch etwas für dich!
Was möchtest du denn für ein Pferd zur Verfügung stellen, ich denke jenachdem gibt es auch unterschiedliche Veträge.
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Hmm, also da würde ich nicht unbedingt was komplett vorformuliertes nehmen, sondern etwas in der Art:
Vertrag über das zur Verfügungstellen eines Pferdes
Zwischen ..., nachfolgend Eigentümer genannt,
und
..., nachfolgend Reiter genannt,
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Das Pferd (Name, Lebensnummer, Geschlecht, Farbe, Geburtsjahr) wird dem Reiter vom Eigentümer von ... bis ... zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
§ 2 Nutzungsart
Der Reiter darf das Pferd für (Springen, Dressur, Turnierteilnahme, Gelände usw.) nutzen. Jede weitere Nutzungsart ist mit dem Eigentümer gesondert zu vereinbaren.
Der Reiter darf Dritten das Pferd jederzeit/nach Absprache/nicht überlassen.
Der Reiter darf folgende Hilfsmittel (zB Schlaufzügel, bestimmte Gebisse etc.) nicht benutzen.
Das Pferd darf von Reiter jederzeit/nach Absprache/nicht transportiert werden.
§ 3 Standort des Pferdes
Das Pferd verbleibt beim Eigentümer oder das Pferd wird am Stall XY, Anschrift, untergestellt. Eine Umstellung des Pferdes darf nur im Einverständnis mit dem Eigentümer erfolgen. Täglicher Weidegang wird zugesichert, sofern die Witterung es zulässt.
§ 4 Kosten
Die laufenden Kosten (Stallmiete, Hufschmied, Impfungen, Tierhalterhaftpflicht) sind vom Reiter zu tragen. Außergewöhnliche Kosten wie Tierarztkosten im Krankheitsfall werden untereinander hälftig aufgeteilt/trägt der Reiter/trägt der Eigentümer.
§ 5 Notfälle
In einem Notfall ist der Reiter berechtigt und verpflichtet, den Tierarzt im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers/auf eigene Rechnung hinzuzuziehen.
Vereinbarung bzgl. Operationen: Sollte eine Operation oder Behandlung notwendig werden, bei der Kosten von mehr als zB 1000 Euro entstehen, soll die OP durchgeführt werden/soll das Pferd eingeschläfert werden.
Die Kosten dafür trägt der Eigentümer/der Reiter.
§ 6 Versicherung/Haftung
Hier musst du halt schauen, wer welche Versicherung unterhält und bezahlt und wie ihr die Haftung handhaben wollt. Da kann man generell nicht allzuviel zu sagen.
Letztlich sollte eine Vereinbarung bzgl. Kündigung und Rückhilung des Pferdes getroffen werden.
Auch darüber, ob Schadensersatz fällig wird, wenn dem Pferd etwas passiert, solltest du dir Gedanken machen.
Sowas in der Art kannst du nehmen, habe ich mir jetzt aber nur mal eben aus den Fingern gesaugt, wie man sieht. Nur damit du eine Vorstellung von dem hast, was du regeln willst. Du solltest den vertrag individuell gestalten in Absprache mit dem Reiter. Wenn du ihn fertig hast, kannst du eine PN schicken wenn du willst.
LGZuletzt geändert von Shalom; 15.06.2010, 23:47.
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Hallo Shalom,
dein " aus-den -Fingern- Gesaugtes " finde ich schon ziemlich gut. Ich hatte mir auch schon Stichpunkte aufgeschrieben, aber das ist ja schon so schön formuliert bei dir. Vielen dank-super. Ich wollte auch nicht unbedingt einen Vordruck nehmen, aber da wird man dann oft an Punkte erinnert, die man vielleicht nicht bedacht hat und kann daraus dann einen an die Situation angepassten Text erstellen. Ist das nicht so, daß ich dann Eigentümer bin und man den zukünftigen Reiter dann Besitzer nennt ( das Pferd wird dorthin umgestellt ) ?
Merie, würdest du mir den Vertrag zukommen lassen, gern auch per PN, das wäre super nett.www.singer-schabracken.de
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Dacil, du kennst dich ja richtig aus mit der Juristerei
Ja, du hast Recht, du bist Eigentümer, der andere ist Besitzer. Ich hatte das nicht so formuliert, weil es da bei Laien häufig Missverständnisse gibt. Aber in meinem eigenen Vertrag würde ich ebenfalls von Eigentümer und Besitzer sprechen.
Vor allem wäre es aufgrund der Tierhalterhaftung evtl. ganz gut, wenn ihr festhalten würdet, dass der künftige Besitzer nunmehr auch alleiniger Tierhalter des Pferdes ist. Das bietet sich an, wenn das Pferd weiter weg von dir untergestellt wird. Allerdings müsste dann auch die Tierhalterhaftpflicht auf den Besitzer laufen und nicht auf dich. Das müsstet ihr evtl. mit der Versicherung absprechen.
Und bitte unbedingt klären, was im Notfall geschehen soll (zB Kolik). Der Besitzer muss in einer solchen Situation schnell in der Lage sein können, ohne deine Anwesenheit und ohne Rücksprache mit dir eine Entscheidung fällen zu können, die deinen Vorstellungen entspricht.
Beispiel: Das Pferd bekommt eine heftige Kolik, die eine sofortige OP erfordert. Die Kosten hierfür werden zunächst mit 3000 € veranschlagt, können aber bekanntlich auch darüber hinaus gehen. Die Erfolgsaussichten der OP liegen bei 50%. Du bist telefonisch nicht zu erreichen. Der Besitzer hat nicht das Geld, um die OP zahlen zu können. Der Tierarzt weigert sich, ohne dein Einverständnis Hand ans Pferd zu legen.
Für einen solchen Fall muss der Besitzer dem Tierarzt den Vertrag vorlegen können, in welchem zB steht, dass du im Notfall den Besitzer berechtigst, in deinem Auftrag und auf deine Rechnung einen Tierarzt hinzuzuziehen.
Es sollte geregelt sein, ob das Tier operiert werden soll und wenn ja, ab welcher Kostennote es dann eben doch eingeschläfert werden soll.
Auch die Hinzuziehung eines Tierarztes in Standardfällen muss geregelt sein. Wenn ihr euch da vorher nicht einig seid, gibts am Ende nur Ärger.
Die Kostenregelungen in solchen Verträgen sind meiner Meinung nach das wichtigste, neben den Haftungsfragen.
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Hallo Shalom, nein, ich kenne mich nicht aus, das habe ich nur letztens zufällig irgendwo gelesen, wo jemand einfach ein zur Verfügung gestelltes Pferd verkauft hat. Und das dann auch noch ohne Eigentumsurkunde, nur mit Pass. Und die Eigentümerin konnte auch per Gericht ihr Pferd nicht mehr zurückbekommen ( da fragt man sich, wozu diese Eigentumsurkunden noch gut sein sollen -vielleicht zum Grill anzünden ...).
Danke aber für die vielen Tips deinerseits. Wenn man sich nicht so mit Verträgen beschäftigt vergisst man ja schnell mal was.www.singer-schabracken.de
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Die Eigentumsurkunde ist dann dafür da, dass sie Schadensersatz für das Pferd bekommen kann
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Vertrag über das Zuverfügungstellen eines Pferdes
Zwischen
Vor- und Zuname:
Anschrift:
- nachfolgend Eigentümer genannt –
und
Vor- und Zuname:
Anschrift:
- nachfolgend Besitzer genannt –
wird der folgende Vertrag geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Eigentümer stellt dem Besitzer das nachfolgend näher bezeichnete, in seinem Eigentum stehende Pferd zur Verfügung.
Name des Pferdes:
Lebensnummer:
Geburtsjahr:
Geschlecht:
Zuchtgebiet:
Farbe:
Abzeichen:
Ausbildungsstand Dressur:
Ausbildungsstand Springen:
Ausbildungsstand Gelände:
Gesundheitliche Beschaffenheit:
Sonstige Eigenschaften und Eigenarten:
Der Besitzer darf das Pferd entsprechend den Regelungen dieses Vertrages für eigene Zwecke und in eigenem Interesse nutzen.
§ 2 Unterbringung des Pferdes
Das Pferd wird zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages beim Besitzer untergestellt.
Reitanlage:
Anschrift:
Telefonnummer:
Der Besitzer verpflichtet sich, zu diesem Zweck mit dem Stallbetreiber in seinem Namen einen schriftlichen Vertrag abzuschließen und diesen Vertrag in Kopie vor der Überlassung des Pferdes dem Eigentümer auszuhändigen.
Ein Stallwechsel während der Vertragsdauer bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Eigentümers.
Mit der Überlassung des Pferdes geht die Tierhaltereigenschaft für die Dauer des Vertrages vom Eigentümer auf den Besitzer über, da das Pferd für den Zeitraum der Dauer des Vertrages dem Einfluss des Eigentümers faktisch entzogen ist.
§ 3 Kostenverteilung
Der Eigentümer erhält vom Besitzer für das Zurverfügungstellen des Pferdes kein Entgelt.
Der Besitzer trägt die Kosten für die Unterbringung des Pferdes, für die Tierhalterhaftpflichtversicherung, für Futter und Zusatzfutter, für den Hufschmied, für Impfungen, Zahnbehandlungen und für Tierarztbesuche von gewöhnlicher Kostenlast (bis 300,- € pro Behandlung).
Der Eigentümer trägt die Kosten für Tierarztbesuche von ungewöhnlicher Kostenlast (ab 300,- € pro Behandlung). Solche Tierarztbesuche sind, sofern sie nicht nachfolgend geregelt sind, mit dem Eigentümer vorher im Einzelnen abzustimmen.
Sofern das Pferd während der Dauer dieses Vertrages euthanasiert werden muss, trägt hierfür der Eigentümer die Kosten. Ebenso trägt dieser die Kosten für die Tierkörperbeseitigung.
§ 4 Überlassung des Pferdes und Dauer des Vertrages
Der Vertrag beginnt mit der Überlassung des Pferdes und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das Pferd wird dem Besitzer am überlassen. Hierzu verbringt der Eigentümer das Pferd auf eigene Kosten zum Besitzer und übergibt diesem den Equidenpass.
Folgende Gegenstände werden zusätzlich übergeben:
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne die Angabe von Gründen schriftlich oder mündlich gekündigt werden.
Im Fall der Kündigung ist der Eigentümer berechtigt und verpflichtet, das Pferd auf eigene Kosten umgehend, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach erfolgter Kündigung, abzuholen.
Ab dem Zeitpunkt der Kündigung trägt der Eigentümer die laufenden Kosten, sofern er der Kündigende ist. Der Besitzer verpflichtet sich jedoch, das Pferd bis zu dessen Abholung weiterhin zu versorgen.
Sofern der Besitzer der Kündigende ist, trägt er die laufenden Kosten bis zur Abholung des Pferdes durch den Eigentümer, nicht jedoch länger als sieben Tage. Auch in diesem Fall verpflichtet sich der Besitzer, das Pferd bis zu dessen Abholung weiterhin zu versorgen.
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§ 5 Vertragsinhalt, Rechte und Pflichten
Der Besitzer darf das Pferd für die Dauer des Vertrages im eigenen Interesse und für eigene Zwecke in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit nutzen. Er darf auf eigene Kosten an Turnieren teilnehmen (Preisgelder und Ehrenpreise stehen dem Besitzer zu) und er darf mit dem Pferd ins Gelände gehen. Er darf das Pferd zu solchen Zwecken jederzeit transportieren.
Der Besitzer darf das Pferd nach den Richtlinien der FN reiten. Das Reiten des Pferdes nach anderen Trainingsmethoden und Reitweisen (Barocke Reitweise, Westernreitweise usw.) ist dem Besitzer nicht gestattet.
Der Besitzer garantiert, das Pferd vor und nach jeder Trainingseinheit (das gilt auch für das Laufenlassen des Pferdes) zehn Minuten im Schritt zu bewegen.
Folgende Ausrüstungsgegenstände und Trainingsmethoden darf der Besitzer nicht verwenden:
Der Besitzer darf Dritten das Pferd nicht überlassen. Im Krankheitsfall hat er einen Ersatz für die Pflege des Pferdes zu besorgen und diesen Ersatz ausreichend einzuweisen. Die Ersatzperson soll das Pferd in der Reithalle durch Laufenlassen oder Longieren bewegen, darf jedoch nicht reiten.
Der Besitzer verpflichtet sich, das Pferd entsprechend der FN-Bestimmungen impfen zu lassen, halbjährlich eine Zahnkontrolle und wenn nötig Zahnbehandlung durchführen zu lassen, alle acht Wochen die Hufe ausschneiden zu lassen/alle acht Wochen das Pferd beschlagen zu lassen, dem Pferd halbjährlich/vierteljährlich eine Wurmkur zu verabreichen.
Der Besitzer verpflichtet sich außerdem, im Krankheitsfall in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Tierarzt hinzuzuziehen und den Eigentümer umgehend zu informieren. Alle Kosten, die 300 € übersteigen, sind dem Besitzer vom Eigentümer zu erstatten. Behandlungen, die mehr als 2500 € Kosten verursachen, sollen nicht durchgeführt werden. In diesem Fall ist das Pferd einzuschläfern.
Ist eine sofortige Nottötung des Pferdes aus tierärztlicher Sicht erforderlich, darf der Besitzer den Tierarzt im Namen und auf Rechnung des Eigentümers mit der Durchführung beauftragen.
Die Behandlung des Pferdes durch einen Tierheilpraktiker, Physiotherapeuten oder Osteopathen bedarf des vorherigen Einverständnisses des Eigentümers.
§ 6 Haftung
Der Besitzer nutzt das Pferd ausschließlich in eigenem Interesse und zu eigenen Zwecken. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Eigentümer haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die dem Besitzer durch die Nutzung des Pferdes entstehen.
Die Tierhalterhaftung liegt allein beim Besitzer, da dieser alleiniger Tierhalter ist. Der Besitzer hat folgende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie des Vertrages wurde dem Eigentümer ausgehändigt:
Der Besitzer hat außerdem eine private Unfallversicherung abgeschlossen.
Der Besitzer haftet nicht für eine Verschlechterung oder für den Untergang des Pferdes oder der mitgegebenen Gegenstände, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
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So, jetzt hab ich mir nochmal mehr Zeit genommen. So oder so ähnlich würde ich persönlich es machen.
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Hallo Shalom, vielen Dank für deine großzügige Hilfe, es hat mir sehr genutzt. Ich habe mein Pferd gestern zum neuen Besitzer gebracht und wir haben so einen feinen Vertrag geschlossen. Bin beeindruckt, das du meinem Problem so viel Zeit gewidmet hast, vielen Dank noch mal. Vielleicht können ja auch andere einen Nutzen daraus ziehen.www.singer-schabracken.de
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Doch, das finde ich auch sehr nützlich !
Insbesondere die Aspekte der Haftung. Ich mich immer bei soetwas gefragt, was passiert eigentlich, wenn man ein Pferd zur Verfügung stellt und der Reiter tut sich etwas. Unter dem Aspekt, er ist dann der Besitzer, erscheint es mir jetzt so, dass er dann als Besitzer keine Ansprüche an mich als Eigentümer stellen kann. Korrigiert mich bitte, wenn ich es falsch interpretiert habe. Oder würde das nur gelten, wenn man so etwas wie paragraph 6 explizit erstellt ?Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !
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Ich würde da auf jeden Fall eine ausdrückliche Regelung treffen und mich nicht darauf verlassen. Eigentlich haftet der Tierhalter, der der Eigentümer nach o.g. Vertrag ja eigentlich nicht mehr ist. Trotzdem ist eine ausdrückliche Regelung immer besser, denn wie ein solcher Vertrag vom Gericht interpretiert wird, kann nicht vorausgesagt werden. Umso eindeutiger man ihn formuliert, desto bessere Karten hat man.
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