Anhänger wurde beim Einparken beschädigt - wie weiter vorgehen?

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  • Excalibur
    • 22.05.2004
    • 3166

    Anhänger wurde beim Einparken beschädigt - wie weiter vorgehen?

    Vor ein paar Tagen wurde mein Pferdeanhänger beim seitlichen Einparken von einem anderen Hänger beschädigt (Kotflügel ist eingedellt und ein bisschen locker). Ist ja nur eine Kleinigkeit, aber ich möchte natürlich, dass der Hänger wieder in Ordnung kommt, entweder der Verursacher kümmert sich selber darum oder ich fahre in die Werkstatt und schicke ihm die Rechnung (habe ich ihm auch schon so gesagt)

    Der Verursacher unterstellt mit jetzt, dass der Mangel vorher schon da war (ist angeblich nur mit dem Blinker bei mir hängengeblieben) und dass er es nicht war Der Hänger ist vor zwei Wochen durch den Tüv und davor habe ich ihn genau untersucht nichts war locker oder beschädigt. Wie würdet ihr weiter vorgehen??
  • Sarah-Marie
    • 13.07.2009
    • 418

    #2
    War das bei euch am Stall auf dem Hängerparkplatz? Also wurde beim Einparken mit anderem Hänger beschädigt, bzw. besitzt der Verursacher einen eigenen Hänger?

    Dann soll er sagen: er habe seinen Hänger von Hand rangiert und dabei sei es passiert, dann zahlt das die Hängerversicherung und die Autoversicherung geht nicht hoch!

    (Das wird wohl der Grund sein, warum er sich weigert)

    edit: Lesen sollte man!
    Es war ein anderer Hänger also keine Probleme mit der Hängerversicherung- WENN er eine hat!

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    • quirinia
      • 25.08.2005
      • 937

      #3
      Vorsicht! Das geht nur wenn der Hänger eine Haftpflichtversicherung hat,
      die solche Schäden bezahlt. Meine würde es definitiv nicht.
      LG Q.

      Kommentar

      • carolinen
        • 11.03.2010
        • 3563

        #4
        Na, ist doch egal ob dieser Schaden durch eine Versicherung getragen wird - der Verursacher des Schadens ist haftend.

        Da Du den Schaden sowieso reparieren lassen willst. Fotos erstellen - Kostenvoranschlag machen lassen - ggf. Zeugen benennen und der Person ein Schreiben zusenden, indem man seine Ansprüche geltend macht.
        Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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        • Excalibur
          • 22.05.2004
          • 3166

          #5
          Der andere Hänger hat keine Haftpflicht. Ich habe jetzt eine Woche gewartet und es ist nichts passiert - denke ich fahre einfach in die Werkstatt und lasse den Schaden beheben, Rechnung geht an den Verursacher. Kann ich das so machen, oder ist er dann nicht verpflichtet zu zahlen?

          Kommentar

          • BettyBoo
            • 14.07.2009
            • 162

            #6
            Is der Hänger im "angehängten Zustand" nicht sowieso über´s Zugfahrzeug mitversichert? So hat mir mein Versicherungsmakler des damals erklärt... und das Zugfahrzeug muss ja versichert sein! Also kann er sich damit doch nicht raus reden...

            Kommentar

            • Excalibur
              • 22.05.2004
              • 3166

              #7
              Tja, will wahrscheinlich nicht hoch gestuft werden...
              Es ist ja auch nur eine Kleinigkeit, aber ich sehe absolut nicht ein warum ich auf dem Schaden sitzen bleiben soll. Und wenn sowas nochmal passiert heißt es dann "ja aber bei xy hast du es doch auch auf sich beruhen lassen..."

              Kommentar

              • Sarah-Marie
                • 13.07.2009
                • 418

                #8
                Ich würde mir denjenigen nochmal zur Brust nehmen und sagen, dass du den Schaden repariert haben möchtest. Kostenvoranschlag würde ich vorlegen.
                Wenn er sich querstellt, einfach über die Generalversicherernummer die VErsicherung heraussuchen und den Schaden selbst melden.
                Dann geht halt die Autoversicherung hoch...
                Blöd, dass er seinen Hänger nicht selbst versichert hat!

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                • tinkertante
                  • 24.07.2008
                  • 264

                  #9
                  Zitat von Excalibur Beitrag anzeigen
                  Der andere Hänger hat keine Haftpflicht. Ich habe jetzt eine Woche gewartet und es ist nichts passiert - denke ich fahre einfach in die Werkstatt und lasse den Schaden beheben, Rechnung geht an den Verursacher. Kann ich das so machen, oder ist er dann nicht verpflichtet zu zahlen?
                  Da würde ich mich erst mal schlau machen, ggf. bei einem RA eine Kurzberatung investieren.
                  Ich sehe das nicht so, dass du einfach (ohne Absprache) in eine Werkstatt gehen, reparieren lassen und die Rechnung an den Verursacher stellen lassen kannst. Wer die Musik bestellt, muss sie in erster Linie auch bezahlen. Und wenn die Werkstatt deinen Hänger repariert, wird sie im Normalfall bei Herausgabe des Hängers auch auf Bezahlung bestehen - es sei denn man kennt dich gut in der Werkstatt und sie sind so kulant, auf Rechnung zu arbeiten. Aber die Rechnung auf einen Dritten ausstellen lassen? Mit welcher Berechtigung sollte die Werkstatt das machen? Du bist der Auftraggeber - nicht irgendein Dritter. Anders sieht das natürlich aus, wenn der "Dritte" gegenüber der Werkstatt sein Einverständnis erklärt, dass er die Rechnung bezahlen wird.

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                  • #10
                    Ich denke dass der Schaden zuerst einmal von der Polizei aufgenommen werden muss was blöd ist nach dieser langen Zeit. Dennoch würde ich das deinem Stallkollegen klarmachen, vielleicht lenkt er dann ein. Ich denke das wird weitläufig unter den Begriff Fahrerflucht fallen, blöd ist nur dass du es vermutlich nicht nachweisen kannst es sei denn sein Hänger hat entsprechende Spuren an sich.

                    Kommentar

                    • carolinen
                      • 11.03.2010
                      • 3563

                      #11
                      Der Schaden muss nicht von der Polizei aufgenommen werden. Die machen das nämlich teilweise sogar bei Auffahrunfällen nicht, dass sie die Schäden exakt benennen.
                      Mache es, wie oben beschrieben. Kostenvoranschlag machen lassen. Denjenigen, der in Deinen Anhänger hineingefahren ist, ein Anspruchsschreiben schicken, dass er als Verursacher des Schaden dafür haftet und Du entsprechend Deine Ansprüche geltend machst. Frist setzen - fertig. Nach der Frist dann RA einschalten. Kannst Du verlässlich beweisen, dass der Schaden vorher nicht da war ? Zeugen des Unfalls ?
                      Was da für den Herren dann für eine Versicherung einsteht oder nicht, ist sein Problem nicht Deines - laut BGB haftet immer der Schadensverursacher. Hat der eine Versicherung, die das abdeckt - schön für ihn, wenn nicht pech - muss er selber zahlen.
                      (bin kein Anwalt, aber hatten gerade ähliches...)
                      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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