Stallwechsel

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    Seit 1 Monat im neuen Stall. Pferd fühlt sich absolut nicht wohl, stehen nicht auf Stroh und bekommen auch sehr wenig Heu (reicht für ein Meerschwein). Die Stute dreht leicht am Rad.
    Ab dem 1.11. kann ich eine Paddockbox in einem anderen Stall haben, wo ich auch genau weiss dort gibt es ausreichend Rauhfutter.
    Im jetzigen Stall habe ich keinen Vertrag, es wurde auch nicht von Kündigungsfristen gesprochen. hat der Stallbetreiber ein Recht auf 1 Monat Kündigungsfrist ??
  • Blondy
    • 19.11.2002
    • 1887

    #2
    Hallo,

    also wenn Ihr keinen schriftlichen Vertrag gemacht habt dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und die beträgt 4 Wochen.
    Hoffe ich konnte Dir damit helfen.
    Liebe Grüße
    Claudia

    http://www.wissenueberpferde.de

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    • #3
      @ Blondy
      Danke für die Info

      Dammen

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      • #4
        @ Dammen

        Vorsicht! Ein Vertrag ist formfrei, also auch mündlich gültig. Wenn Du einen sog. gemischten Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hast, kann das mit den vier Wochen hinkommen. Stehen allerdings mietrechtliche Aspekte im Vordergrund, können es auch drei Monate sein! Der Kniff wird von vielen Stallbetreibern gerne benutzt, besonders von solchen, die keine schriftlichen Verträge machen, was heute völlig unüblich ist! Du kannst Dich ja mal bei der Rechtsabteilung der FN erkundigen. Ich denke, der Ansprechpartner ist Dr. Wahn.

        BG
        EX-MUSMIC

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        • manilla
          • 04.03.2003
          • 1479

          #5
          Falsch!

          Es gibt ein Urteil vom Landgericht Ulm (Az.: 1 S 184/03)

          Ein Pferdeeinstellungsvertrag ist nicht als Mietvertrag zu behandeln, sondern als entgeltlicher Verwahrungsvertrag. Dies bedeutet, dass der Pferdehalter diesen Verwahrungsvertrag jederzeit kündigen kann. Eine Kündigungsfrist wie beim Mietvertrag ist nicht vorgeschrieben und damit auch nicht einzuhalten. Allerdings ist es möglich und zulässig, in einem solchen Pferdeeinstellungsvertrag eine Kündigungsfrist ausdrücklich zu vereinbaren. Ohne solche, vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleibt es aber bei dem jederzeitigem Kündigungsrecht.

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          • #6
            @ all

            So, Stallwechsel vollzogen, gab Gott sei Dank gar keine Probleme.

            Gruss Dammen

            Kommentar

            • Mondi
              • 12.08.2004
              • 451

              #7
              Ich krame mal diesen alten Tread wieder hoch, weil ich in der gleichen Situation bin und mein seid heute alter SB mir jetzt mit drei Monaten kündigungsfrist und dem Anwalt droht. (Wir haben keinen schriftlichen Vertrag)

              Weiß jemand von euch wie sicher dieses Urteil vom LG Ulm ist, und ob ich, sollte es hart auf hart kommen, mich stur stellen soll, oder ob ich lieber klein bei gebe und vielleicht auf eine MM eingehe. Aber eigentlich will ich das nicht, da ich das Gefühl habe aus dem Stall geekelt worden zu sein und die Freundin des SB mir sagte, das sie froh ist, wenn ich weg bin.

              Hat schon mal jemand erlebt das das vor Gericht ging und mit welchem Ausgang?

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              • kuhstrophobie
                • 24.06.2002
                • 787

                #8
                Huch - scheint ja grade eine Welle zu sein...  

                @ Mondi: Aber wenn die doch angeblich froh sind, wenn Du weg bist, warum bestehen die dann auf drei Monate?
                Würde in den sauren Apfel beissen und nochmal das Gespräch zu einer halbwegs gütlichen Einigung suchen und schnellstens einen neuen Stall suchen. ok, wer lesen kann ist klar im Vorteil: Du hast schon einen neuen Stall. Hm, zur Not auch mal Rat bei der FN Rechtsabteilung holen.
                Ich weiss leider wovon ich spreche... Gab zwar keinen Ärger wg. Kündigungsfrist, aber dem Pferd ging es nicht mehr wirklich gut...



                Rechtschreibfehler wurden absichtlich zur Belustigung hinzugefügt, wer einen findet, darf ihn natürlich behalten...

                Kommentar

                • Finy
                  • 14.02.2006
                  • 1974

                  #9
                  Mondi hast du eine Rechtsschutzversicherung? Aber eigentlich eh nicht nötig, wenns wirklich vor Gericht geht bekommst du recht und die Kündigungsfrist beträgt höchstens 4 Wochen, war bei einer bekannten von mir auch so! So weit ich weiß gilt es nur als "Mietvertrag" wenn man im Stall alles selber machen muß, das heißt auch Füttern und misten, sobal eine Tätigkeit vom SB übernommen wird ist es ein Dienstleistungsvertrag! Und da es eh nichts schriftliches gibt, brauchst du dir da glaub keine Sorgen machen!

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                  • Lantini
                    • 20.01.2005
                    • 179

                    #10
                    habe dazu mal einen RAW spez. für Pferderecht befragt, er sagte mir auch dass es immer 4 Wochen sind wenn nichts anderes vereinbart wurde!°
                    Avatar: Trakehner (geb. 2000) v. Polarpunkt - Schwalbenzug

                    www.lantini.de

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                    • kuhstrophobie
                      • 24.06.2002
                      • 787

                      #11
                      Hm - 4 Wochen... Ich werfe dann mal ein "4 Wochen zum Monatsende". Habe ich auch schonmal gehört. Wie sieht es denn damit aus? Heisst ja bei Kündigung in der ersten Monatswoche, dass die Kündigung erst zum Ende des darauffolgenden Monats gilt.
                      Kennt das auch jemand?
                      Rechtschreibfehler wurden absichtlich zur Belustigung hinzugefügt, wer einen findet, darf ihn natürlich behalten...

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                      • Mondi
                        • 12.08.2004
                        • 451

                        #12
                        Danke!

                        Der Ex SB hat mich noch mal angerufen, er idt wohl persönlich beleidigt weil ich so kurzfristig gegangen bin und will jetzt ein Gespräch , naja, mal schauen was da rum kommt, ansonsten lasse ich es drauf ankommen, mit einem Monat kann ich leben. (Ich habe keine Rechtschutz, leider)

                        @Kuhstro

                        mein Pferd hat sich auch nicht mehr wohlgefühlt, ich hoffe es wird jetzt besser. Dir und deinem Pferd auch alles Gute!

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                        • Lantini
                          • 20.01.2005
                          • 179

                          #13
                          ja natürlich 4 Wochen zum Monatsende
                          Avatar: Trakehner (geb. 2000) v. Polarpunkt - Schwalbenzug

                          www.lantini.de

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                          • Lindenhof
                            • 17.11.2004
                            • 2253

                            #14
                            Ich verstehe die Stallbetreiber nicht, die auf drei Monate Kündigungsfrist plädieren... Wir haben zwar alles schriftlich und ich erwarte auch, daß der eine Monat per Monatsende als Kündigungsfrist eingehalten wird, aber ich würde keinen Einsteller drei Monate zwingend halten wollen. Schließlich ist dann ja das Verhältnis mehr als vergiftet und mir wäre das schon zu doof, der Person jeden Tag über den Weg zu laufen. Da ist es doch besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden? Reisende soll man nicht aufhalten... und hat man einen guten Ruf, wird die Box auch nicht lange leerstehen...
                            www.lindenhof-gstach.de

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                            • #15
                              man will ja nicht den Einsteller halten sondern das Geld ;-)

                              Kommentar

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