Wenn das bei mehreren Hängern vorkommt sind sie sowieso fällig!!!!!!!
Und wenn man denen nachweisen kann, dass das bereits bekannt war, dann haften die in vollem Umfang wegen grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz. Dann ist die Geschichte mit Gewährleistung irrelevant!!!
Und sonst gibts ne Produkthaftung!!!! die die Gebrauchstauglichkeit der Sache beinhaltet. Da gibts genug Möglichkeiten denen nen Strick zu drehen!!
Und wenn man denen nachweisen kann, dass das bereits bekannt war, dann haften die in vollem Umfang wegen grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz. Dann ist die Geschichte mit Gewährleistung irrelevant!!!
Und sonst gibts ne Produkthaftung!!!! die die Gebrauchstauglichkeit der Sache beinhaltet. Da gibts genug Möglichkeiten denen nen Strick zu drehen!!
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