Hängerschaden - Garantiefall??

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  • Cara67
    • 07.04.2008
    • 2482

    Hängerschaden - Garantiefall??

    Hallo Foris!

    Wer kennt sich aus mit Garantierecht bei Pferdehängern?

    Ich habe einen ganz netten Schaden an der Polyhaube (beidseits im Heckklappenbereich knapp über der Bordwand eingerissen; lt. SB, der technisch sehr fit ist, sind das Spannungsrisse; vom Winter!?). Der Hänger wurde am 4.4. 2008 als NEU von uns gekauft, den Schaden habe ich am 1.4. schon dem Händler gemeldet. Der hat auch direkt gefragt, ob der Hänger über Winter draußen stand.
    Das müßte aber doch ein Hänger aushalten - meiner war ja nicht der Einzige, der draußen stand, die anderen Hänger sind schadenfrei.

    Muß der Hersteller für den Schaden haften? Wie lange ist Garantie auf die Polyhaube? Ich weiß nicht, ob und welche Ansprüche ich überhaupt geltend machen kann. Langer als ein paar Tage kann ich auf den Hänger auch nicht verzichten, da ich bei Regen in die Halle fahren muß, und jetzt auch die Saison wieder losgegangen ist.

    Danke für Eure Hilfe.
  • Acordia
    • 24.09.2009
    • 637

    #2
    Ich bin mir nicht sicher, meine aber dass das noch ein Garantiefall ist. Wie groß ist denn der Schaden?

    Mein Vollpolyhänger steht das ganze Jahr über draußen, ist nicht mehr der jüngste, hat aber sowas noch nie gehabt......
    Die meisten Hänger stehen doch im Winter draußen...

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    • danikar
      • 11.05.2007
      • 252

      #3
      Ich meine es ist auf jeden Fall ein Garantiefall. Es stehen soviele Anhänger draußen (meiner auch) und dann müßten ja mehrere nach dem harten Winter diese Probleme haben. Und auch die Anhänger-Händler haben doch meistens ihre Anhänger draußen stehen. Von welcher Firma ist dein Anhänger?

      Kommentar


      • #4
        ich denke auch dass die Aufbewahrung eines Fahrzeuges im Freien eher die Regel denn die Ausnahme ist, stell dir mal vor wie hoch die Garage sein müsste damit das Ding da reinpasst? Bei uns im Stall stehen auch alle draussen, die meisten Vollpoly oder mit Polyhaube, die von dir beschriebenen Schäden habe ich noch bei keinem Fabrikat beobachtet.

        Kommentar

        • SambaPepino
          • 25.03.2010
          • 43

          #5
          Garantiefall... Garantiert!!!! Draußen stehen ist die Regel... 2Jahre Garantie... wie beim Auto, wenn nichts anderes abgemacht wurde! Du musst nur nachweisen, dass es *von selbst* gekommen ist! Mein AH, mitlerweile 12 Jahre alt, steht auch nur draußen und es ist lediglich nach 10 Jahren die Polyhaube aus der Holzwand herausgeprungen , neue Schrauben rein, neues Silikon fertig! Aber nach 2 Jahren? Würde da mal auf miese Verarbeitung tippen und das ist ein Garantiefall. Wenn dein AH aus Holz ist, kann es sein das die minderwertiges Holz verwendet haben, welches im Winter soweit gequollen ist, das dies die Polyhaube nicht mehr Standhalten konnte, eventuell auch ungenügende Beschichtung des Holzes, das ein Eindringen des Wassers verhindern soll. Alles gehört zur Garantie... eine Polyhaube reißt nicht so einfach! Nicht das dein Pferd irgendwann *Oben ohne* fährt
          Mein Pferd kann nicht lesen, nicht schreiben, nicht rechnen, dafür kann es perfekt Kreuzgallop und du?

          Kommentar

          • pavot
            • 27.07.2003
            • 1331

            #6
            So einfach ist das mit der Sachmängelhaftung nicht. Zu unterscheiden ist zunächst mal zwischen der Gewährleistung (gesetzlich) und einer Garantie (vertraglich).

            Gem. Gesetz muss der Händler eine 2jährige Gewährleistum für Sachmängel leisten. Bei Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten geht man davon aus, dass sie bei Übergabe der Sache vorhanden gewesen sein müssen - hier wäre also der Händler in der Pflicht, das Gegenteil, also das Nichtvorhandensein dieses Mangels bei Übergabe zu beweisen.

            Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Tritt ein Schaden auf, muss der Händler nur dann seiner Gewährleistungspflicht nachkommen, wenn der Käufer beweisen kann, dass a) der Mangel bei Übergabe vorhanden war und b) er davon nicht gewusst hat. Das ist im allgemeinen schwierig.

            Gewährt der Händler eine über seine gestzlichen Gewährleistungspflicht hinausgehende Garantie, dann ist entscheidend, was in den Garantiebedingungen steht. Der Händler kann das im Grunde so gestalten, wie er mag. Er könnte also z.B: reinschreiben: "Ich gebe eine Garantie für 2 Jahre auf alles außer die Polyhaube".

            Für Deinen konkreten Fall heißt das:
            1. in den Kaufvertrag schauen, ob eine Garantie vereinbart wurde und wenn ja wie die genau aussieht.
            2. schauen, ob der Hersteller eine Garantie für sein Produkt abgibt und schauen wie diese ausschaut.
            wenn 1. und 2. nicht zutreffen einen Menschen mit Sachverstand (ich sage hier ausdrücklich nicht schon "Sachverständiger") suchen, der einschätzen kann, ob ein Materialfehler vorliegt. Ist dem so, dann war dieser beim Kauf vorhanden und du wusstest nicht sdavon. Also den Händler in Anspruch nehmen.

            Wie dann der genaue weitere Weg ist übersteigt jetzt meinen Laienhaften Verstand, ich glaube, er darf nachbessern.

            Viel Erfolg !

            Kommentar

            • Cara67
              • 07.04.2008
              • 2482

              #7
              Also an den Stellen, an denen rechts und links der Riß ist, ist die Polyhaube sehr dünn, im Vergleich zu den anderen Fabrikaten, die wir noch auf dem Hof stehen haben. Dicker wird sie erst nach oben hin.

              Ich warte nun darauf, daß der Händler kommt und sich den Schaden anschaut. Mir gegenüber hat er am Telefon aber schon erwähnt, daß, falls der Hänger draußen gestanden haben sollte, die Ursache des Schadens wohl die Schneelast oder auch die Eisschichten auf der Polyhaube waren. Er wisse mindestens noch von einer weiteren Polyhaube, die komplett gerissen sei... Na toll...

              Kommentar

              • pavot
                • 27.07.2003
                • 1331

                #8
                Ich muss leicht OT grad mal die Garantiebedingungen eines Händlers, der grad einen Hänger bei ebay verkauft einstellen - original bei Ebay rauskopiert - viel Spaß damit !

                7. Gewährleistung
                7.1. Liegt Ein Mangel der Kaufsache vor, so hat der Käufer, anbieten zunächst sterben Wahl Zwischen der Nacherfüllung DURCH Nachbesserung der Sache Oder Nachlieferung mangelfreien Sache Einer.
                7.2. Der Käufer, anbieten Hut sterben von IHM getroffene Wahl in deutlicher Form mitzuteilen.
                7.3. Der Verkäufer ist berechtigt sterben Art der gewählten Nacherfüllung abzulehnen, WENN This Nur mit unverhältnismäßigen kosten mà ¶ glich ist und Die Andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer, anbieten ist.
                7.4. Schlägt sterben Nacherfüllung Fehl, Angemessen Kann der Käufer, anbieten nach Wahl den Kaufpreis Ringwadenfahrzeuge herabsetzen Oder vom Vertrag "zurücktreten.
                7.5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt sterben vorstehenden Zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
                7.6. Bei Waren, sterben ausschließlich historische Sammlerstücke ALS ohne Funktionsgarantie VERKAUFT und ALS solche bezeichnet Werden, die ist grundsätzlich ausgeschlossen Gewährleistung.

                @cara - doch noch etwas zum Thema: wenn es allein der Schnee gewesen sein soll und der Händler dir was von "nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch" erzählen will: dann müssten ja alle Polyhauben gerissen sein. Vor Gericht (immer gesetzt den Fall, dass es soweit kommen würde) müsste es doch mit dem Teufel zugehen, wenn der Richter nicht auch einsehen würde, dass nur DEIN Hänger da bisschen SChnee nicht ausgehalten hat, alle anderen die nebendran standen aber sehr wohl.....

                Kommentar

                • Cara67
                  • 07.04.2008
                  • 2482

                  #9
                  da hat wohl einer eine Übersetzungsmaschine bemüht. Was ist da wohl die Orginalsprache. Klingt aber vertrauenserweckend, der hat bestimmt hohe Absatzquoten.



                  Habe nachgesehen, Kaufvertrag gibt es nicht, lediglich eine Rechnung mit der Kaufsumme und der genauen Bezeichnung des Hängers mit allen Daten. Also nichts schriftliches, bei der irgendwelche Garantien erwähnt sind.
                  Zuletzt geändert von Cara67; 03.04.2010, 16:38.

                  Kommentar


                  • #10
                    ich frage mich gerade wieviel Meter Schnee es da hatte, dass die Haube gerissen ist...

                    Aber wenn ich mir die Garantiebedingungen aus dem ebayshop so durchlese würde ich die Risse in Kauf nehmen, ich will nicht sterben!!!

                    Kommentar

                    • Acordia
                      • 24.09.2009
                      • 637

                      #11
                      Was ist es denn für eine Marke?

                      Würd mich mal brennend interessieren....

                      Mein Böckmann Vollpoly-Hänger sieht nach 12 Jahren noch so aus, dass mich Leute fragen ob der erst 2 Jahre alt ist...

                      Kommentar

                      • Cara67
                        • 07.04.2008
                        • 2482

                        #12
                        dieses Jahr hatte wir schon sehr viel Schnee, allerdings keine 5 Meter. Ich hab den auch immer abgekehrt, alleine deswegen, damit der nicht lawinenartig vom Dach fällt, wenn ich mal fahren konnte. Es gab aber auch desöfteren Glatteisregen; vielleicht wars der ja, der die Haube unter Spannung gesetzt hat.

                        Ich habe einen Humbaur Atis. Man hätte ja dann zumindest beim Kauf darauf hinweisen müssen, daß dieser Hänger im Winter nicht im Freien stehen darf.

                        Bin wirklich mal gespannt, wie das weitergeht. Die Polyhaube muß bestimmt ausgetauscht werden, und die dürfte nicht billig sein..
                        Zuletzt geändert von Cara67; 04.04.2010, 05:45.

                        Kommentar

                        • Tati2210
                          • 16.03.2006
                          • 1576

                          #13
                          So Spannungsrisse(aber nur oberflächlich) haben wir damals im oberen Bereich bei einem Westfalia Hänger gehabt. War dann lange beidenen um alles zu prüfen-herausgekommen ist nichts.Haben die sich nicht dran aufgehalten. Hänger war damals vielleicht ca 1,5-max 2 Jahre alt. Sah aus wie Spinnennetze.Und an der Tür unter dem Gummi riß er ein.

                          Kommentar

                          • Cara67
                            • 07.04.2008
                            • 2482

                            #14
                            Also diese Risse sind schon ordentlich - also nicht angerissen, sondern zumindest linksseitig "durch", wie ein Stück Papier. Ich hoffe schon, daß der Hersteller für diesen Schaden aufkommt. Wie soll sowas denn sonst entstanden sein? Definitiv nicht beim Fahren bzw. Gebrauch

                            Kommentar

                            • Friesenfreund09
                              • 09.11.2009
                              • 313

                              #15
                              Ärgerlich!
                              Kenne aber trotzdem kaum einen Pferdeanhänger der im Winter überdacht ist.
                              v iel glück

                              Kommentar


                              • #16
                                Ich weiß ja nicht, welches Fabrikat du da hast, aber meiner Meinung muß der Hänger gewisse Schneelasten und Kälte aushalten. Fast kein Hänger steht in ner Garage. Auch bei den Händlern nicht!!
                                Wenn die Polyhaube den "üblichen" Winterverhätnissen in Mitteleuropa nicht stand hält müsste das, wenn schon, irgendwo in der Garantie ausdrücklich beschrieben sein, oder zumindest, dass er keine Schneelast aushält. Sollte das nicht der Fall sein, dann ist das ein verdeckter Mangel und lt. gesetzlicher Gewährleistung wäre das ein Garantiefall.
                                Ich würde dem Händler mal Dampf machen und dem das klarmachen. (entsprechendes Auftreten und klarstellen, dass du dir sehr sicher bist hilft meistens ungemein!!) Vor allem, dass du das nicht so einfach gut sein lässt, sondern auch deinen Anwalt bemühen wirst - hast ne Rechtsschutzversicherung??? Unverhälnismäßigkeit oder ähnliches kann er sich abschminken, weil der Hänger so nicht mehr gebrauchstauglich ist und der Austausch der Polyhaube daher sicher nicht unverhältnismäßig ist zum derzeitigen Gesamtwert des Hängers. (ist oft ein Argument!!)
                                Und sonst drohst, dass du das im Internet publik machst - das zieht!! Des weiteren du einen Sachverständigen hinzuziehen wirst, was für den Hersteller weitere unnötige Kosten verursacht.
                                Aber ich geh mal davon aus, dass der Händler sich kooperativ zeigt, weil der Kauf tatsächlich nicht länger als 2 Jahre her ist und somit eine sehr gute Chance für dich besteht.

                                Kommentar

                                • Cara67
                                  • 07.04.2008
                                  • 2482

                                  #17
                                  Der neuste Stand: der Händler war da, hat Fotos gemacht und der Herstellerfirma Humbaur geschickt. Die haben gesagt, es sei kein Materialfehler, sondern ich sei irgendwo dagegen gefahren. Ich hab dem Händler gesagt, er soll mir das Schreiben der Firma schicken, ich werde mich direkt mit denen in Verbindung setzen, notfalls über meinen Anwalt..

                                  Kommentar

                                  • Climax
                                    • 24.08.2007
                                    • 1132

                                    #18
                                    Wende Dich direkt an den Geschäftsführer der Firma. Da wird untenrum viel, gegen sein Denken, abgewunken. Ich hatte auch mal so einen Disput und habe mich dann direkt an ihn gewendet und gefragt ob das tatsächlich seine Firmenpolitik ist. ..hatte damals "nur" 9 Wochen auf ein Angebot gewartet.. Er war geschockt von den Zuständen und hat gesagt, dass solche Dispute leider sehr oft an ihm vorbeigehen.. Einfach mal versuchen!!

                                    Kommentar

                                    • Cara67
                                      • 07.04.2008
                                      • 2482

                                      #19
                                      Danke für den Tipp - das werde ich mal als erstes tun

                                      Kommentar

                                      • Cara67
                                        • 07.04.2008
                                        • 2482

                                        #20
                                        Es wird so langsam lustig:

                                        Die Firma will nicht für den Schaden aufkommen, weil ihrer Meinung nach der Garantiefall hier nicht eingetreten sei: der Händler habe den Hänger im Januar übernommen, somit wäre die 2-Jahre- Garantie im Januar schon abgelaufen und nicht erst am 4. April (mein Kaufdatum).
                                        Und desweiteren stellen sie anhand der Fotos fest, daß die Risse in der Polyhaube (die mittlerweile fast eine Handlänge betragen und da ist die Haube ganz durchgerissen) entweder dadurch entstanden sind, daß
                                        1. ich rückwärts irgendwo dagegen gefahren bin
                                        2. ich ohne eingehängte Querstangen gefahren bin
                                        3. eine starke mechanische Einwirkung auf die Polyhaube stattgefunden hat (??!)

                                        Sie bieten mir aber eine neue Polyhaube zu einem Vorzugspreis an (die sind wohl nicht mehr ganz just !!)

                                        Das Telefonat mit dem zuständigen Abteilungsleiter ergab, daß der Händler für den Garantiefall eintreten müsse. Ich habe ihm allerdings angeboten, einen unabhängigen Gutachter zu bestellen, der kann mit Sicherheit die Punkte 1+2 ganz schnell ausschließen. Was aber eine mechanische Einwirkung sein soll, keine Ahnung. Vielleicht der Schnee vom Winter??

                                        Daraufhin hab ich den Händler angerufen, ihm den Inhalt des Telefonates mitgeteilt. Er hat sich nun mit seinem Anwalt in Verbindung gesetzt, um die Rechtslage zu prüfen und wollte sich dann bei mir melden.

                                        Fest steht für mich: ich habe den Hänger als "NEU" gekauft und darauf einen rechtlichen Garantieanspruch von 2 Jahren. Ich möchte eine neue Haube - und ich denke dieser Anspruch ist auch berechtigt. Die schieben die Schuld von A nach B... und wieder zurück.

                                        Kann mir jemand weiterhelfen??? Wer muß haften???

                                        Kommentar

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                                        Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
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