BGH prüft Rückgabe von ersteigertem Pferd:Urteil soll am 24. Februar verkündet werden http://bit.ly/7Jeos3
Heut im Twitter gelesen: BGH prüft Rückgabe von ersteigertem Pferd
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Galina Leopard von Sir Gregory|Hier mehr zu meinen PferdenStichworte: -
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Was ist daraus geworden??Of course, they say every atom in our bodies was once part of a star. Maybe I'm not leaving... maybe I'm going home.
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Das Urteil des OLG Köln (hier nachzulesen: http://www.jusmeum.de/rechtsprechung...3ee0c9906d3697) , in welchem die Klage auf Rückerstattung des Kaufpreises abgewiesen wurde, wurde auf die Revision hin aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht (OLG Köln) zurückverwiesen:
Bereits in den erst- und zweitinstanzlichen Urteilen ist davon ausgegangen worden, dass das Freikoppen ein Sachmangel ist, weil man als Käufer einen solchen psychischen Defekt bei einem Pferd nicht erwarten müsse und die Verwendung zur Zucht eingeschränkt sei. Streitig war, ob der Mangel, das Koppen, bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat. Hier wurde in den Urteilen des LG und OLG davon ausgegangen, dass die Beweislastumkehr zugunsten der Klägerin nicht greife, da es sich um eine gebrauchte Sache handele, die im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung verkauft worden sei.
Das alles sieht so weit auch der BGH so. Als bestätigt kann man daher ansehen, dass Koppen einen Sachmangel darstellt und dass der Verbrauchsgüterkauf mit der günstigen Beweislastumkehr auf den Kauf einer gebrauchten Sache im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung nicht anwendbar ist.
Der BGH meint aber, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten bzgl. der Frage, ob der Magel, das Koppen, im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorlag, hätte eingeholt werden müssen bzw. dies nicht mit der vom OLG angegebenen Begründung hätte abgelehnt werden dürfen.
Ein Tierarzt hatte im erstinstanzlichen Verfahren abgeschliffene Schneidezähne attestiert und ein eingeholtes Privatgutachten habe ergeben, dass die Stute schon mindestens sechs Monate zuvor in Form von Aufsetzkoppen gekoppt haben müsse, was sich nun zum Freikoppen entwickelt haben könnte. Es könne aber auch sein, dass zuvor nur Barrenwetzen vorgelegen habe.
Die erstinstanzlichen Gerichte haben die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens deshalb, weil unklar war, ob das Abwetzen vom Aufsetzkoppen oder Barrenwetzen kommt, nicht für erforderlich gehalten.
Dies sieht der BGH anders.
Zudem scheitert laut BGH der Anspruch der Klägerin auch nicht an den Auktionsbedingungen, der in diesen AGB enthaltene Gewährleistungsausschluss sei in diesem speziellen Fall unwirksam, weil Körper- und Gesundheitsschäden davon nicht ausgenommen waren.
Auch die in den Auktionsbedingungen auf 12 Monate verkürzte Verjährung greife nicht, sodass hier die gesetzlichen Regelungen gelten.
Der tatsächliche Ausgang des Falles wird damit davon abhängig gewesen sein, wie das Sachverständigengutachten letztendlich ausgefallen ist. Ich habe jetzt aber nicht nach dem neuen Urteil des OLG Köln gesucht.Zuletzt geändert von Shalom; 21.02.2012, 10:50.
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Auserdem wird aus einem aufsatzkopper nicht einfach ein freikopper.
Entweder oder... Ein aufsatzkopper braucht immer was zum aufsetzen und wenn er zur
not seine eigenen vorderbeine nimmt. Und ein freikopper setzt nie auf. Die haben ja
tolle gutachter....Avatar: Ashanti, Royaldik x Audax
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