100er Zulassung für Auto/Hänger

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  • Millie
    • 30.06.2008
    • 286

    100er Zulassung für Auto/Hänger

    Hallo ihr,

    kann mir jemand erklären wann man mit einem Zugfahrzeug 100 mit Anhänger fahren darf? Ich blick da nicht durch, hab zwar ne Formel gefunden aber die ist so ominös....

    Der Anhänger hat die 100er Zulassung, wiegt leer 890 kg.

    Danke.
    M.
  • Lafite
    • 28.12.2007
    • 2741

    #2
    Also ich meine, wenn der Anhänger das hat dann ist das ok, an meinem Auto hab ich so eine Plakette nicht. Ich meine das hat bei dem Anhänger was mit den Stossdämpfern zu tun. Bin mir aber nicht ganz sicher.

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    • Kat
      • 12.05.2004
      • 3536

      #3
      Ich dachte, man muss mit dem gesamten Gespann zum TÜV (?) und bekommt dann für das Gespann die 100km/h-Plakette. Und auch nur das Auto mit dem Hänger darf dann 100 fahren. Mit einem anderen Hänger oder Auto geht das nicht (naja, geht schon , wäre aber nicht zulässig)

      Ich weiß zumindestens, dass es nicht ausreichend ist, wenn der Hänger die Erlaubnis hat (so ist das bei dem Hängerverleiher, der mich extra drauf hingewiesen hat, dass ich trotzdem nur 80 fahren darf, auch wenn der Hänger 100 fahren dürfte/ äh 100 gefahren werden dürfte )
      Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

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      • Rosadream
        • 15.04.2008
        • 875

        #4
        Zitat von Kat Beitrag anzeigen
        Ich dachte, man muss mit dem gesamten Gespann zum TÜV (?) und bekommt dann für das Gespann die 100km/h-Plakette. Und auch nur das Auto mit dem Hänger darf dann 100 fahren. Mit einem anderen Hänger oder Auto geht das nicht (naja, geht schon , wäre aber nicht zulässig)

        Ich weiß zumindestens, dass es nicht ausreichend ist, wenn der Hänger die Erlaubnis hat (so ist das bei dem Hängerverleiher, der mich extra drauf hingewiesen hat, dass ich trotzdem nur 80 fahren darf, auch wenn der Hänger 100 fahren dürfte/ äh 100 gefahren werden dürfte )
        Meine auch, dass es so ist (weiß aber nicht genau, warum) und die Reifen beim Hänger dürfen wohl auch nicht so alt sein (zwei Jahre oder so ?). Das sie für die Geschwindigkeit (100 km/h) zugelassen sein müssen, versteht sich ja von selbst.

        Kommentar

        • Ulrike
          • 08.04.2003
          • 1576

          #5
          Vorraussetzung ist, dass das Zugfahrzeug ABS hat und schwerer ist als der beladene Anhänger (2000kg). Die Reifen des Anhängers müssen 100 laufen dürfen.
          Am besten fährst du zum Tüv, es wird dazu eine Vollabnahme und Überprüfung von Auto und Hänger durch den Ingenieur verlangt. Habe ich zuletzt vor 4 Jahren gemacht.
          Noch ein Tipp für Schnellfahrer mit dicken Kisten, erst ab 141 kmh ist bei einem 100er Gespann der Lappen weg

          Kommentar

          • Lindenhof
            • 17.11.2004
            • 2253

            #6
            Die 100er Zulassung gilt übrigens nur für das vom TÜV abgenommene Gespann (die 100er Plakette wird auf Anhänger und Auto angebracht). Der Hänger an einem anderen Auto darf also auch nur mit 80 gefahren werden... Ich würde auch die ganzen Daten eurem zuständigen TÜV mitteilen - die sagen euch schon, ob es ausreicht oder nicht. u. U. lässt sich der Hänger (bei geringen Gewichtsproblemen) auch etwas "ablasten" - macht aber nur Sinn, wenn ihr dann nicht "überladet"...
            www.lindenhof-gstach.de

            Kommentar


            • #7
              @Ulrike, sprichst du aus Erfahrung!?

              Kommentar

              • Millie
                • 30.06.2008
                • 286

                #8
                Danke euch erst mal!
                TÜV war ein gutes Stichwort, ich hab mal geguckt, TÜV Nord schreibt das hier:
                • Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
                • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
                • Sie haben Stoßdämpfer am Hänger
                • Sie haben ein Anhänger-ESP oder eine Anti-Schlingervorrichtung
                • Die Anhängerreifen sind für Tempo 120 ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
                • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
                • Sie müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Hänger und Zugfahrzeug einhalten
                • Beladen Sie den Anhänger so, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Beachten Sie, dass Sie weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschreiten. Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
                Hier der Link:
                Mit Anhänger 100 km pro Std. fahren können? Hier finden Sie die technischen Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung inkl. Tipps und Erklärungen

                Dort wird auch erklärt, wie berechnet werden kann ob 100 gefahren werden darf.
                Kurz gefasst: Leergewicht Zugfahrzeug * 1,1 muss größer sein als zulässige Gesamtmasse Anhänger
                Wenn der Anhänger 2T zulässige Gesamtmasse hat muss das Auto mindestens 1820 kg Leergewicht haben.
                Hätt ich gleich mal besser recherchieren sollen ...
                Mist, mein Auto wiegt nur 1710 kg. Blöd jetzt. V.a. wenn ich mit drin sitz und er Hund wären wir schon mal 100kg schwerer :-)
                Werde dann doch mal beim TÜV vorbeischauen, anscheinend kann man beim Nachwiegen drauf kommen dass das Auto schwerer ist wie angegeben ... kennen wir ja schon von den Anhängern :-)

                Offtopic @Lindenhof: wie klappts mit dem Haybar?
                Zuletzt geändert von Millie; 03.01.2010, 10:25.

                Kommentar

                • Lindenhof
                  • 17.11.2004
                  • 2253

                  #9
                  Ganz gut - Madame saut zwar immer noch mit dem Heu herum, aber das hält sich nun in Grenzen. Wir haben natürlich das Pferd rausgesucht, daß am meisten das Heu durch die Boxen zieht - wenn das da funktioniert, dann bei jedem
                  www.lindenhof-gstach.de

                  Kommentar

                  • Hondadiva
                    • 24.01.2005
                    • 1554

                    #10
                    also bei uns in österreich bist du, sobald du ein pferd an bord hast, ein großviehtransport und darfst auf der autobahn max. 80 km/h fahren.
                    http://www.schurkenhof.at

                    Kommentar

                    • daspin
                      • 06.07.2009
                      • 139

                      #11
                      Mir persönlich ist der gesamte Aufwand für die 100er Eintragung zu hoch. Allein die Abnahme kostet ca. 150 €, und die Bereifung hält ja doch bei den meisten Hängern deutlich länger als die mit 100er Zulassung erlaubte Zeit. Dafür ziehe ich doch keinen Satz völlig einwandfreier Reifen runter.

                      Aber ich habe auch noch niemanden erlebt, der mangels 100er Zulassung geblitzt wurde. Das müßte ja schon eine sehr aufmerksame mobile Blitzeinheit sein, die einen mit Geschwindigkeiten zwischen 80 und 100 erwischt. Ich wurde letztes Frühjahr von der Polizei angehalten (abgelaufener TÜV, Asche über mein Haupt - allerdings war der nur abgelaufen, aber noch nicht zwei Jahre alt, schäme mich also nur bedingt), die waren fröhlich hinter mir hergefahren mit ca. 100 und haben die Geschwindigkeit nicht mal angesprochen.

                      Kommentar

                      • Hobbyzüchter

                        #12
                        Zitat von Lindenhof Beitrag anzeigen
                        Die 100er Zulassung gilt übrigens nur für das vom TÜV abgenommene Gespann (die 100er Plakette wird auf Anhänger und Auto angebracht). Der Hänger an einem anderen Auto darf also auch nur mit 80 gefahren werden... Ich würde auch die ganzen Daten eurem zuständigen TÜV mitteilen - die sagen euch schon, ob es ausreicht oder nicht. u. U. lässt sich der Hänger (bei geringen Gewichtsproblemen) auch etwas "ablasten" - macht aber nur Sinn, wenn ihr dann nicht "überladet"...
                        Da Bindung auf ein bestimmtes Gespann ist nicht mehr!
                        Das Fahrzeug und der Anhänger für sich müssen die 100 km/h Bedingungen erfüllen. Dann darf das zGG des Anhängers nicht größer sein, als das LG des Pkw´s.

                        Kommentar

                        • Branca
                          • 29.11.2008
                          • 119

                          #13
                          Hab auch am Donnerstag die 100er Zulassung machen lassen.

                          Der Fahrer ist jetzt selbst dafür verantwortlich, dass das Zugfahrzeug die Bedingungen erfüllt.

                          Für den Hänger brauchte ich n Satz neue Reifen. Kann ihn jatzt aber mit beliebigen Fahrzeug ziehn (wenn, groß genug, ABS etc), also keine Gespanne mehr.

                          Gruß
                          Branca

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