Reitbeteilung - und alles "Drumherum"

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  • Fine2000
    • 21.12.2006
    • 551

    Reitbeteilung - und alles "Drumherum"

    Ich habe für mein "altes" Pferd (10 Jahre) eine Reitbeteiligung übernommen. Sie hat vorher die Stute meiner Freundin mitgeritten, aber das geht aus verschiedenen Gründen (die nichts mit dem Mädel zu tun haben) nicht mehr und da ich durchaus etwas mehr Zeit gebrauchen könnte, haben wir es ausprobiert.

    Es läuft auch so ganz gut, mein Pferd ist sehr brav, das Mädels reitet zwar sehr schwach, macht aber nichts kaputt und kann mit Sicherheit noch was lernen (Pferd ist L platziert und beherrscht auch alle M-Lektionen). Von daher habe ich keine Bedenken.
    Auch ihre Eltern haben nichts dagegen.

    Aber: Was ist, wenn was passiert? Wenn mein Pferd sich verletzt oder wenn dem Kind was passiert?

    Kann man sich dagegen irgendwie absichern? Am besten schriftlich?

    Über's Bezahlen hab ich mir auch noch nicht wirklich Gedanken gemacht. Wäre natürlich nicht schlecht, wenn sie was dazugeben würde, aber ich bin nicht drauf angewiesen. Trotzdem ist ja oft das, wofür man nicht zahlt, auch nichts wert...habt ihr das Erfahrungen?
  • Fine2000
    • 21.12.2006
    • 551

    #2
    In meine Haftpflicht hab ich reingeguckt. Gastreiter sind durch die Fremdreitervers. abgedeckt und Fremdreiter auch, wenn sie nicht mehr als 150 €/Monat zahlen. Ist ok, dazu würde meine RB absolut zählen.

    "Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden, sind mit einer Deckungssumme von 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes, das Fremd- und Gastreiter- sowie das Turnierrisiko sind ebenfalls eingeschlossen."

    "Für alle Reiter Ihren Pferdes.
    Sofern es sich nicht um eine berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeit handelt, sind alle Unfälle versichert, die die versicherte Person beim Reiten, Auf- und Absitzen, der Führung eines Pferdes am Zügel, sowie anlässlich der Pflege und Versorgung eines Pferdes erleidet.
    Unsere Leistungen:

    * 10.000 Euro bei Tod
    * 50.000 Euro bei Invalidität
    * 100.000 Euro bei Vollinvalidität
    * 10 Euro Unfall-Krankenhaustagegeld
    * 2.500 Euro Bergungskosten"

    Das haben die mir mitgeteilt.

    Kommentar

    • aikenasou
      • 13.03.2008
      • 540

      #3
      Ich bin mir nicht sicher, aber unterscheiden die Versicherungen nicht zwischen einer Reitbeteiligung, die regelmäßig reitet und einem Fremdreiter der nur "mal" auf dem Pferd sitzt?
      Du bist ein großer Champion. Wenn du galoppierst bebt die Erde. Der Himmel öffnet sich und der Weg ist frei...

      Kommentar

      • Birdy
        • 02.01.2006
        • 1426

        #4
        Also bei meiner ist Fremdreiter und Reitbeteiligung drin, also ist es wohl nicht dasselbe.

        Mit dem Schaden am Pferd haben wir das so geklärt: "Blöde Unfälle und Krankheiten", also hätte überall und bei jedem passieren können ist dann mein Pech, hätt ja auch in meiner Obhut passieren können. Aber verschuldet von der RB (also fahrlässigkeit, keine ausreichende Pflege etc.) ist sie dann für haftbar.

        Ist für mich der normale Menschenverstand, wieviele Pferde liegen aus ungeklärten Ursachen und unverschuldet von außerhalb tot auf der Weide? Oder stolpern unglücklich und werden unreitbar oder oder oder....kann bestimmt jeder ergänzen. Für so etwas kann und will ich meine RB doch nicht belangen.
        Denny Crane, Ich war mal Kapitän meines eigenen Raumschiffs

        Hey, hey Cornflakestime, Cornflakestime, wir wollen nie wieder Haferschleim

        Kommentar

        • werano
          • 30.01.2009
          • 377

          #5
          Auf der Homepage der Zeitschrift St. Georg (www.st-georg.de) kann man unter Service/Verträge einen Reitbet.vertrag kostenfrei runterladen.

          Der ist nicht verkehrt und könnte auch noch ergänzt werden, um Sachen die Dir wichtig sind.

          Kommentar

          • monti
            • 13.10.2003
            • 11746

            #6
            ....ich hatte damals von der FN solche Vordrucke, die die RB (oder die Eltern) ausfüllen mußten und wir haben beide unterschrieben....zusätzlich ist noch eine Unfallversicherung der RB angebracht....
            Der Optimist irrt sich genauso oft wie der Pessimist. Aber er hat viel mehr Spass dabei!

            Kommentar

            • Fine2000
              • 21.12.2006
              • 551

              #7
              Zitat von aikenasou Beitrag anzeigen
              Ich bin mir nicht sicher, aber unterscheiden die Versicherungen nicht zwischen einer Reitbeteiligung, die regelmäßig reitet und einem Fremdreiter der nur "mal" auf dem Pferd sitzt?
              Aber ein Fremdreiter, der bis zu 150 € bezahlt? Hört sich für mich irgendwie nach Reitbeteiligung an. Und Gastreiter ist für mich jmd, der nur "Gast auf meinem Pferd" ist.

              Ist das kompliziert. Ich hatte noch nie eine RB und wollte/will auch eigentlich keine, deswegen hab ich mich noch nie damit beschäftigt.

              Kommentar

              • Roddick
                • 07.10.2008
                • 1483

                #8
                also ich hab eine unfallversicherung fürs pferd. das heißt, ALLE reiter eines bestimmten pferdes (meins) sind automatisch versichert.

                ich habe auch bei meiner versicherung nachgefragt und ein schreiben erhalten, wo es um die "haftungsausschlusserklärung" für reitbeteiligungen ging.

                einfach mal bei deiner versicherung nachfragen. die helfen dir bestimmt gern weiter.

                Kommentar

                • Wespe
                  • 24.01.2009
                  • 71

                  #9
                  Rtb

                  Hallo,
                  unbedingt schriftlich sicherstellen, dass das Mädel eine Unfallversicherung hat, die auch Reitunfälle abdeckt (ggf. auch in die Vertragsvorlage aufnehmen).
                  Falls Deinem Pferd etwas passieren sollte, was nicht "grob fahrlässig" von der RTB verursacht wurde, fallen die Kosten bei Dir an.

                  lg ellen

                  Kommentar

                  • werano
                    • 30.01.2009
                    • 377

                    #10
                    Zitat von Roddick Beitrag anzeigen
                    also ich hab eine unfallversicherung fürs pferd. das heißt, ALLE reiter eines bestimmten pferdes (meins) sind automatisch versichert.

                    ich habe auch bei meiner versicherung nachgefragt und ein schreiben erhalten, wo es um die "haftungsausschlusserklärung" für reitbeteiligungen ging.

                    einfach mal bei deiner versicherung nachfragen. die helfen dir bestimmt gern weiter.
                    Dieser Haftungsauschluss ist super wichtig. Ich arbeite bei einer Krankenkasse. Würde der RB was passieren, halten wir uns mit den Kosten für die Behandlung immer an den Besitzer des Pferdes. Also unbedingt unterschreiben lassen

                    Kommentar

                    • angel36
                      • 18.07.2002
                      • 2781

                      #11
                      Ich hab auch grad eine RB auf meine Stute genommen und einen Vertrag aufgesetzt. Habe dazu eine Vorlage von der FN benutzt und noch eine andere, die ich beim Googeln im Netz gefunden hatte (hab leider nicht gespeichert, welche Seite das war). Meine Haftungsausschlussklausel stammt aus dem zweiten Text und lautet:

                      "Die Vertragsparteien erklären wechselseitig den unwiderruflichen Haftungssausschluss. Damit verzichten beide Seiten wechselseitig auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere betrifft dieses Schadenersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem tierischem Verhalten des Pferdes. Die Haftung der Vertragspartner wegen grober Fahrlässigkeit bleibt jeweils unberührt.
                      Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Ansprüche, die aufgrund ihrer Art auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen."

                      Kommentar

                      • Sabine2005
                        • 17.06.2005
                        • 7750

                        #12
                        also bei meiner versicherung ist es so geregelt, daß zum beispeil der reiter abgsichert ist, den ich zum beispiel für beritt meines pferdes bezahle.

                        eine kostenpflichtige reitbeteiligung auf meinem pferd (egal ob 1 euro oder x Euro gezahlt würden) ist NICHT über meine versicherung abgedeckt.

                        ich habe zur zeit ein 15 jähriges mädel als reitbeteiligung.

                        die eltern mußten mir eine kopie der unfallversicherung einreichen und mir darauf nochmal expliziet unterschreiben, daß sie im falle eines unfalles im umgang meines pferdes verzichten auf krankentransportkosten, schmerzensgeld, medikationskosten, rehakosten, krankenaufenthaltskosten.

                        andersherum habe ich ihnen bescheinigt, daß sie keine tierarztkosten oder schadenskosten an mich zahlen müssen.



                        im übrigen ist mir aufgefallen, daß bei vielen vorgefertigten verträgen im internet (nicht bei allen) immer nur von REITunfällen geredet wird!

                        vergesst nicht, es kann auch viel im UMGANG MIT DEM PFERD passieren!

                        sprich: pferd springt auf den fuß - fuß gebrochen.

                        oder

                        pferd erschrickt sich beim anbinden und der finger gerät mit in den knoten - finger gebrochen.

                        das alles sind keine REITunfälle!

                        Kommentar

                        • aikenasou
                          • 13.03.2008
                          • 540

                          #13
                          Zitat von Sabine2005 Beitrag anzeigen
                          also bei meiner versicherung ist es so geregelt, daß zum beispeil der reiter abgsichert ist, den ich zum beispiel für beritt meines pferdes bezahle.

                          eine kostenpflichtige reitbeteiligung auf meinem pferd (egal ob 1 euro oder x Euro gezahlt würden) ist NICHT über meine versicherung abgedeckt.
                          Jep, so hatte ich das auch in Erinnerung...

                          Bei meiner letzten RB wurde von der Besitzerin eine Schulpferdeversicherung gemacht, die eben zahlt, wenn jemandem etwas passiert, der für´s Reiten bezahlt...
                          Würde ich allerdings nur für ne Reitbeteiligung machen, die nicht volljährig ist!

                          Da ich volljährig bin bin ich der Meinung, dass ich für mich selbst verantwortlich bin, wenn ich vom Pferd falle (welches nicht mir gehört) und mir dabei was tue. Dafür hab ich ja eine Kranken- und Unfallversicherung...
                          Du bist ein großer Champion. Wenn du galoppierst bebt die Erde. Der Himmel öffnet sich und der Weg ist frei...

                          Kommentar

                          • Luisa
                            • 07.02.2009
                            • 7

                            #14
                            also bei meiner versicherung ist das auch getrennt mit fremdreiter und reitbeteiligung.. hab aber beides abgesichert.. ebenso sind andere reiter mit meinem pferd auf dem turnier versichert (wenn das mal vorkommen sollte)

                            was mein pferd betrifft ist es immer verischert. haftpflicht etc. egal ob jemand fremdes oder ich in der situation mit dem pferd zusammen ist

                            Kommentar

                            • dalowi
                              • 27.02.2008
                              • 871

                              #15
                              Zitat von angel36 Beitrag anzeigen
                              Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Ansprüche, die aufgrund ihrer Art auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen."
                              Ansprüche Dritter können nicht ausgeschlossen werden.

                              Sie dazu auch hier:

                              Kommentar

                              • Roddick
                                • 07.10.2008
                                • 1483

                                #16
                                hier mal der Text, den ich von meiner Versicherung erhalten habe:

                                1.
                                Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko zur Folge hat, das bei der Ausübung des Reitsports im Kauf genommen werden muss.

                                2.
                                Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenem, tierischen, willkürlichem Verhalten).
                                Die Haftung bei Personenschäden wegen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie bei Sach- und Vermögensschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

                                3.
                                Der Haftungsausschluss umfasst alle, d. h. auch solche Ansprüche, die sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder Sozialversicherungsträger übergehen können.

                                4.
                                Jeder Teilnehmer am Reitsport versichert, Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflicht zu genießen.

                                Kommentar

                                • ticlas
                                  • 20.01.2009
                                  • 67

                                  #17
                                  Hallo,

                                  meine Versicherung hat mich damals ersteimal aufgeklärt, daß ein Versicherungsschutz inkl. RB nicht bedeutet, daß die Gesundheit dieser RB abgesichert ist, sondern nur Schäden (Personen und Sachschäden) die das Pferd unter der Aufsicht der RB anrichtet.
                                  War mir vorher nicht so klar!
                                  In meinem Vertrag mit der RB habe ich drin stehen, daß diese mein Pferd selbstständig und auf eigener Verantwortung reitet und pflegt und daß ich keine Haftung für Personen- und Sachschäden übernehme, die ihrer Person selber im Umgang mit dem Pferd entstehen.Meint Ihr das genügt?
                                  LG Tina

                                  Kommentar

                                  • diealtekitti
                                    • 04.07.2007
                                    • 536

                                    #18
                                    Zitat von ticlas Beitrag anzeigen
                                    Hallo,

                                    meine Versicherung hat mich damals ersteimal aufgeklärt, daß ein Versicherungsschutz inkl. RB nicht bedeutet, daß die Gesundheit dieser RB abgesichert ist, sondern nur Schäden (Personen und Sachschäden) die das Pferd unter der Aufsicht der RB anrichtet.
                                    So kenne ich das auch. Verletzt das Pferd die RB, dann zahlt nicht die "normale" Haftpflicht. Für solche Verletzungen benötigt die RB eine eigene Unfallversicherung oder Du eine Schulpferdehaftpflicht...die ist aber teuer.

                                    Ich würde die Haftung ausschliessen...gibt viele Vordrucke im Net.

                                    Kommentar

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                                    Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
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