Danke pavot - das bedeutet also, dass für den Fall, dass ich etwas verleihe dieses weiterveräussert werden kann, ohne dass ich einen Rückgabeanspruch habe. Aber der Entleiher hätte es trotzdem nicht verkaufen dürfen. Stimmt, da war was.
Diese "altebekannte" Frage Besitz oder Eigentum. Das machts natürlich für den Eigentümer selbst nicht logischer.
Diese "altebekannte" Frage Besitz oder Eigentum. Das machts natürlich für den Eigentümer selbst nicht logischer.
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