Staatsanwaltschaft ermittelt

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  • Lillybel
    • 05.02.2008
    • 477

    Staatsanwaltschaft ermittelt

    Heute habe ich die absolute Knaller News erhalten. In einem großen hessischen Verein geht die Staatsanwaltschaft ein und aus. Es wird erzählt, das es um Untreue im großen Stil geht. Nun wird natürlich spekuliert, wer hat wohl angezeigt, 2 Namen sind gefallen. Die Info kam direkt aus dem Vorstand, der hat es weitererzählt, und der hat es weitererzählt. Da hat wohl einer die Klappe nicht halten können.

    Nun habe ich mal eine Frage an alle die juristisch bewandert sind. Muß es denn eine Anzeige mit konkreter Unterschrift eines Anzeigenden gegeben haben oder handelt die Staatsanwaltschaft auch auf eine anonyme Anzeige? Grund genug hätten dazu nämlich ganz schön viele. Wenn die Staatsanwaltschaft auf anonyme Anzeigen nicht reagiert, dann kämen wohl nur die 2 Personen in Frage, die es gerüchtemäßig wohl waren.
    sigpic
    www.reitschule-viernheim.de
  • Riesoll
    • 01.06.2008
    • 2249

    #2
    Der Anzeiger dürfte der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt sein, diese muß den Namen aber nicht preisgeben, weil strafrechtlich, nicht zivilrechtlich verfolgt wird (nach Strafgesetzbuch, d.h. verstossen gg. das Gesetz)

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    • Lillybel
      • 05.02.2008
      • 477

      #3
      Und wenn er nicht bekannt wäre, würde sie der Sache dann auch nachgehen? Das war ja meine Frage, würde mich einfach mal interessieren, weil darüber eine Diskussion bei uns entbrannt ist.
      sigpic
      www.reitschule-viernheim.de

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      • CoFan
        • 02.03.2008
        • 15252

        #4
        Ich denke mal, wenn sich aus einer anonymen Anzeige ein begründeter Anfangsverdacht ergibt (anhand von Beweisen) - warum sollten sie nicht ermitteln?

        Sie werden wohl kaum loslegen, wenn jmd anruft und sagt "Ich habe gehört, der XY macht krumme Dinger"

        Kommentar

        • Radina
          • 27.10.2002
          • 3529

          #5
          aber wenn es zum Prozeß kommt wird der Name des Anzeigenden immer allen Beteiligten mitgeteilt
          Nachwuchspferde vom Züchter: 3JRappstute von Hochstern roh
          4 J Stute braun 162 cm, roh Doppeltveranlagt ,Fohlen von Genesis 01722795784

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          • P-Linie
            • 18.06.2008
            • 801

            #6
            @ Radina :

            Falsch !!!

            Zeugenschutz, ausreichende Ermittlungsergebisse usw. machen es nicht in jedem Fall nötig einen Zeigen zu haben.

            Was meinst du wie oft Anzeigen "anonym" erstattet werden.

            Für die Ermittler aber in jedem Fall ein Anfangsverdacht, der weitere Ermittlungen nach sich zieht...

            Kommentar

            • Steffie
              • 25.07.2008
              • 29

              #7
              Zitat von P-Linie Beitrag anzeigen
              @ Radina :

              Falsch !!!

              Zeugenschutz, ausreichende Ermittlungsergebisse usw. machen es nicht in jedem Fall nötig einen Zeigen zu haben.

              Was meinst du wie oft Anzeigen "anonym" erstattet werden.

              Für die Ermittler aber in jedem Fall ein Anfangsverdacht, der weitere Ermittlungen nach sich zieht...


              Genau - gebe P-Linie recht!

              Kommentar


              • #8
                Wenn du persönlich nicht involviert bist, wirst du keinerlei Info bekommen.
                Die Person die eine Anzeige erhalten hat erhält auf Nachfrage den Namen des Anzeigers. Bei anonymen Anzeigen natülich nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft sich jedoch eingeschaltet hat, ist es unwahrscheinlich, dass es sich um eine Lapalie bzw anonyme Anzeige handelt. (soweit ich weiss)

                Kommentar

                • Lillybel
                  • 05.02.2008
                  • 477

                  #9
                  Na, da bin ich ja mal gespannt, was dabei rauskommt. Somit ist ja wieder völlig offen, wer es gewesen sein könnte. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

                  Die Buschtrommeln werden bestimmt nicht ruhen.
                  sigpic
                  www.reitschule-viernheim.de

                  Kommentar

                  • arosa
                    • 14.10.2004
                    • 2823

                    #10
                    Hmm. Da ich in einer Erbschaftsangelegenheit über den von mir beauftragten RA Anzeige erstattet habe bin ich so weit gut auf dem Laufenden wie das funktioniert.

                    Die Staatsanwaltschaft entscheidet anhand der Sachlage (Anzeige) ob sie sich mit einem "Fall" beschäftigt oder nicht, wenn genügend verdachtsmomente vorliegen wird eine Ermittlung in die Wege geleitet. In diesem Fall arbeitet die StA mit der Polizei zusammen (Durchsuchungen etc.).
                    Ich als Anzeigeerstatterin trete eigentlich gar nicht in Erscheinung und habe auch nur bedingt Anspruch auf Auskunft (da ja der Staat ermittelt). Anders ist das in einem Zivilverfahren wo ich z.B. Klage gegen xxx führe.

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