Erfahrungen mit Berufsgenossenschaft......

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Kleinzüchter
    • 09.01.2019
    • 77

    Erfahrungen mit Berufsgenossenschaft......

    Ich habe schon in alten Beiträgen gesucht, aber diese sind aus 2013, und da ich denke, dass sich mittlerweile etwas getan hat, will ich doch einmal eine neuen Thread aufmachen.

    Bis dato wurde ich von denen verschont und bin noch nie mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Berührung gekommen, obwohl ich schon seit einige Jahren züchte. Woher die jetzt meine Adresse haben..... ich habe nur eine Vermutung.

    Fakt ist, dass die mir jetzt die Zwangsmitgliedschaft aufbrummt und von mir einen Beitrag von über 2.000 € verlangt. Ich habe mich jetzt vorerst schriftlich bedankt für die Aufnahme, aber bekundet, dass ich kein Interesse habe, der Institution beizutreten. Daraufhin kam ein mehrseitiges Schreiben, in denen deren Sichtweise des Sachverhaltes umfangreich dargelegt wird - inklusive einiger Gerichtsurteile zugunsten der Berufsgenossenschaft. So etwas kenne ich nur von der ehemaligen GEZ.

    Mittlerweile stellen sich mir die Nackenhaare auf und ich überlege ernsthaft die Sache einfach einzustellen..... es mag ja sein, dass die Berufsgenossenschaft durchaus seine Berechtigung für Landwirte usw. hat, was aber sollen Hobby- und Kleinzüchter damit? Ich zahle ganz normal in die Sozialkassen ein, also in eine Kranken, Renten, Pflege -Versicherung ein und habe auch eine eigene Unfallversicherung. Wäre das nicht dann sogar eine unzulässige Doppelversicherung?? Auch macht mich dieses Drückergehabe der Absender richtig ärgerlich. Zudem ich weder Hof, Weiden, Koppeln, was weiss ich noch habe, sondern lediglich einige Pferde, mit denen zum Teil gezüchtet wird. Und diese stehen ca. 600 km entfernt von mir...... was wollen die von mir??

    Wenn hier schon jemand Erfahrung gesammelt hat, ich bin um jeden Tipp dankbar!

  • Neuzüchter
    • 09.04.2003
    • 2159

    #2
    Tatsächlich sind diese Zwangsmitgliedschaften rechtens. Ich hatte auch schon mal einen Brief mit Nachzahlungsforderung, weil ich Daten nicht nachgereicht haben sollte. Auf die Ansage ich würde die Papiere aus meinen Unterlagen erneut senden, hieß es nur: wenn das hier nicht vorliegt, müssen Sie zahlen, Sie können ja nicht austreten.
    Das die Pferde „nur“ Eigentum sind, und anderswo untergebracht könnte helfen, weil dort eine BG-Mitgliedschaft zu erwarten steht, zumindest wenn es einen Einstellungsvertrag/Hütevertrag gibt.
    Ich würde wohl einen Juristen dazu bitten,
    Auch Freizeitpferde sin Profis!

    Kommentar

    • Rosadream
      • 15.04.2008
      • 875

      #3
      Ich bin ebenfalls kein Jurist, aber soweit ich weiß, wird immer derjenige herangezogen, wo die Pferde stehen, also der Pensionsstall, wenn die Pferde anderweitig untergebracht sind. Weil versichert ist ja alles rund um die Betreuung der Pferde/Tiere. Also Stall-/Pferdebesitzer oder alle Mitarbeiter, die die Pferde versorgen. Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist dazu m.E. in der Tat nicht erforderlich. Dazu gibt es klare Vorgaben. Das kann man m.E. auch auf der Homepage der SVLFG nachlesen. Ich züchte auch und habe die Pferde in Pensionsställen stehen, zahle daher auch keine SVLFG Beiträge. Die Beiträge für Tiere (nicht nur Pferde) sind in den letzten Jahren ziemlich gestiegen, weil in dem Bereich wegen schwerer und oft dauerhaften Verletzungen die meisten Kosten entstehen.

      Kommentar

      • Jingle
        • 07.08.2018
        • 45

        #4
        Ich habe es letztes Jahr erfolgreich geschafft, der BG zu entgehen - mit Hilfe eines Steuerberaters. Unter gewissen Voraussetzungen (anderweitiges versicherungspflichtiges Einkommen, dass die Einnahmen aus der Landwirtschaft übersteigt), kann man auf eine Mitgliedschaft verzichten (mir wurde aber auch noch gefühlt 10x erläutert, auf welche tollen Vorteile ich verzichte).

        Kommentar

        • Kleinzüchter
          • 09.01.2019
          • 77

          #5
          Vielen Dank an alle! Der letzte Tipp könnte klappen!
          Darf ich kurz fragen, ob du als "Züchter" eingestuft wirst...... und dann: bei welchem Hobby-Züchter übersteigt das versicherungspflichtige Einkommen nicht die der Einnahmen aus Landwirtschaft?

          Was ist eigentlich mit den ganzen Reitern, müssten nicht eher die dort versichert sein???
          Zuletzt geändert von Kleinzüchter; 01.11.2019, 16:41.

          Kommentar


          • Jingle
            Jingle kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Ich habe die Aufmerksamkeit der BG erlangt, da ich meine Pferde hinter das Haus geholt habe und brav angemeldet habe, dass auch noch ein weiteres Pferd gegen Entgelt auf der Wiese steht --> Stichwort: Pensionsbetrieb. Mein erster Zuchtversuch dieses Jahr wurde leider resorbiert - aber ich bleibe dran...
        • satania
          • 11.05.2010
          • 6295

          #6
          Das Einsteller bei der Bfg versichert ein müssen, hab ich auch noch nicht gehört. Aber die sind anscheinend sehr erfinderisch, wenns darum geht neue Einnahmequellen zu requirieren.

          Kommentar


          • Kleinzüchter
            Kleinzüchter kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Ja, ähnlich wie die GEZ - heißt ja jetzt nur anders......
        • Kleinzüchter
          • 09.01.2019
          • 77

          #7
          In der Tat tut man ein gutes dran, hier seinen Meldeverpflichtunge NICHT nachzukommen. Wenn man erwischt wird, dann hat man das nicht gewusst, bzw. vergessen, oder man hat es doch gemeldet, ganz sicher!

          Der Verein mag ja seine Berechtigung für Landwirte haben, aber seit einer Reform 2013 sind dann meines Wissens auch noch weitere Berufszweige da mit reingenommen worden (Gartnerei usw.). Jetzt aber auch noch private Hobbyzüchter dort mit reinzunehmen, ist Abzocke!

          Ich würde bei Anmeldung eines Gewerbes auch nie Pferdezucht usw. angeben - das wird automatisch gemeldet. Man kann hier einfach "Handel mit Sportpferden" angeben - so kommt man wahrscheinlich in die IHK mit rein, aber dort muss schon relativ viel Umsatz haben, um dort beitragspflichtig zu werden. Wenn dann doch einer kommt, kann man argumentieren, dass man ja zum Verkauf auch diese erst einmal produzieren muss.... einfach dann behaupten, das wußte man nicht, und wie sollte man sowas auch wissen!

          Kommentar

          • Bohuslän
            • 26.03.2009
            • 2442

            #8
            Die Welt wird immer verrückter!

            Wenn das rechtens ist und Schule macht muss bald jeder Pferdebesitzer in die Berufsgenossenschaft zahlen. Klar ist, wer seine Pferde selbst hält ist für die Berufsgenossenschaft ein potentieller Kunde/Zahler. Aber doch keiner, der alle Pferde in Pension gibt!

            Als Pferdezüchter ein Gewerbe anzumelden ist eine heiße Kiste. Das Finanzamt will schwarze Zahlen sehen. Wenn man die über Jahre nicht liefern kann, wird die Zucht als Liebhaberei eingestuft und man muss uU böse Rückzahlungen erstatten.
            http://www.reutenhof.de

            Kommentar

            • CanCan
              PREMIUM-Mitglied
              • 01.05.2018
              • 187

              #9
              Hallo Kleinzüchter,

              es wäre schön, wenn Du hier nicht nur mitteilst, was von Dir "abgezockt" werden soll, sondern auch das, was Du für Dich bereits "abgezockt" hast.

              Hattest Du nicht hier letztens erzählt, dass Du 600km fährst, zu Wiesen o.ä.?

              Kommentar


              • CanCan
                CanCan kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                "...Zudem ich weder Hof, Weiden, Koppeln, was weiss ich noch habe, sondern lediglich einige Pferde, mit denen zum Teil gezüchtet wird...."

                Worauf stehen Deine Pferde, wenn Du nix hast? Vermutlich auf Grünland. Hast Du das gepachtet, wieviel ha, vmtl. von einem Landwirt?
                Zuletzt geändert von CanCan; 08.11.2019, 18:43.

              • ehem
                ehem kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Er/Sie kann seine Pferde ja ganz normal in Pension haben....... damit hätte er ja wirklich nichts damit zu tun. Ich habe meine Pferde auch im Norden und da zahle ich je nach Pferd einen bestimmten Betrag und fertig.
                Was will da die BG von mir?

              • CanCan
                CanCan kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Wenn die Pferde in Pensionhaltung stehen, gibt der "Vermieter" seiner BG extra an, dass er einen sog. Stallhaltungsbetrieb führt. Dies wird einmal gemeldet, sowie die Anzahl der Ställe, danach richtet sich sein Tarif. Die Position "Stallhaltungsbetrieb" ist auf dem Bescheid extra aufgeführt, neben den weiteren Beiträgen. Da Du keinen eigenen Stall -wenn auch nur für Dich- unterhältst, kommt die BG hier nicht zum Zuge.
                Er hat nun doch aber ein Gewerbe (also einen 'Betrieb' im BG-Jargon) angemeldet, obwohl er meint dass seine Zucht als sein Hobby anzusehen wäre. ..."Kaa" lässt grüßen...
                Zuletzt geändert von CanCan; 12.11.2019, 21:09.
            • CanCan
              PREMIUM-Mitglied
              • 01.05.2018
              • 187

              #10
              Die Landwirtschafts-BG erhält Daten -nur dann- von Personen, wenn:

              - Antrag auf Grünlandprämie gestellt worden ist, oder

              - der Landwirt, von dem Grünland gepachtet wird, dieses Grünland aus seiner LW-BG abmeldet, weil er dafür keine Beiträge mehr zahlen will.

              Kommentar


              • CanCan
                CanCan kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Wenn eine Gewerbeanmeldung vorgenommen wird, wird automatisch ausgelöst, dass das Finanzamt, die bzw. eine BG, IHK informiert wird. Da kann man keinen Sperrvermerk setzen, weil per Gesetz "Interessierte". Du müsstest Dich "gewundert" haben, das daraufhin Post in Deinem Briefkasten lag, die Du vorher noch nicht gesehen hast...also Fragebogen vom FA etc. pp. Wenn nun Pferdezucht angegeben wird, hat sich die landw. BG angesprochen gefühlt, und will natürlich gleich Bekanntschaft mit Dir schliessen...
                Zuletzt geändert von CanCan; 08.11.2019, 18:36.

              • CanCan
                CanCan kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Wenn Du keinen Grünlandprämienantrag gestellt hast, und kein Landwirt seine verpachtete Fläche aus seiner BG rausgenommen hat, dann bleibt nur die Gewerbeanmeldung übrig...als "Täter"....

              • CanCan
                CanCan kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Dein Hund ist jetzte sozusagen schon in den Brunnen gefallen. Das ist nicht mehr zu ändern, da Du jetzt in diesem ganzen Mühlwerk steckst.

                Diejenigen, die sowas vorhaben, sollten VORHER mit dem Landwirt sprechen und auch ggf. auf die Prämie verzichten. Und als Hobby-bzw. Klein-Züchter kein Gewerbe anmelden.

                Von der BG gibt es einen umfangreichen Fragebogen, indem Du Deinen Fall mitteilen und abwenden könntest. Nur letztendlich hast Du jetzt ein Gewerbe angemeldet, dass macht man ja nicht, wenn wirklich nur Hobby/Kleinzüchtet. Und bitte das Wort "Klein" nicht missverstehen. Das Wort "Klein" gibt es NUR bei der Umsatzsteuer, ob mit oder ohne %-Berechnung. Nicht jedoch bei der Einkommensteuer. Dort wird auch ein Gewinn von 1000€ versteuert. Die BG kennt das Wort "Klein" nur bei max. 0,25 ha.

                Wenn kein Gewerbe angemeldet wird, kann man auch in der BG landen. So wie wohl bei Jingle. Deshalb konnte in dem Fall wohl auch abgewendet werden.
                Zuletzt geändert von CanCan; 08.11.2019, 19:40.
            • CanCan
              PREMIUM-Mitglied
              • 01.05.2018
              • 187

              #11
              Reitpferde werden nie versichert. Reitpferde sind laut BG Pferde, die mindestens 3xwö. geritten werden...

              Alle weiteren Pferde, ob nun Gnadenbrot oder reine Spaß-Haltung, sind grundsätzlich BG-pflichtig.

              Alles, was über eine private Tierhaltung hinausgeht, ist BG-pflichtig. Auch ohne Flächen.

              Nur eine regelmäßige (also, immer und immer wieder) Zucht, die verkauft wird, ist BG-pflichtig.

              Tiere, zum Erhalt des Hobbys, sind BG-frei.

              Tiere, die bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden, sind -noch- nicht seitens BG ermittelbar, wegen Datenschutz. Wie gesagt, -Noch-.

              Seitens BG sind mit versichert: Familienmitglieder und Helfer, wenn diese verunfallen.

              BG-Beitrag per anno: 1 Stute = 120€, 1ha = 130€ (zirka)

              Ab 8ha ist AltersKassenZwang. Bei weniger ist man dort raus.

              Grundsätzlich ist die LW-BG im SGB Nr. 7 geregelt. Zu dieser gesetzl. Regelung von ganz früher sind die Pferde deshalb drin, weil ganz früher Pferde in der Landwirtschaft die Regel waren.
              (...ja, und nun?...Super!...die Landwirte werden weniger...also, wendet sich die LW-BG an die "Nachfolger"...sprich...an die, die zwar keine Landwirte sind, aber so ähnlich tätig sind...)

              Kommentar


              • CanCan
                CanCan kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                @Kleinzüchter: ...und weshalb bist Du für Dein "Hobby" zum Gewerbeamt gegangen und hast eine Gewerbeanmeldung "Pferdezucht" ausfüllen lassen und entgegengenommen und Gebühren für diese Anmeldung bezahlt?

                Dein Arbeitgeber (selbständig Tätiger) hat doch auch für Dich in die BG eingezahlt. ...und euch nicht danach gefragt, ob ihr eine private Unfallversicherung habt...

              • CanCan
                CanCan kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                @Kleinzüchter: Also wenn Du ein Pferd für 100.000 € (6-stellig) verkaufst, und 2.000€ BG zahlen müsstest (2.000€ geteilt durch 120€ pro Pferd = ca. 16 Pf.) bleiben doch noch 98.000€ übrig. (?)

                Ein Dienstleister, der alles allein macht, hat ja in der Regel am Ende des Jahres einen Gewinn, den er durch seine eigene Arbeitszeit erzielt hat. Und für diese Arbeitszeit darf/muss er auch Steuern zahlen. Das Finanzamt fragt da jetzt nicht, ob die Tätigkeit freiwillig oder erzwungenermaßen ausgeübt wird. Ein Draufzahl-Geschäft funktioniert ja nur, wenn man von irgendwoher noch andere Einnahmen hat (für die man in der Regel auch Arbeitszeit absitzt-und BG gezahlt wird).

                Durch Dein "Hobby" -welches Du ja zu Deinem eigenen Vergnügen betreibst- hat sich auch Dein Unfallrisiko und das Deiner Helfer erhöht. Was ist, wenn während Deines "Hobbys" etwas passiert? Genau hierzu kommt die BG in Frage, die übernimmt die Krankheitskosten (also keine Kosten für die gesetzliche KV) und Du sollst Dich einfach daran beteiligen, an dem Risiko, mehr nicht.
                Zuletzt geändert von CanCan; 13.11.2019, 11:53.

              • CanCan
                CanCan kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                @Schockstrand: Ja, die ganzen weiteren Kosten sind mir, und ich denke allen anderen Züchtern ebenso, bewusst. Ich wollte hier nur nicht elendig lang alles aufzählen. Nur, das musst zu zugeben, mit 100T kann man schon entspannter weiter nach vorn schauen, als mit 10T.

                Die p r i v a t e n Hobbys sind natürlich abgesichert. NUR..., wenn Du in D einen Betrieb anmeldest, ist vieles anders, und viele weitere Kosten sind vom Betriebsinhaber zu tragen, die ein Privater so nicht hat, wie Kammern, Verbände, U1, U2, InsOAbg., betriebl. Vers.`n, 1/2 ArbGebAnt-SV, ZusatzVersorgKassen, und BGs (einen BG-Anspruch hat ein privater ArbeitN für die Arbeitsunfälle genauso, nur zahlt hier komplett der Betriebsinhaber) usw.

                Ich bin ja jetzt nicht der Gesetzesverfasser für die BGs, bzw. der Verfasser des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitssicherheitsgesetzes oder einer Arbeitsstätten-verordnung. ....Ich gebe hier nur die Infos weiter, die mir bekannt sind.....

                WiesoWeshalbWarum das alles notwendig ist, fragt man sich in der Regel ja nur dann, wenn man (plötzlich) selbst eine Rechnung im Briefkasten hat, und das eigene Bankkonto betroffen ist.

                Einem Arbeitnehmer ist in der Regel nicht bewusst, was der betriebliche Arbeitgeber zusätzlich für ihn zahlen muss, weil nichts davon von seinem Konto abgebucht wird. Er muss sich auch nicht mit bescheuerten Fragebögen seitens der BG herumquälen, sondern kann gemütlich auf der Terasse seinen Grill anschmeissen, oder so ähnlich.

                Vielleicht denkt sich ja die BG, dass wenn nun in einem Betrieb keine Arbeitnehmer vorhanden sind (mit denen ja BetriebsEinnahmen erzielt werden bzw. produziert wird), anstattdessen die Pferde so wie Arbeitnehmer anzusehen sind (da auch mit ihnen irgendwas produziert wird). Irgendeine Berechnungsgrundlage mussten die sich ja ausdenken, weil dem Pferd ja kein Gehalt gezahlt wird (wegen der i.d.R. anzumeldenden GehaltsJahressumme für die BG)

                ...und helfende Partner könnten über die BG mit abgesichert werden...;-)
            • CanCan
              PREMIUM-Mitglied
              • 01.05.2018
              • 187

              #12
              Nur mal so nebenbei...für die Musikband auf dem Schützenfest...muss der Verein/Veranstalter eine "Künstlersozialabgabe" zahlen, so ähnlich wie ein Arbeitgeberanteil für die SV...Der Musiker selbst zahlt auch in die KüSozK.

              Also, sowie jemand in Deutschland den Anschein auslöst, man arbeitet/ist tätig ... und ggf. auch noch gegen Bares, wird man gleich von allen Seiten fixiert, belagert und festgetackert.

              Kommentar

              • Kareen
                PREMIUM-Mitglied
                • 06.01.2001
                • 7463

                #13
                Die BG ist ja quasi eine Unterordnung der SVLFG d.h. ist auch föderalistisch geliedert darum kann es einen Unterschied machen je nachdem in welchem Bundesland Du bist. Ich kenne mich nur mit Hannover-Bremen einigermaßen aus. Gewerbliche Pferdehalter und solche ohne eigenen Betrieb zahlen in ganz andere BG ein nämlich entweder in die BG Verkehr (sinnigerweise weil darunter auch die früher üblichen Pferdefuhrbetriebe gefallen sind und da hat man sich wohl mal gedacht Pferdegewerbe ist dasselbe wie Fuhrbetrieb. Schön doof...) Früher hat die mal Transport und Verkehr geheißen. Jetzt halt nur noch Verkehr. Ansonsten kommen noch in Frage die BG Verwaltung (z.B. für Vereine, GBR und sonstige Zusammenschlüsse die Pferde überwiegend zu Reitzwecken halten. Außerdem Reitlehrer ohne eigenen Betrieb und Leute die eine reine Boxenvermietung betreiben die wird ähnlich behandelt wie Mietwohnungen nur halt für's Pferd. Als letztes kommt noch die BG Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege in Frage, nämlich da wo es um Therapie mit dem Pferd geht, z.B. Therapeutische Reitbetriebe.
                Bei der LBG mussten früher die Stunden angegeben werden die z.B. für die Pensionspferdehaltung regelmäßig aufgewendet werden und danach berechneten sich dann auch die Verletztengelder, Betriebshelferstunden im Schadenfall und bla. Heute geht es nach Pferdeanzahl und -Art und Fläche.
                Die LBG ist deutlich besser in der Absicherung deshalb würde ich wenn es einen Gestaltungsspielraum gibt (Flächenausstattung, Pferdeanzahl, Tätigkeitsfeld?) immer in die LBG einzahlen da hat man wenigstens etwas davon nämlich eine recht umfangreiche Absicherung bei Unfällen einschl. späterer Reha, Verletztengeld usw.
                Zur Beitragspflicht gehört bei der LBG aber immer zwingend ein Betrieb, das hat sich nicht geändert. Einfach aufs Geratewohl Pferdehalter anschreiben werden sie deswegen auch nicht sondern nur dann wenn es einen Anlass gibt. Was sie da genau an Daten durchgucken weiß ich nicht aber sie haben ja regelmäßig auch die Alterskassen-Mitgliedschaft im Blick und bedienen sich gern bei Ehegatten, auch wenn diese gar nicht im Betrieb arbeiten. Diese müssen dann gefühlt alle drei Monate belegen warum sie beitragsbefreit sind (z.B. aufgrund eigener nicht-ldw. Einkünfte über 400 Euro im Monat)
                Wer über 0.25ha hat ist dran, zahlt aber nur für Betriebspferde, sprich Zuchtbestand, Pensionspferde und was sonst noch herumläuft.
                Bei den Pferden gibt es eine Einteilung nach Verwendungszweck. Etwas weltfremd aber ist leider so. Wer Pferde zum Broterwerb hält tut aus verschiedenen Gründen gut daran, den landwirtschaftlichen Status zu wählen (wenn er kann). Auch wegen Flächenprämien und Dünge-VO. Zumindest in einigen Bundesländern werden nämlich gewerbliche Haltungen anders behandelt als landwirtschaftliche. Außerdem können ldw. untereinander Stickstoff hin und herschieben z.B. ich mit meiner Pferdehaltung an einen Gemüsebauern ohne Viehhaltung. Im gewerblichen Bereich ist das viel schwieriger. Also nicht nur an die BG denken sondern an das Gesamtkunstwerk. Weiter geht es dann ja mit dem Baurecht im Außenbereich §35 und und und.

                Kommentar


                • Schimmeltier
                  Schimmeltier kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Danke, Kareen, für diese Aspekte in Sachen SVLFG und BG . Ich hab' mich immer beömmelt, warum ich als Nicht- Landwirt für die paar Hottis auf ein paar Hektar gepachtetem Weideland ohne kommerziellen Hintergrund von der SVLFG als "Betrieb" geführt wurde. Ist halt so..... .

                • Kleinzüchter
                  Kleinzüchter kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Wahnsinn..... was für ein Bürokratie Wahnsinn.....

                • carolinen
                  carolinen kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Ein Unfall, der dann passiert und via BG "abgearbeitet" wird hat aber erheblich Vorteile für den Verletzten. Das sollte man auf jedem Falle im Hinterkopf haben.
                  Zuletzt geändert von carolinen; 15.07.2023, 06:22.

              Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

              Einklappen

              Themen Statistiken Letzter Beitrag
              Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
              20 Antworten
              397 Hits
              0 Likes
              Letzter Beitrag Ramzes
              von Ramzes
               
              Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
              11 Antworten
              5.992 Hits
              0 Likes
              Letzter Beitrag Marie_Mfr
              von Marie_Mfr
               
              Erstellt von muckischnucki, 19.02.2025, 15:10
              7 Antworten
              531 Hits
              0 Likes
              Letzter Beitrag max-und-moritz  
              Erstellt von leifchen23, 02.01.2011, 16:40
              75 Antworten
              29.747 Hits
              0 Likes
              Letzter Beitrag Roullier
              von Roullier
               
              Erstellt von Moonlight69, 31.10.2013, 13:25
              56 Antworten
              28.992 Hits
              0 Likes
              Letzter Beitrag Tante
              von Tante
               
              Lädt...
              X