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Führerschein Diskussion - Umschreibung: Anhänger und LKW Frage....
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Führerschein Diskussion - Umschreibung: Anhänger und LKW Frage....
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Du darfst du mit dem rosa Führerschein einen LKW bis 7,5 Tonnen fahren. Aber DEFINITIV nicht drüber. Deine zwei Bekannten liegen falsch.
Allerdings darfst auch einen 7,5 To LKW MIT Anhänger fahren, sofern die zulässige Kombination 12 To nicht übersteigt.
Mit dem anderen kann ich dir leider nicht weiter helfen. Zum Glück habe ich diese Probleme nicht, habe einen LKW Führerschein. Was dahingehend ganz praktisch ist
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Hier ist eine gute Übersicht des Bundesministeriums für Verkehr inklusive der "Übersetzung" von alten Führerscheinklassen in die neuen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...ebersicht.html
Findet sich auch das wieder, was Suomi schon erklärt hat.
Da die Termine zur Pflicht-Umschreibung der alten Führerscheine in die neueren m. W. erstmalig 2023 greifen, würde ich mir da keine Sorgen machen und mit dem rosa Führerschein weiterhin Gespann fahren.
Da Du aber ja sowieso in nicht allzu langer Zeit umschreiben lassen musst, könntest Du das auch zeitnah machen, wenn Du ein besseres Gefühl damit hastDie Fahrerlaubnisklassen werden einander in Tabellenform gegenüber gestellt. Weiterhin werden diejenigen Fahrzeuge aufgeführt, die eine Prüfbescheinigung erfordern beziehungsweise fahrerlaubnisfrei sind.
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Zitat von Schockstrand Beitrag anzeigenIn dem Zusammenhang bin ich auch bzgl. der normalen PKW Anhänger auf folgendes gestoßen:
Beim Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger aber nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Für gewöhnlich erhalten Sie beim Umschreiben der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 einen BE-Führerschein. Hier sind Anhänger bis 3,5 Tonnen erlaubt.
Also fahre ich zur Zeit den 3.5t Anhänger ohne zulässige Fahrerlaubnis???? Erst nach dem Umschreiben dürfte ich den fahren??
Ich mache hier jetzt schon seit Samstag rum, ich komme ehrlich gesagt nicht weiter.
Hatte jemand vielleicht schon dasselbe Problem?
Was darf ich fahren (rosa Führerschein)?
Danke!
Aber, und hier kommt wahrscheinlich dein Fall ins Spiel, wenn dein Zugfahrzeug als Geländewagen klassifiziert ist, darf er das 1,5 fache seines zulässigen Gesamtgewichtes ziehen. Die Klassifizierung findest du auch in den Papieren. Da müsste dann meine ich entweder M1 für PKW oder M1G für Geländewagen stehen. Hab die Papiere aber gerade nicht da und kann nicht nachschauen. Du kannst dich aber einfach nach der zulässigen Anhängelast aus den Papieren richten. Wenn da 3,5t steht sind auch 3,5t erlaubt.
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@ mictic: ich glaube Du verwechselst da etwas zulässiges Gesamtgewicht bezieht sich nur auf das KFZ - Leergewicht + Zuladung = Gesamtgewicht, das darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Das hat erst einmal nicht mit Führerschein und Anhänger zu tun. Du meinst sicher zulässige Anhängelast:
Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist gleich das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger: Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässigeAnhängelast nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein.
In der Tat habe ich obiges erst als Falschmeldung abgetan..... in der Tat steht das aber so in den Führerscheinbestimmungen......?!!!!!! Also wenn das so da steht, dann gilt das! 3.5t Anhänger wären damit praktisch nicht mehr fahrbar, ich kenne kein Zugfahrzeug, was auch nur annähernd über 3 t kommt.....
Und zum Threat: Also, das war mir auch neu - ein Gespann aus 7,5t-LKW und Tandemhänger darf man mit CE 79 bis 12t fahren, aber kein Solofahrzeug bis 12t??!! Was ist denn nun im Alltag schwerer zu fahren und rangieren...ein Gespann oder ein Solofahrzeug?!Zuletzt geändert von Kleinzüchter; 26.08.2019, 09:05.
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Oha....... wenn das so stimmt, dann fahre ich auch seit Jahrzehnten einen zu schweren Anhänger.....??!
Wovon hängt bei einem Pkw die zulässige Anhängelast ab?
Der § 42 Absatz 1 der StVZO gibt alle wichtigen Regeln für die Anhängelast vor. Demnach gilt für die zulässige Anhängelast von normalen Personenkraftwagen Folgendes:
Ein Geländewagen kann mit 3,5 t Anhängelast behängt sein, was das Maximum für einen Pkw ist.- Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein.
- Zusätzlich darf die Anhängelast bei einem Pkw nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges.
Zuletzt geändert von ehem; 26.08.2019, 09:26.
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Zitat von Kleinzüchter Beitrag anzeigenDie zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist gleich das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger: Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässigeAnhängelast nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein.
In der Tat habe ich obiges erst als Falschmeldung abgetan..... in der Tat steht das aber so in den Führerscheinbestimmungen......?!!!!!! Also wenn das so da steht, dann gilt das! 3.5t Anhänger wären damit praktisch nicht mehr fahrbar, ich kenne kein Zugfahrzeug, was auch nur annähernd über 3 t kommt...
Der Standard-PKW hat meist 1,8 - 2,2 t Anhängelast. Das empfiehlt sich nicht da wesentlich mehr anzuhängen. Glaubt mir, das ist ein verdammt teures Vergnügen.
Jeep und Range Rover dürfen sogar 3,5 t ziehen. Gibts.
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Ok, damit hat sich das ganze Anhängerthema aufgeklärt:
Für die Anhängelast gelten bei Geländewagen beziehungsweise Sport Utility Vehicles (SUV) jedoch andere Regeln, da diese stärkere Motoren sowie Allradantrieb haben und damit auch schwerere Anhängelasten sicher transportieren können. Anders als bei normalen Pkw darf bei einem Geländewagen die Anhängelast das 1,5-fache seiner zulässigen Gesamtmasse betragen.
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Ein Blick in den Fahrzeugschein des Anhängers sagt mir schnell, wie viel ich maximal laden darf ---- und im Fahrzeugschein des ziehenden Fahrzeugs (bei mir PKW) steht die maximale Zugleistung des Fahrzeugs.
Wenn der 2er- Pferde Anhänger also samt Zuladung 2t wiegen darf, mein Kombi aber nur 1,5t ziehen darf, muss ich entweder meine Kleinpferde ( je 450 kg) auf Diät setzten, damit sie zusammen mit dem Leergewicht des Hängers (650 kg) eben nicht über 1,5 t Gewicht kommen oder ich transportiere sie einzeln -- oder denke über ein zugkräftigeres Auto nach.
Wer im Rheinland unterwegs ist, kennt natürlich auch die 3,5 t Regel. Kein Fahrzeug über 3,5 t darf über die Leverkusener Brücke fahren. Bei so manchem Gespann kommt da Freude auf.....
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Guckt mal in einen der letzten St. Georgs - da war ein Artikel zu den Sprinterartigen Pferdetransportern.
Man hat nämlich auch noch ein Versicherungsproblem mit den Dingern !
Dann ist Bekannten folgendes passiert: Die haben einen Pickup zum ziehen und den wegen der Steuern etc. als LKW angemeldet. Ergebnis: sie dürfen damit am Sonntag nicht mit dem Anhänger los: Sonntagsfahrverbot ! Schon einmal angehalten und kontrolliert worden...
Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !
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Wo wir schon dabei sind: bitte auch an das Ferienfahrverbot denken.
- Ferienreisefahrverbot in Deutschland
Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
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Damit habe ich mich auch schon bis zum Erbrechen auseinander gesetzt, wir fahren nämlich meistens mit einem Mercedes Vito + Hänger los. Und der Vito hat auch ne LKW-Zulassung. Soweit ich mich informiert habe, gilt das Sonntagsfahrverbot NICHT, wenn man zu Hobby-/Freizeitzwecken unterwegs ist. Schlecht für alle Bereiter, gut für Amateure wie mich... Allerdings wird das wohl aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt ;(
Vielleicht hatten wir bisher auch einfach Glück, dass uns keiner angehalten hat. Wenn wir alternativ den Passat als Zugfahrzeug nehmen würden (der hat 1,8T Anhängelast) könnte ich ja maximal ein Großpferd transportieren...Haben ja nicht alle Blüter die nur 450kg wiegen
edit: Habe noch mal geguckt:
§ 30 StVO: Demnach ist das Fahren mit einem Lkw an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen während der Sommerferienzeit gestattet: "...bei nicht geschäftsmäßigen oder nicht entgeltlichen Fahrten..."
Des Weiteren legen auch § 35 StVO sowie ein Katalog von der Verkehrsministerkonferenz für das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen Ausnahmen fest. Von diesem sind damit folgende Fahrzeuge ebenfalls ausgeschlossen: "...Lkw mit Anhänger, sofern es sich dabei um Wohnanhänger handelt oder sie Sport- und Freizeitzwecken dienen und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten..."Zuletzt geändert von Jule89; 28.08.2019, 11:18.
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ich hab jetzt auch nochmal nachgelesen weil wir kommende Woche nach Hannover aufs Turnier fahren.
Nutzen Sie unseren Blog, um die neuesten Entwicklungen, Trends & Technologien der Transportbranche im Blick zu behalten.
ich glaube dort ist es ganz gut beschrieben.
Ich hoffe ich habe das richtig interpretiert: demnach darf ich in BaWü, Bayern und Niedersachsen fahren weil zum Freizeitzweck. In Hessen ist der Erlass aber noch nicht umgesetzt worden sondern liegt im Ermessen des Beamten. - Seht ihr das genauso oder hab ich da falsch gelesen?
Vermutlich lasse ich es dann drauf ankommen. Alternativ könnte ich mir immer noch eine Sondergenehmigung holen, die kostet um die 25 EUR.
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