Hallo, ich bin im Begriff ein Pferd zu kaufen und habe heute den Vertrag erhalten. Ich kaufendas Pferd von einer Person die regelmässig züchtet, Reitunterricht gibt und einen Reitstall besitzt. Diese Person gilt doch dann als Unternehmer und demnach wäre ein kompletter Haftungsausschluss und eine Verjährungsfrist von 6 Wochen nicht möglich? Weiss da jemand Bescheid?
Wer gilt als Unternehmer
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§ 14 BGB sagt: (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dann muss man im Einzelfall schauen, ob der Verkauf darunter fällt oder nicht. Rechtsprechung zu dem Thema zB: OLG Köln, Urteil vom 26.11.2014 - 11 U 46/14; BGH, Urteil vom 18.10.2017 – VIII ZR 32/16;
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Regelmäßigkeit, Fachwissen und Umsatzhöhe spielen auch eine Rolle https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.htmlLerne Schweigen, ohne zu platzen !
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Anwalt fragen was die Konsequenz ist wenn dort zwar steht nicht Unternehmer - es das aber nicht ist.
private Zucht hört sich für mich schräg an - was im Berkauf Unternehmer ist bedeutet nicht, dass es mit der steuerlichen Betrachtung übereinstimmt.Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !
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Wenn ich das jetzt so unterschreibe müsste ich falls was mit dem Pferd wäre ja erst mal vor Gericht beweisen dass sie doch Unternehmer ist. Es macht für mich als Käufer ja doch einen riesen Unterschied ob ich privat kaufe oder vom Händler.
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Es gibt ein Urteil, in dem die Pferdezucht eines Landwirts als nicht gewerblich eingestuft wurde. Es gab wohl keine weitere Tierzucht auf dem Hof und nicht jedes Jaht ein Fohlen. Man muss also genau hinschauen ...Lerne Schweigen, ohne zu platzen !
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Ich bin ja im Grunde nur Leser dieses Forums, das auch nur temporär und ich ziehe mir nur ab und zu einige (Insider-) Informationen aus einigen Beiträgen.
Jetzt stoße ich gerade zufällig auf das Thema und - Leute - ganz ehrlich: wenn ich keine Ahnung habe, oder mir zumindest nicht sicher bin, ob das, was ich meine, nicht meine eigene Meinung ist, dann sollte man einfach mal seine Fr..... halten.
Es stimmt schlichtweg einfach nicht, dass, wenn ich züchte, das das in Verbindung mit Reitstall und Unterricht oder sogar in Zusammenhang mit Pferdekauf und Verkauf bedeutet, daß die Zucht (nicht nur steuerlich) gewerblich ist. Zum einen sind das alles unterschiedliche Gewerbe (Zucht, Pacht, Handel), die eben nicht zusammen betrachtet werden dürfen (es besteht auch ein Verbot Gewinne mir Verlusten aus anderen Bereichen zu verrechnen). Im Gegenteil: die Einstufung als Gewerbe ist sogar eher die Ausnahme als die Regel. Unter 10 Zuchtstuten wird man erst einmal nicht in Gefahr kommen, als gewerblicher Züchter eingestuft zu werden, außer man hat einen 2 Mio Hengst auf einer Auktion gehabt, da wir das FA relativ schnell das ganze gewerblich einstufen.
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Außerdem geht es nicht nur steuerlich um das Finanzamt sondern auch zivilrechtlich um die Haftung. Zwei Paar Schuhe.
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