Wir streiten uns seit Jahren mit dem Finanzamt, ob unser Betrieb Liebhaberei ist oder nicht. Wir haben mehrfach in den letzten Jahren drum gebeten es nun endgültig zu entscheiden, aber aufgrund wiederkehrender positiver Betriebsergebnissen wurde dies auch von Seiten des Finanzamtes nicht entschieden.
Aufgrund eines sehr hohen Verlustes, entstanden durch einen verlorenen Gerichtsprozeß, will das Finanzamt jetzt die Liebhaberei feststellen, d.h. rückwirkende Steuernachzahlungen. Allerdings äußern die sich nicht, wie lange sie zurückgehen. Allerdings sind alle Steuerbescheide als vorläufig ausgestellt worden - demnach könnten sie theoretisch 12 Jahre zurückgehen.
Bei unserem Steuerberater finde ich mich diesbezüglich nicht gut aufgehoben - die Beratung ist nicht so kundenorientiert - er schlägt den Weg über das Finanzgericht vor, äußert sich aber nicht über Chancen, Risiken und Kosten.
Wer hat Erfahrungen mit der rückwirkenden Einstufung in Liebhaberei und würde mir darüber berichten? Gerne per PN.
Aufgrund eines sehr hohen Verlustes, entstanden durch einen verlorenen Gerichtsprozeß, will das Finanzamt jetzt die Liebhaberei feststellen, d.h. rückwirkende Steuernachzahlungen. Allerdings äußern die sich nicht, wie lange sie zurückgehen. Allerdings sind alle Steuerbescheide als vorläufig ausgestellt worden - demnach könnten sie theoretisch 12 Jahre zurückgehen.
Bei unserem Steuerberater finde ich mich diesbezüglich nicht gut aufgehoben - die Beratung ist nicht so kundenorientiert - er schlägt den Weg über das Finanzgericht vor, äußert sich aber nicht über Chancen, Risiken und Kosten.
Wer hat Erfahrungen mit der rückwirkenden Einstufung in Liebhaberei und würde mir darüber berichten? Gerne per PN.
Kommentar