Pferdebetrieb und Liebhaberei

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Santica
    • 16.02.2009
    • 2216

    Pferdebetrieb und Liebhaberei

    Wir streiten uns seit Jahren mit dem Finanzamt, ob unser Betrieb Liebhaberei ist oder nicht. Wir haben mehrfach in den letzten Jahren drum gebeten es nun endgültig zu entscheiden, aber aufgrund wiederkehrender positiver Betriebsergebnissen wurde dies auch von Seiten des Finanzamtes nicht entschieden.

    Aufgrund eines sehr hohen Verlustes, entstanden durch einen verlorenen Gerichtsprozeß, will das Finanzamt jetzt die Liebhaberei feststellen, d.h. rückwirkende Steuernachzahlungen. Allerdings äußern die sich nicht, wie lange sie zurückgehen. Allerdings sind alle Steuerbescheide als vorläufig ausgestellt worden - demnach könnten sie theoretisch 12 Jahre zurückgehen.

    Bei unserem Steuerberater finde ich mich diesbezüglich nicht gut aufgehoben - die Beratung ist nicht so kundenorientiert - er schlägt den Weg über das Finanzgericht vor, äußert sich aber nicht über Chancen, Risiken und Kosten.

    Wer hat Erfahrungen mit der rückwirkenden Einstufung in Liebhaberei und würde mir darüber berichten? Gerne per PN.
  • Bella Dia
    • 11.04.2012
    • 169

    #2
    ich glaube ich würde sehen das ich mir da eine zweite Meinung bei einem anderen Steuerberater und Anwalt einhole . Mal eben so zu prozessieren - ich weiß ja nicht wenn nicht nötig würde ich das tunlichst vermeiden .

    Kommentar

    • clara
      • 28.01.2004
      • 305

      #3
      Da würde ich auch einen erfahrenen Anwalt befragen. Laut unserem Steuerberater gehen die 5 Jahre zurück, wir sind da auch gerade über die Einstufung am diskutieren. Wie sieht dass denn aus, wenn ihr positive Jahre drunter hattet. Wird das dann entsprechend verrechnet?

      Kommentar

      • Santica
        • 16.02.2009
        • 2216

        #4
        Dann ist es ja mal gut, daß wir das Thema hier ansprechen...... 5 Jahre ???? Nee, so lange die Steuerbescheide mit §164 und 165§ ergangen sind, so lange können die zurückgehen - bei uns 12 Jahre.

        Ja, positive Ergebnisse werden gegen gerechnet.


        Wir haben einen Steuerberater, der auf Pferdebetriebe spezialisiert ist. Aber er berät nur auf konkrete Nachfrage -)))) D.h. ich muss vorab alles selber recherchieren, und wenn ich nicht konkret Frage, kriege ich auch keine Beratung. Frage = Antwort = Beratung.

        Eigentlich hatte ich mir das anders vorgestellt Beratung - darausfolgende Frage - Antwort

        Kommentar

        • carolinen
          • 11.03.2010
          • 3548

          #5
          Du hast eine PM
          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

          Kommentar

          • Bluedelphins
            • 22.04.2014
            • 181

            #6
            Also ich kann dir leider nicht mit Erfahrungen weiterhelfen, kann dir aus anderen Lebensbereichen wirklich nur einen entsprechenden Steuerberater und/ oder Rechtsanwalt ans Herz legen. Wenn du mit einer Behörde prozessieren willst, dann musst du dir deiner Sache schon sehr sicher sein. Selbst wenn du jetzt Recht bekommen würdest, haben die dann immer ein spezielles Auge auf dich. Das würde ich persönlich nicht riskieren und dalle legalen Schlupflöcher über einen entsprechenden Experten zu nutzen suchen.

            Kommentar

            • Monemondenkind
              • 13.07.2011
              • 2278

              #7
              Hab das Thema gerade meiner Schwester vorgelesen (sie arbeitet im Steuerbüro). Sie sagt dein Steuerberater hat da schon Mist gebaut wenn ihr 12 Jahre nicht richtig eingestuft worden seid.
              Sie sagt unbedingt ein neues Steuerbüro suchen. Erstbesuche sind meist kostenlos. Die müssen sich dazu nicht mit Pferderecht (gibt es sowas überhaupt) auskennen sondern nur mit Liebhaberei etc.


              Gesendet von iPhone mit Tapatalk

              Kommentar

              • carolinen
                • 11.03.2010
                • 3548

                #8
                Zitat von Monemondenkind Beitrag anzeigen
                Hab das Thema gerade meiner Schwester vorgelesen (sie arbeitet im Steuerbüro). Sie sagt dein Steuerberater hat da schon Mist gebaut wenn ihr 12 Jahre nicht richtig eingestuft worden seid.
                Sie sagt unbedingt ein neues Steuerbüro suchen. Erstbesuche sind meist kostenlos. Die müssen sich dazu nicht mit Pferderecht (gibt es sowas überhaupt) auskennen sondern nur mit Liebhaberei etc.


                Gesendet von iPhone mit Tapatalk
                Es ist aber schon einfacher, wenn man mit jemanden diskutiert, der versteht worum es geht und Erfahrung damit hat, was bei anderen wie dargestellt wurde und dann welches Aspekte, Folgen beim FA hatte...
                Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                Kommentar

                • Bella Dia
                  • 11.04.2012
                  • 169

                  #9
                  Einen guten RA bzw jemand der sich mit Recht und auch Steuern auskennt könnte ich dir ggf vermitteln .
                  Meine Kusine ist studierte RA und hat danach noch mal Steuerberater oder wie auch immer das heißt genau gemacht und hat da lange Zeit in einer sehr guten Kanzellei in Berlin gearbeitet - vlt könnte sie dir helfen .

                  Pferderecht in dem Sinne gibt es nicht aber welche die Fachanwälte in dem Bereich sind .

                  da würde ich vlt mal DR. Sascha Brückner fragen oder Dr Plewa oder so .... muss man wissen in wie weit man das durch exerzieren will

                  auf teufel komm raus würde ich das tunlichst lassen . Das FA vergisst nicht ^^ und wenn die dich erst einmal auf dem Kieker haben .... hm nicht schön .

                  Kommentar

                  • Arielle
                    • 23.08.2010
                    • 2838

                    #10
                    Ein RA, spezialisiert auf Pferderecht, wird Dir in Steuerfragen ja wohl kaum helfen können! Ob es Liebhaberei ist oder nicht, entscheidet sich nach meiner Erfahrung bei ähnlicher Sachlage, einzig und allein an der Gewinnerzielungsabsicht. Diese kann z.B. belegt werden durch eine Totalliquidationsrechnung, berechnet auf die ersten 30 Jahre (dreissig!!!) der Betriebsexistenz. In einer Totalliquidationsrechnung werden auch alle bis dahin erzielten - oder glaubhaft erwarteten - stillen Reserven aufgelöst.Wenn die erwarteten Gesamterlöse die bis dahin aufgelaufenen Verluste übersteigen, wird es dem Finanzamt schwer fallen, Liebhaberei zu unterstellen. Good Luck!

                    Vielleicht kann Ara, hier ehemals im Forum aktiv, Dir helfen! www.kanzlei-bahnweg.de/
                    Zuletzt geändert von Arielle; 29.04.2017, 17:36.
                    http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                    Kommentar

                    • carolinen
                      • 11.03.2010
                      • 3548

                      #11
                      ich sehe es wie Arielle, bevor man sich an einen Anwalt wendet muss man zunächst einmal mit einem GUTEN Steuerberater die Situation analysieren ...
                      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                      Kommentar

                      • Mona88
                        • 01.01.2004
                        • 508

                        #12
                        Spannendes Thema: Hältst du uns auf dem Laufenden?

                        Ich hatte das Problem vor einer Weile mit unserem FA, allerdings aufgrund verpachtet Feld- und Waldflächen. Gewinnerzielung - nö. Dafür ist es zu wenig. Aber da es an Firmen verpachtet ist, müssen die Einnahmen auch versteuert werden (als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit). Mein Vater ist da aber sehr konsequent und rechnet alle möglichen Kosten gegen - somit ist er immer im Verlust, was wiederum seine Gesamtsteuerlast mindert.
                        Großes Drama mit dem FA beim ersten Mal... Aber klare Aussage nach kurzer Bedenkzeit des FA: Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit müssen angegeben werden. Damit steht dem Steuerpflichtigen auch zu Kosten geltend zu machen. Wenn er dann im Verlust ist, dann hat er Glück gehabt.

                        Kommentar

                        • Santica
                          • 16.02.2009
                          • 2216

                          #13
                          Danke Euch erstmal für Eure Tipps - ich halte Euch auf dem laufenden

                          Kommentar

                          • Susi-Sorglos
                            • 20.04.2017
                            • 420

                            #14
                            In der Abgabenordnung (AO) gibt so etwas wie die Festsetzungsfrist § 169 AO.
                            Für die Einkommensteuer beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO.
                            Nach Ablauf der Festsetzungsfrist dürfen für das abgelaufenes Kalenderjahr keine Steuererklärungen mehr abgegeben, keine Steuerbescheide mehr erlassen oder in irgendeiner Weise geändert werden. Das Finanzamt darf nicht mehr zu Ihrem Nachteil ändern, aber auch Sie dürfen keine Steuervorteile mehr durchsetzen.

                            Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem man die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht hat § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.

                            Es gibt noch Gründe der Ablaufhemmung - wie die Betriebsprüfung, Klageverfahren o.ä. s.h. § 171 AO
                            12 Jahre wird das FA jedenfalls nicht zurückgehen - solche Spannen kommen nur bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung in Betracht (§ 169 AO, Abs. 2 Satz 2).

                            Ara - kann sicher helfen, wenn sie kontaktiert wird.

                            Kommentar

                            • Tambo
                              • 23.07.2003
                              • 1876

                              #15


                              Finanzämter können einen Steuerbescheid als vorläufig kennzeichnen, wenn ungewiss ist, ob der Steuerpflichtige mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig geworden ist oder ob „Liebhaberei“ vorlag. Wenn diese Ungewissheit beseitigt ist, müssen die Finanzämter solche Steuerbescheide auch für endgültig erklären.

                              Kommentar

                              • carolinen
                                • 11.03.2010
                                • 3548

                                #16
                                In dem Link ist meines Erachtens der "Halbsatz die Unsicherheit beseitigt worden ist" der relevante Part.

                                Ich kenne einen anderen Sachverhalt (aber vergleichbaren) wo es darum geht, ob bestimmte Ausgaben abgeschrieben werden müssen wie die Erstellung des Objektes das vorschreiben würde, oder ob die getätigten Ausgaben Reparaturen und somit sofort abzugsfähig sind.
                                Wird der Steuerbescheid betreffend diesen Jahres vorläufig erstellt, besteht eben Unsicherheit.
                                Die Unsicherheit ist erst beseitigt, wenn der Bescheid als endgültig beschieden wird.
                                Das kann bei viel Pech durch eine Steuerprüfung nach x Jahren geschehen, in der dann ein Beamter entscheidet, ob es sich um Kosten oder Anschaffungskosten handelt - oder der Bescheid ist so alt, dass er verjährt ist.
                                Und nach obigem link hat die Steuerbehörde nach Beseitigung der Unsicherheit nochmal ein Jahr Zeit "rumzudaddeln" bis sie dann die korrekte Zahlung festsetzen können.
                                Man korrigiere mich wenn ich falsch liege.
                                Handelt es sich um komplexe Sachverhalte, könnte man bösartig unterstellen, der Finanzbeamte hat es sich sozusgaen leicht gemacht: den Bescheid als vorläufig festsetzen, dann muss er/sie sich nicht damit beschäftigen und kann den Sachverhalt vertagen, somit an einen Prüfer abgeben.

                                Das Schlimme: Der Steuerpflichtige hat wohl kein Recht auf Klärung zu bestehen. Und wenn dann die Unsicherheit beseitig ist, dann kann man Pech haben und die ursprünglich zu gering veranlagte Steuer muss korrekt bezahlt werden und das mit dem gestzlich vorgesehen Zinssatz von 6 % (!!!!) verzinst. In Bezug auf diesen Zinssatz bei durch Steuerschuldner unverschuldet zu spät festgesetzter Steuer habe ich neulich etwas gelesen. Entweder gibt es bereits Klagen gegen diesen unrealistischen Satz oder es gibt eine Gesetzesinitiative (den Artikel müsste ich heraussuchen).

                                Zur Sicherheit: Ich bin kein Steuerberater und das obige stellt keine Rechts- oder ähnliche Beratung dar. Ich schildere lediglich meine Eindrücke und Gedanken.

                                Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                                Kommentar

                                • silas
                                  • 13.01.2011
                                  • 4018

                                  #17
                                  Das ordnest Du schon vollkommen richtig ein.

                                  Und das Unding ist, immer mehr Steuerbescheide ergehen unter dem Gesichtspunkt der Vorläufigkeit und die Prüfbedingungen für Betriebsprüfungen wurden entsprechend verschärft.

                                  So wird es den BP's doch relativ einfach gemacht, die gestellten Ziele zu erreichen.

                                  Große Betriebe trifft es nicht ganz so hart, da bleibt genügend "Verhandlungsmasse", aber der Mittelstand, bzw Familienbetrieb laufen da schnell in's offene Messer.

                                  Neben einem Steuerberater sollten diese Betriebsinhaber bei auftauchenden Problemstellungen unbedingt auch eine Beratung bei einem Fachanwalt für Steuerrecht in Anspruch nehmen.
                                  Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                                  Kommentar

                                  • carolinen
                                    • 11.03.2010
                                    • 3548

                                    #18
                                    Danke Silas

                                    Und hier ein Link zu den Zinsen:

                                    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                                    Kommentar

                                    Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

                                    Einklappen

                                    Themen Statistiken Letzter Beitrag
                                    Erstellt von macedonia, 23.03.2009, 20:23
                                    6 Antworten
                                    1.594 Hits
                                    0 Likes
                                    Letzter Beitrag zwerg123
                                    von zwerg123
                                     
                                    Erstellt von Geisha, 21.09.2025, 14:01
                                    9 Antworten
                                    431 Hits
                                    0 Likes
                                    Letzter Beitrag Geisha
                                    von Geisha
                                     
                                    Erstellt von florian g., 02.03.2010, 10:54
                                    35 Antworten
                                    8.305 Hits
                                    0 Likes
                                    Letzter Beitrag Nickelo
                                    von Nickelo
                                     
                                    Erstellt von Limette, 16.06.2025, 09:38
                                    10 Antworten
                                    571 Hits
                                    0 Likes
                                    Letzter Beitrag Ramzes
                                    von Ramzes
                                     
                                    Erstellt von Geisha, 18.05.2025, 12:48
                                    7 Antworten
                                    315 Hits
                                    0 Likes
                                    Letzter Beitrag Geisha
                                    von Geisha
                                     
                                    Lädt...
                                    X