Pferd verletzt Pferd. Wann muss ich haften?

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  • danny de vito
    • 09.03.2006
    • 530

    #21
    ich würde gar nichts geben sondern NUR darauf hinweisen das du es der versicherung gemeldet hast und ihr die verbindungsnummer der vers.geben bzw.adresse wo eine zweigstelle ist und ende etwas geben und wenn nur ein lecker beutel bedeutet doch irgendwo das man sich schuldig fühlt und das sehe ich nicht so
    leben und leben lassen

    avatar fohlen von sanyo aus der donna summer von danny de vito

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    • nob1
      • 10.03.2008
      • 23

      #22
      Man ist verpflichtet den Unfallhergang darzulegen. Alles andere wäre Betrug(also einen anderen Hergang zu schildern als tatsächlicher Ablauf).

      Meine Versicherung zahlt übrigens durchaus Schäden die in Gruppenhaltung entstanden sind. Beispielsweise eine Verletzung die vor Zeugen im Offenstall passierte(da war meiner "Opfer", der Spielkamerad aber bei derselben versicherung). Sah erst nicht toll als(Sehnenscheide angeschlitzt durch Kante des Eisenbeschlags beim anderen) aber verheilte dann recht schnell und komplikationslos. Da das erst nicht abzusehen war also an Versicherung(mit Zeichnung des Auslaufs, der Positionen der Pferde, Positionen der Zeugen etc...alles ganz gründlich*g*)gewendet die umgehend den Betrag der TA-Rechnung an mich überwies(Rechnung hatte ich da schon bezahlt).
      Meiner hat ebenfalls mal einen auf der Weide erwischt der versuchte auf ihn aufzuspringen. Wurde ebenfalls gezahlt(kleine OP notwendig).

      Der dümmste Fall war aber immer noch der als während meines Urlaubs jemand mein Pferd am Anbindeplatz abstellte, daneben war ne Außenbox. ABER war der ganz normale Anbindeplatz an dem dort immer Pferde angebunden wurden. Meiner schlug mit dem Schweif ODER mit dem Huf(Zeugen waren sich da uneins, an sich schlägt meiner eher nicht, aber ich weiß ja nicht WIE er gezwickt wurde) in dessen Richtung als der ihn in den A**** zwickte, der andere riß den Kopf hof und kriegte wegen einer scharfen Metallkante am Türrahmen oben eine Verletzung ab(Stirn) die genäht werden mußte.
      Pferd fiel dann für zwei Turniere aus, Versicherung zahlte anstandslos a)Behandlung b)50% der Stallmiete(Pferd stand dort nur für Saison, winters beim Besitzer) c) Nenngelder. War allerdings Anfang der 90er.
      ME war das kein Verschulden meines Pferdes sondern eher des SB der ja diesen Türrahmen eingesetzt hatte....aber gut. Wir haben die verschiedenen Sichtweisen eingeschickt inkl der verschiedenen "Zeugenaussagen" und sie haben gezahlt.


      Aber wenn ich so zurückdenke......den Griffelbeinbruch (Schlag eines Pferdes auf der Weide, an dem Tag war meiner nur mit dem draußen) mit OP etc ....selbst bezahlt.
      Weideschlägerei(Versuch der Eingewöhnung eines weiteren Pferdes zu meinem und einer Stute die meiner völlig blöd fand aber DANN plötzlich aufs Blut verteidigte*g*) mit Schaden am Unterstützungsband und Oberflächlicher Beugesehne vorn, zig Macken, Phlegmone u. etliche Hämatome hi....selbst bezahlt.

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      • newbie
        • 27.02.2008
        • 2981

        #23
        Mal ne ähnliche Frage:
        Wie siehts aus, wenn ein Pferd den Koppelzaun zur Nachbarweide durchbricht, woraufhin es wegen des normal nicht dazugehörenden Pferdes zu Schäden bei einem Pferd auf der Koppel kommt?

        Bei uns warens nämlich zum Glück wirklich nur Kratzer, aber dennoch war ich ziemlich stinkig, dass die ein Pferd (großes Pony) auf ne Holzkoppel stellen, wobei dort bekannt war, dass dieses Pferd "krabbelt" und nicht auf ner Koppel ohne Strom stehen kann.
        Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

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        • hike
          • 03.12.2002
          • 6721

          #24
          Meine Stute hat auf dem Paddock das Bein durchgetreten bekommen. GsD gab es Zeugen, dass die sich nicht gekloppt haben (Sie stand ruhig), sonst hätte ich nur 50% bekommen, so habe ichüber 80% des aktuellen Wertes des Pferde bekommen.

          Was ich gelernt habe: Versicherungen zahlen immer, wenn es Zeugen gibt. Je klarer die Situtation desto schneller. Wir hatten jetzt schon mehrere Trittverletzungen im Stall, die alle in voller Höhe übernommen wurden (DEVK, Axa, Hippo???)

          LG Hike
          Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

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          • arosa
            • 14.10.2004
            • 2823

            #25
            Immer alles sofort und am besten schriftlich per Fax oder per Einschreiben der Versicherung melden.

            Den Schrieb oder die Info an den "geschädigten" weiter leiten mit der Bitte die (vermeintlichen) Ansprüche mit der Versicherung abzuwickeln. Da reicht auch wenn Du der eine Kopie der "meldung" ins Spint legst, musst gar nicht mit der reden (oder ihr nach Hause schicken).

            Wenn sie dich nochmal anmacht oder anspricht deswegen sagst Du ganz freundlich und nett, dass Du persönlich da jetzt gar nicht mehr anzusprechen seiest, sie möge sich doch freundlicherweise an die Versicherung wenden , die ist ja schliesslich dafür da Schaden von Dir abzuwenden. Dass Versicherungen bei "Unbedarften" gerne blocken ist nichts neues, jeder "abgewehrt" Vorgang ist weniger Arbeit und weniger Kosten!!! und zwar für die Versicherung! Die sind da total abgezockt ....

            Und wenn die Versicherung feststellt (lass sie doch gegen die Versicherung klagen wenn sie will), dass sie keinen Anspruch wegen eigener Dusseldigkeit und Schuld hat ist es nicht Dein Bier.

            Du mussr nur den Schaden melden, ihr die Info weiter leiten und sonst gar nichts.

            Und lass Dich schon mal gar nicht blöde anmachen. Ich habe auch schon solche und ähnliche Erfahrungen machen müsssen, manche Mitmenschen sind einfach nur dreist und dumm.

            Kommentar

            • Lemmy
              • 13.09.2005
              • 334

              #26
              Hallo,
              ich würde auch den Schaden einfach der Versicherung melden und denen die Kontaktdaten der guten Frau zukommen lassen, sollen die sich mit der Frau rumplagen.

              Für alle ganz wichtig:
              NIE einfach selber die Kosten für eine Behandlung in so einem Fall zahlen!!! Da kann man u. U. dann seinen Versicherungsschutz verlieren. Den Schaden IMMER der Versicherung melden, die sollen das klären, dann ist man auf der sicheren Seite.

              LEMMY
              Avatar: Graf Grannus x Kafu xx

              ACHTUNG habe den schwarzen Gürtel im Schritt führen und Bandagen wickeln!!!

              Kommentar

              • An-Ginga
                • 04.04.2008
                • 132

                #27
                Hallo!

                Erst mal vielen Dank an alle für die guten Vorschläge und Tips!
                Hab am Freitag noch mit der Versicherug telefoniert und die haben gesagt, sie werden es prüfen und sich dann darum kümmern. Ob sie zahlen oder nicht weiß ich noch nicht. Hab ja noch nicht mal a Rechnung!!!!!!!!!
                Jetzt heißts halt abwarten und hoffen dass die Kuh mir jetz meine Ruhe lässt. Geh ihr so gut aus dem Weg wie ich kann.
                Ich sag auf jeden Fall bescheid, wenn ich was höre!
                Lg

                Kommentar

                • arosa
                  • 14.10.2004
                  • 2823

                  #28
                  Lass Dir unbedingt eine Schadensnummer oder ähnliches umgehend von der versicherung geben. Wenn Du "Nur" telefoniert hast, hast Du nichts in der Hand wenn die in drei Wochen behaupten sie wüssten von NICHTS.

                  Die Sachbearbeiterin ist im Urlaub, versetzt, arbeitet jetzt woanders und sowieso nicht aufzufinden .... da sind die s.g. Dienstleister sehr erfindungsreich sich Arbeit, Kosten und Ärger vom Hals zu halten. Wenn es sich noch um eine HOTLINE Telefonnummer handelt musst Du höllisch aufpassen!

                  Du musst sicher sein, dass der Vorgang erfasst ist!

                  LG arosa

                  Kommentar

                  • angel36
                    • 18.07.2002
                    • 2782

                    #29
                    Oh ja, das hatte ich auch mal. Sogar einen Brief hab ich geschrieben (also nicht angerufen), keine Reaktion. Nach einer Woche (Ablauf Meldefrist) angerufen: wie Schadensmeldung, da ist nix angekommen. Also noch mal per Fax und dann durch drei Telefonnummern (Hotline, Schadensservice regional, bundesweit etc) telefoniert, bis mir jemand dann endlich bestätigte, dass sie den Schaden jetzt angelegt hätten.
                    Also auf jeden Fall rückversichern, dass da auch was stattfindet! Ein simples Telefonat reicht im Zweifel nicht.

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