rechtsfrage

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  • glusch
    • 28.02.2008
    • 526

    rechtsfrage

    ich habe einen jungen hengst gezogen und mit ca 1,5 jahren verkauft.da war alles okay.nun behauptet die neue käuferin nach 9 monaten der hengst wäe klopphengst.er ist jetzt 2jährig.verkauft wurde er von mir vor 9 monaten mit einem gewährleistungsanspruch von 3 monaten.
    sie will ihn jetzt nicht mehr,da sie ihn gern hätte kören lassen.die qualität sei mal dahingestellt......
    jetzt ist ihr die op von 1500 euro zu teuer

    wie verhält sich die sachlage?
    avatar: Vollblutstute von zinaad XX
  • Dori
    • 16.06.2002
    • 974

    #2
    Klopphengst ,wenn, dann war er das damals schon, wieder in die Bauchhöhle zurück gehen die Hoden nicht mehr.
    Du hast ihn doch mit Attest das beide Hoden runter gekommen sind verkauft,oder?

    Kommentar

    • glusch
      • 28.02.2008
      • 526

      #3
      nein,leider nicht...die käuferin hatte nicht mal nachgesehen,geschweige denn mal körung geäussert...man kann ja nicht für alles und jedes körperteil atteste vorlegen...schon gar nicht bei einem so geringen verkaufspreis....

      hat sie denn rechte mir gegenüber?trotz haftung von nur 3 monaten?die ganze sache ist ja nun auch schon 9 monate her.....

      die hoden waren definitiv beide da...ich habe auch gehört,das sie in die leiste hochziehen können....vielleicht hängen sie da gerade fest?
      Zuletzt geändert von glusch; 02.04.2008, 13:57. Grund: vergessen
      avatar: Vollblutstute von zinaad XX

      Kommentar

      • Ginella NB

        #4
        kommt wohl drauf an, ob du privater oder gewerblicher verkäufer bist.

        Kommentar

        • glusch
          • 28.02.2008
          • 526

          #5
          ich bin privater verkäufer gewesen.....aber gelten fohlen nicht als "neue sachen" ????kann ich da runter auf 3 monate kürzen,wenn ich privatverkäufer bin?
          avatar: Vollblutstute von zinaad XX

          Kommentar

          • Lindenhof
            • 17.11.2004
            • 2253

            #6
            Soviel ich weiß (korrigiert mich, falls es hier einen Fachmann gibt, der inzwischen was Neues weiß) gilt ein Fohlen bzw. ungerittenes Pferd als NEUWARE - somit gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von ZWEI Jahren!!! In diesem Falle nützt dir auch die Verkürzung auf drei Monate nicht - leider!!!

            Bei gebrauchten Gegenständen (z. b. gerittenen Pferden) kann ein privater Verkäufer die Gewährleistungsfrist komplett auf 0 setzen - das kann ein gewerblicher Verkäufer nicht, der kann maximal auf ein Jahr herunter gehen (gilt also auch für Züchter, die regelmässig züchten).
            www.lindenhof-gstach.de

            Kommentar

            • Geisha
              • 26.08.2002
              • 2688

              #7
              mal ganz dumm....

              ( hab ja hier in Spanien mit euren Gesetzen wenig zu tun )

              haste nicht irgentein Foto von dem "Hengst", als er noch bei dir war, wo man klar beide Hoden sehen kann ?
              Vor Gericht wird das ja nicht viel bringen, aber ist auf jeden Fall schon mal ein Ansatz
              vielleicht bringt so ein Foto die Dame auf den Boden zurück....
              Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
              das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

              Kommentar

              • glusch
                • 28.02.2008
                • 526

                #8
                so hatte ich das auch mal gehört,ja.
                aber wie ist das mit den ganzen (blöder vergleich,sorry) ebayverkäufern,die neuware abgeben,privat sind und auch nicht 2 oder 1 jahr gewährleistung geben müssen????da gilt doch gleiches recht....oder muss der spruch rein "da ich privatverkäufer bin.........",der immer überall druntersteht?????

                reicht es nicht,einfach zu schreiben "privatverkauf"???
                avatar: Vollblutstute von zinaad XX

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                • Ginella NB

                  #9
                  so ein foto möcht ich sehen, auf dem man die hodenanzahl eines hengstes deutlich sehen kann

                  Kommentar

                  • glusch
                    • 28.02.2008
                    • 526

                    #10
                    @geisha

                    ne,leider hab ich ein solches beweisfoto nicht...auf so eine idee bin ich ja noch gar nicht gekommen....
                    avatar: Vollblutstute von zinaad XX

                    Kommentar

                    • Geisha
                      • 26.08.2002
                      • 2688

                      #11
                      Ginella...

                      wenn mein avantar gross wäre, könntest du es

                      der "Lütte" trägt sie nämlich immer gut sichtbar herum
                      Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                      das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                      Kommentar

                      • Lindenhof
                        • 17.11.2004
                        • 2253

                        #12
                        Zitat von Geisha Beitrag anzeigen
                        Ginella...

                        wenn mein avantar gross wäre, könntest du es

                        der "Lütte" trägt sie nämlich immer gut sichtbar herum
                        und das so seit Geburt, oder

                        Nee, im Ernst - Status, ob Du Privatverkäufer bist oder nicht, kannst Du dir nicht aussuchen. Schon der kleine "Muckelzüchter", der ab und an mal ein Fohlen zieht und gelegentlich verkauft, gilt als "Gewerblicher"... und bei NEUWARE ist es so oder so egal, ob Privat oder nicht...

                        Allerdings sind die Vertragsvordrucke meistens schon in der Überschrift entsprechend ausgerichtet - z. B. Verkauf von PRIVAT an PRIVAT oder PRIVAT an UNTERNEHMER oder UNTERNEHMER UNTEREINANDER oder UNTERNEHMER an PRIVAT...
                        Zuletzt geändert von Lindenhof; 02.04.2008, 14:31.
                        www.lindenhof-gstach.de

                        Kommentar

                        • glusch
                          • 28.02.2008
                          • 526

                          #13
                          genau,deswegen fragte ich ja ob es reicht,wenn "privat" drinsteht.

                          wir haben privat zu privat verkauft.

                          du meinst dann also,ich hab 2 jahre gewährleistung????
                          das kann ich mir eigentlich schwer vorstellen.das ist echt heftig.
                          avatar: Vollblutstute von zinaad XX

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                          • Geisha
                            • 26.08.2002
                            • 2688

                            #14
                            @ Lindenhof..

                            ja ja seit der Geburt, aber da waren sie etwas (!) kleiner

                            @ glush

                            nochmal dumme Frage:
                            a ver... die Dame kauft einen 1.5 J Hengst ( um ihn zu kören) UND GUCKT NICHT UNTERN BAUCH
                            ????? tut mir leid, das glaub ich nicht.
                            Ein Hengst mit 1.5 Jahren hat oder hat nichts hängen, dass sollte die Frau schon erkennen können.

                            und dann hat sie NOCHMALS 9 GANZE MONATE gebraucht, um zu erkennen, dass da nur einer war ?

                            heavy really heavy
                            da liegt bestimmt ein ganz anderer Hase im Busch ( ist lahm, ist nicht so gut wie sie dachte und hatte die Ernüchterung) und will jetzt alles auf dich schieben.

                            sabine
                            Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                            das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                            Kommentar

                            • Lindenhof
                              • 17.11.2004
                              • 2253

                              #15
                              Sicher sagen kann es Dir natürlich nur ein (Fach)Rechtsanwalt - aber eigentlich gibts da wenig zu rütteln. Mit eineinhalb Jahren ist dein Pferd ziemlich sicher neu...

                              Darum ist es ja auch so wichtig, daß man als Verkäufer auch eine "Verkaufsuntersuchung" möchte. Wären dort die inliegenden Hoden rausgekommen, hättest Du sie im Vertrag als Merkmal erwähnen können und die Gewährleistung dafür ausschließen. So sieht es allerdings nicht wirklich gut aus... grundsätzlich hast Du eine "einwandfreie Ware" abzuliefern. Vielleicht kannst Du ja was auf Kulanz regeln (z. B. einen Teil der OP-Kosten ersetzen?)
                              www.lindenhof-gstach.de

                              Kommentar

                              • glusch
                                • 28.02.2008
                                • 526

                                #16
                                puuuuuhhhh,ist natürlich heftig bei dem geringen verkaufswert,den der hengst letztendlich hatte.

                                das ist doch alles ein schmu......sch.....gesetze

                                also wäre es besser,ich würde ihn zurücknehmen?

                                man,das aber auch immer alles auf einmal kommen muss....
                                avatar: Vollblutstute von zinaad XX

                                Kommentar

                                • Geisha
                                  • 26.08.2002
                                  • 2688

                                  #17
                                  ich würd ihn mir vorm zurücknehmen erst mal ansehen, ob da noch mehr als nur der Hoden im Busch ist...
                                  Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                                  das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                                  Kommentar

                                  • glusch
                                    • 28.02.2008
                                    • 526

                                    #18
                                    also ich hab sie gerade angerufen....

                                    2 fachleute (pferdefachleute) haben gestern nur einen hoden gefühlt!!!!

                                    und heute tierärzte 2 hoden!!!!

                                    soviel zum thema alleswissendepferdeleute

                                    ich jedenfalls bin erleichtert und habe aus dem verkauf für mich gelernt!!!!
                                    avatar: Vollblutstute von zinaad XX

                                    Kommentar

                                    • Geisha
                                      • 26.08.2002
                                      • 2688

                                      #19


                                      dann warst du also die ersten 1.5 Jahre gar nicht stockbetrunken
                                      hast nicht alles doppelt gesehen ??

                                      na denn mal to..

                                      viel Glück noch
                                      Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                                      das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                                      Kommentar

                                      • glusch
                                        • 28.02.2008
                                        • 526

                                        #20
                                        also es hätte mich auch stark gewundert....ich kontrolliere sowas denn doch ab und an,da ich auch mit ihm hätte züchten wollen,ihn aber leider abgeben musste.....und wie gesagt,bei mir waren alle beiden da.

                                        na ja,dieses schlaumeier wieder alle.panikmachen,wenn kein grund dazu besteht....super.aber mir ist natürlich grad nen stein vom herzen gefallen.....aber wie gesagt,ich lerne draus.

                                        jetzt haben es wenigstens 2 tierärzte bestätigt,nun bin ich sicher.
                                        avatar: Vollblutstute von zinaad XX

                                        Kommentar

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                                        Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
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