Pferd zurück beim Kauf von Händler

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  • Pferdeverrückt
    • 17.06.2007
    • 35

    Pferd zurück beim Kauf von Händler

    Hallo, ich muß mich mal dazu auslassen, dass man ja angeblich soviele Rechte hat ein Pferd zurückzugeben, wenn man es beim Händler gekauft hat. Es heißt ja immer die armen Händler müssen ihr Pferd noch nach zwei Jahren zurücknehmen wenn etwas damit ist. Wir haben mitte August eine 4-jährige Stute gekauft, die etwa einen Monat unterm Sattel war. Die Ankaufsuntersuchung habe ich dämlicherweise von seinem Tierarzt machen lassen, natürlich ohne Befund. Nachdem ich dem Pferd eine Eingewöhnungsphase gegönnt habe und ca. fünfmal geritten bin begann hinten das Bein immer anzuschwellen und heiß zu werden. Ich habe natürlich den Tierarzt bestellt und da wir befürchtet haben dass es was an der Sehne ist bin ich in die Klinik gefahren. Die Diagnose: Sehnenscheidenentündung. Nach 4 Wochen keine Besserung. Dann bin ich in eine andere Klinik gereist. Dort stellten Sie fest, dass eine alte Narbe, die lt. Tierarzt schon vor dem Kauf dagewesen sein muß so nach innen gewachsen ist, dass sie ständig auf die Sehne drückt und es so halt zu einer chronischen Sehnenscheidenentzündung kommt. Das Pferd ist also ohne eine OP nicht mehr reitbar ! Der Händler nimmt sich da nichts von an. Er sagt bei der Ankaufsuntersuchung war alles o.k. sie waren doch dabei. Wir haben jetzt schon über 1.000 Euro bezahlt für Tierarzt usw., unsere OP-Versicherung zahlt nicht, weil es heißt die Verletzung ist alt, der Händler zahlt nicht weil das Pferd bei Übergabe angeblich gesund war. Gehen wir vor Gericht und verlieren den Fall kostet es uns nochmal 4.000 Euro und es dauert ca. ein Jahr. Das Pferd ist dann fast 6 Jahre alt, kann nichts und ist nach wie vor krank. Mal abgesehen davon, daß ich das Pferd zum Reiten gekauft habe und nicht zum füttern und putzen. Alles Mist. Außerdem will uns der Händler noch unter Druck setzen indem er sagt wenn er verliert wird das Pferd auf keinen Fall operiert, dann bekommt es den Kopf ab ! Ist das nicht eine beschissene Situation ? Was würdet ihr machen ?
  • Furioso-Fan
    • 12.08.2004
    • 10945

    #2
    Was sagt denn die Blutprobe? Entzündungshemmer nachweisbar?

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    • Inserinna
      • 13.04.2002
      • 1470

      #3
      Bei uns heißt es man schmeißt schlechtem Geld kein gutes hinterher,
      will heißen am besten , das Pferd selber opperieren lassen und auf einen Rechtsstreit verzichten der nur noch mehr Geld verschlingen würde, also das kleinere Übel wählen was warscheinlich billiger kommen würde, so hat man wenigstens die Warscheinlichkeit in einer absehbaren Zeit ein reitbares Pferd zu bekommen (vorausgestezt es klappt alles aber das Risiko besteht ja immer)
      Zuletzt geändert von Inserinna; 12.11.2007, 09:28.
      Avatar: Indian Lady von Perlenglanz x Hessenstein/Kaliber xx/Birkhahn xx

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      • darya
        • 20.02.2005
        • 3261

        #4
        Also rechtlich gesehen hast Du nur einen Anspruch gegen den Tierarzt. Der Tierarzt hat die Narbe bei der AKU übersehen und muss für die Folgekosten haften (Berufshaftpflicht). Wenn Du die AKU in Auftrag gegeben hast ist der Händler (falls das tierärztliche Gutachten Bestandteil des Vertrages zur Feststellung der Gesundheitsbeschaffenheit des Pferdes ist) rechtlich gesehen aus dem Schneider es sei denn er hat vorsätzlich etwas verschwiegen.
        Ich würde mir ein Gutachten der Klinik erstellen lassen und den Tierarzt verklagen bzw. haftbar machen. Vielleicht ist er ja einsichtig und lässt es nicht zu einem Prozess kommen - und sonst bei einem wasserdichten Gutachten (evtl. von zwei unabhäbgigen Kliiken) geh vors Gericht!

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        • verhuelsdonk
          • 08.06.2007
          • 806

          #5
          Sehe ich genauso.

          T.

          Kommentar

          • Pferdeverrückt
            • 17.06.2007
            • 35

            #6
            Ein Gutachten haben wir schon. Der Tierarzt, der die Ankaufsuntersuchung gemacht hat beharrt darauf, dass nichts war, ich sei schließlich dabei gewesen. Wenn das Pferd vielleicht einige Tage gestanden hat ist das Bein ja auch nicht mehr dick, erst bei Belastung. Die Narbe habe ich selber erst gesehen, nachdem wir für den Ultraschall das Bein rasiert haben. Was ich allerdings nicht verstehen kann das angeblich bei dem Händler nie was gewesen ist. Eine Blutprobe haben wir noch nicht genommen. Bei dem Gespräch mit einem Anwalt sagte er uns unsere Chancen den Fall zu gewinnen stehen 80 : 20, das kann ich aber nicht glauben. Mittlerweile tendiere ich schon eher dazu sie operieren zu lassen, das kostet jedoch wieder 1.500 Euro und die ganzen Risiken kommen auch noch dazu. Echt schwierige Situation !

            Kommentar

            • Furioso-Fan
              • 12.08.2004
              • 10945

              #7
              Jetzt dürfte die Blutprobe auch vergebens sein...
              Man nimmt beim kauf eine Blutprobe und lässt sie einfrieren, um genau in solchen Fällen evtl. Entzündungshemmer nachweisen zu können.

              Kommentar

              • darya
                • 20.02.2005
                • 3261

                #8
                Melde das Ganze doch der Tierärztekammer - vielleicht lenkt er dann ein und ein zweites Gutachten ist immer zu empfehlen. Am besten nehmt ihr dann einen anerkannten Gutachter - z. B. Dr. med. vet. Nolting in Müggenhausen - der schreibt u. a. Gutachten für Versicherungen.

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                • danikar
                  • 11.05.2007
                  • 252

                  #9
                  Hallo,

                  ich habe das Problem leider auch schon mit einem Pferdehändler erlebt. Es ist sehr schwierig gegen diese "abgekochten" Personen anzukommen. Ich habe mir damals auch einen Gutachter gesucht der sehr viel Ahnung und Erfahrung in solchen Fällen hat und der mir sagen konnte wieviel Chancen ich vor Gericht haben werde. Am Ende hat der Händler mir ein anderes Pferd (was ich nicht genommen habe) angeboten. Danach kam von ihm ein Beitrag von 250,- Euro zu den Tierarztkosten. Hast du das Pferd zufällig in Niedersachsen gekauft? Weil der Händler der mich "betrogen hat" ist in der Beziehung (eigener Tierarzt, Verkauf mit falschen Röntgenbildern) mitlerweile sehr bekannt.

                  Gruß Danikar

                  Kommentar

                  • Tati2210
                    • 16.03.2006
                    • 1576

                    #10
                    Wenn er verliert und ihr bekommt Recht und Pferd zurück/Geld zurück ist es seine Sache was er damit macht .Wenn er sagt Kopf ab und macht es -Okay,müßt ihr Euch mit abfinden.Oder ihr müßt Sie halt behalten.
                    Wenn die Narbe erst zu sehen war als Sie rasiert war ist es doch anzunehmen ,das der Ankaufs Doc Sie übersehen hat???Und ist es sicher das Sie schon älter ist???

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                    • Pferdeverrückt
                      • 17.06.2007
                      • 35

                      #11
                      Ja, der Händler kommt aus dem Großraum Osnabrück/Oldenburg diese Ecke. Die Narbe ist wirklich leicht zu übersehen, aber unser Tierarzt sagt diese Vernarbung nach innen kann nicht so schnell entstehen. Allerdings denke ich das Bein muß leicht dick gewesen sein oder sie müssen sie tagelang stehen gelassen haben. Ich will dem Tierarzt ja auch nicht unterstellen daß er es absichtlich übersehen hat.

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                      • laconya
                        • 22.07.2006
                        • 2848

                        #12
                        Also zuerst habe ich auch gedacht,das der TA nicht sorgfältig war.Wenn aber die Narbe erst nach dem rasieren zutage getreten ist,sehe ich da kein schuldhaftes Verhalten seitens des Tierarztes (sofern er vernünftig gebeugt hat usw.).Auf einem RöBild wäre es wohl auch nicht zu sehen gewesen.Von daher hast Du gegen den TA wohl eher keine Chance.
                        Wenn aber ein Gutachten vorliegt,das die Verletzung definitiv schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag und das Pferd in seiner Eigenschaft als Reitpferd (ich hoffe das habt ihr im Vertrag mit stehen) nicht brauchbar ist, muß der Händler das Pferd eigentlich zurücknehmen.
                        Wenn Du dem Pferd trotzdem ne Chance geben willst (und die Aussichten dafür gut sind),dann versuch eine anwaltliche Einigung mit einer Kaufpreisminderung,wenigstens in Höhe der OP-Kosten.

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                        • max-und-moritz
                          • 04.06.2006
                          • 3441

                          #13
                          Hallo,

                          es gibt Händler die mit der Masche "...wenn ich das Pferd zurücknehme bekommt es den Kopf ab" ganz gut und vor allem gewinnbringend durchkommen. Ist mir vor fast 20 Jahren auch passiert.

                          Damals habe ich das Pferd behalten, es hatte - komischer Weise nach ca. 4 Wochen - chronischen Husten und noch ein paar andere Sachen. Der Händler hat mich voll über´s Ohr gehauen, der hat gesagt "ich nehm ihn schon zurück, aber dann geht er zum Metzger" - bin ich weich geworden und habe mir ein sehr eingeschränkt nutzbares Pferd in den Stall gestellt...

                          Heute würde ich das Pferd zurückgeben und ich bin mir sicher daß mir der damalige Händler zumindest ein gutes Stück Geld nachgelassen hätte wenn ich´s hätte drauf ankommen lassen.

                          Man sollte Leute, die mit solchen Methoden arbeiten, nicht noch dafür belohnen. Laß mal den Anwalt einen Brief schreiben, das wirkt oft Wunder und wenn der sagt 80 : 20 ist das keine schlechte Prognose. Wie sieht´s aus mit Rechtschutz?

                          Viel Erfolg, max-und-moritz
                          Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

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                          • Arkenstone
                            • 21.05.2007
                            • 299

                            #14
                            Ich kann mir nicht vorstellen, dass der neue Tierarzt das schriftlich bestätigen wird, dass die Narbe schon vorher dagewesen ist. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. So traurig es klingt, ich war vor 2 Jahren in einer ähnlichen Situation. Habe eine grosse AKU machen lassen von seinem TA und nicht an eine Blutprobe gedacht. Kaum war das Pony daheim, war es absolut unreitbar.. eine furchtbare Geschichte. Wir haben auch nen Anwalt eingeschaltet, mit verschiedenen Leuten aus dem Stall der Verkäufer telefoniert und etliche Hinweise bekommen, dass schon öfters mit diesem TA gemauschelt wurde. Eine Angestellte hat sogar ihren Job verloren, weil sie sich bereit erklärt hat vor Gericht auszusagen... Wir haben es letztlich so wie oben beschrieben gehalten und dem schlechten Geld kein Gutes mehr hinterhergeworfen. Der TA war natürlich nicht mehr erreichbar und die Unterlagen waren plötzlich verschwunden. Wir hatten immens viel Glück mit unserem Pony. Es hat sich von seiner langen Leidensgeschichte erholt und wird seit einem Jahr wieder geritten, aber immer mit Vorsicht und Angst das ihm irgendwann wieder etwas wehtun könnte. Und wir haben weit mehr als zusätzliche 1500 Euro reingesteckt
                            wurden aber mit einem unglaublich charmanten, liebevollem Ponymann belohnt und ich bin jetzt froh, dass wir ihn trotz des knackigen Endpreises behalten haben.

                            Kommentar

                            • Pferdeverrückt
                              • 17.06.2007
                              • 35

                              #15
                              Ein Gutachten von unserem Tierarzt haben wir, wo drin steht, daß diese Narbe schon vor dem Kauf dagewesen sein muß. Trotzdem habe ich Angst diesen Fall zu verlieren, denn eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, sonst könnte man es ja auf jeden Fall darauf ankommen lassen.

                              Kommentar

                              • verhuelsdonk
                                • 08.06.2007
                                • 806

                                #16
                                Also zuerst einmal musst ja nicht DU dem Händler nachweisen (ich gehe davon aus, das du Privatperson bist), das das Pferd zum Zeitpunkt der Übergabe der Gefahr nicht in Ordnung war. Das muss innerhalb von 6 Monaten nach Kauf der HÄNDLER tun. Er muss nachweisen, das das Pferd keinen Mangel hatte, der verhindert, das das Pferd als Reitpferd zumindest "normal" tauglich ist. Auch muss er dir nachweisen, das das Pferd die Narbe zum Zeitpunkt der Übergabe der Gefahr nicht gehabt hat....

                                soll er mal machen.....

                                T.

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                                • Tati2210
                                  • 16.03.2006
                                  • 1576

                                  #17
                                  Wie keine Rechtsschutzversicherung?

                                  Hat der Händler das nicht schon getan bzw. tut er indem er den Doc angibt?
                                  Hole Dir besser vorab professionellen Rat!!bevor du was tust und es kostet dann viel Geld. Besser eine Beratung beim Rechtsanwalt (Pferderecht!!) bezahlen und dann gucken Denn wir hier im Forum haben ja nur alle Vermutungen...
                                  Meine ist : Du wirst beim Händler garnichts machen können. Höchstens beim Tierarzt.

                                  Und das ist ...???sehr fraglich.Oder sehe ich das falsch??

                                  Denke mal wichtig wird sein wer Auftraggeber war und DEN Doc genommen hat.Denn ich als Käufer und Auftraggeber habe ja immer freie Tierarztwahl.Einem Doc dem ich vertraue.

                                  Kommentar

                                  • max-und-moritz
                                    • 04.06.2006
                                    • 3441

                                    #18
                                    ...also wenn das neue Pferde(ver)kaufsrecht Anwendung finden soll dann doch hier... Pferd nach 3 Monaten unreitbar, der Grund ist eine alte Verletzung, der Mangel muß also schon vor dem Kauf vorgelegen haben. Ich mein - das Gutachten von Deinem TA ist doch schon mal ein guter Anfang!

                                    Gerade weil die meisten betrogenen Käufer resignieren wegen "eine Krähe hackt der anderen keine Augen aus" und "dem schlechten Geld kein gutes nachwerfen" probieren´s diese nicht ganz korrekten Händler immer wieder. Erst recht bei Frauen, besser noch bei jungen Frauen, da rechnen sie nämlich nicht damit daß das Pferd auch zurück gegeben wird wenn es (angeblich) anschließend zum Metzger geht.

                                    Klar kann man sich nie sicher sein wie ein Rechtsstreit ausgeht aber einen Brief vom Anwalt würde ich schreiben lassen. Was das kostet ist wahrscheinlich nichts im Vergleich zu dem was finanziell auf Dich zukommt wenn Du das Pferd behältst.

                                    Viele Grüße, max-und-moritz

                                    PS: Hast Du einen RA der sich mit Pferderecht auskennt?
                                    Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                                    Kommentar

                                    • Kermit
                                      • 30.05.2006
                                      • 261

                                      #19
                                      Hallo,

                                      ob der TA, der die Ankaufuntersuchung gemacht hat, die Narbe aus mangelnder Sorgfalt übersehen hat, oder aus anderen Gründen ist für Dich völlig unerheblich.

                                      Wir haben vor ca. 5 Jahren einen Wallach gekauft, große AKU machen lassen. Nach 3-4 Wochen war das Pferd stockelahm. Wir ließen die AKU leider beim Verkäufer machen, waren zur AKU noch nicht mal anwesend.

                                      Unser TA stellte einen 3cm großen Chip im Knie fest, meinte zu uns, der wäre auf jeden Fall schon zum Kaufzeitpunkt dort gewesen. Also hat unser TA die Bilder der AKU angefordert, dort war der Chip einwandfrei erkennbar.

                                      Unser TA (Inhaber einer rennomierten Pferdefachklinik) hat uns sehr unterstützt, beraten und in engem Kontakt mit unserer RAin gestanden. Das stimmt nicht immer, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Nicht alle Tierärzte begeben sich auf so eine Schiene.

                                      Ende vom Lied war, dass wir den vollen Kaufpreis von der Versicherung des Tierarztes ersetzt bekamen, das Pferd obendrauf behalten konnten. Dies, weil eine komplette Rückabwicklung noch sehr viel teurer gekommen wäre.

                                      Wir ließen das Pferd dann auch operieren, nur 100% kam es nicht wieder hin. Lebt heute zufrieden als Freizeit-Geländepferd meines Mannes.

                                      Wenn einwandfrei bewiesen werden kann, dass die Narbe schon zum Kaufzeitpunkt da war, dann haftet die AKU Klinik. Das ganze Haftungsrisiko geht auf die Klinik über, der Verkäufer ist fein raus. Unsere Verkäuferin hat damals den kompletten Kaufpreis fürs Pferd behalten dürfen - obwohl sie eindeutig betrogen hat.

                                      Du als Laie musst die Narbe nicht erkannt haben, aber die Pferdeklinik. Natürlich machen auch Ärzte Fehler, aber dafür haben sie eine Berufshaftpflicht. Ich denke, deine Chancen stehen gut, genau so wie es Dein Rechtsanwalt Dir sagt.

                                      LG Kermit

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                                      • laconya
                                        • 22.07.2006
                                        • 2848

                                        #20
                                        @Kermit: das ist doch ein völlig anderer Sachverhalt wenn ein Ta ein eindeutigen Befund nicht sieht oder ob er wie in diesem Fall nicht mal die Chance hat,die Narbe zu sehen (man rasiert ja schließlich nicht die Beine). Zum Zeitpunkt des Kaufes war das Pferd in den Augen des Ta in Ordnung.Ich denke nicht,das Du den Tierarzt für einen versteckten Mangel haftbar machen kannst. Das wär ja wohl auch ziemlich unfair.

                                        Kommentar

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                                        Erstellt von muckischnucki, 19.02.2025, 15:10
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                                        Erstellt von leifchen23, 02.01.2011, 16:40
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                                        Erstellt von Moonlight69, 31.10.2013, 13:25
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