Pferdekauf - Rückabwicklung

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    • 23.11.2004
    • 157

    Pferdekauf - Rückabwicklung

    Folgende Situation:

    Zeitpunkt Oktober 2006. Ein Käufer interessiert sich für ein Pferd. Das Pferd wird auf Kosten des Verkäufers in einer namhaften Klinik zur Ankaufsuntersuchung vorgestellt. Ergebnis: Eine größere Knochenabsplitterung (wahrscheinlich durch Tritt als Fohlen) wird hinten am Fesselgelenk festgestellt. Ansonsten ist der TÜV ok. Verkäufer gibt daraufhin den Auftrag an die Klinik, diesen "Chip" zu operieren. Auch diese Operation trägt der Verkäufer.
    Ein Kaufvertrag wird vereinbart mit der Einschränkung, dass das Pferd erst nach erfolgreicher Nachuntersuchung inkl. Röntgenbildern im gesunden Zustand nach der Reha-Phase dem Käufer übergeben wird, ansonsten wird der Kauf rückabgewickelt. Der Kaufpreis wurde aber schon zum Zeitpunkt der Operation überwiesen.

    6 Wochen später 1. Nachuntersuchung: Fesselgelenk dick und warm. Röntgenbild mit Schatten an der operierten Stelle. Pferd nicht lahm.

    Wieder 8 Wochen später 2. Nachuntersuchung: Fesselgelenk immer noch dick und warm. Röntgenbild nicht wirklich verändert. Aussage TA: Pferd befindet sich noch in der Rekonvaleszenz.Ist also noch nicht gesund.

    Dann 1 Woche später (Januar 2007) 3. Nachuntersuchung in einer anderen Klinik: Fesselgelenk immer noch dick und warm. Pferd laut TA positiv auf Beugeprobe. Aussage TA: Pferd nicht abnehmen. Heilung könnte noch mindestens 6 Monate dauern. Aussicht auf komplette Heilung und Einsatz als Sportpferd fraglich.

    So,nun wurde vom Käufer der Kaufpreis zurückgefordert. Aber der Verkäufer will nicht zahlen! Natürlich möchte er jetzt unbedingt ein anderes Pferd an den Käufer verkaufen. Gezeigt wird dem Käufer aber nur minderwertige Qualität, die den gezahlten Kaufpreis absolut nicht rechtfertigt!

    Wie würdet ihr Euch verhalten???
  • pavot
    • 27.07.2003
    • 1331

    #2
    ...ich würde den Anwalt meines Vertrauens hinzuziehen.....

    Kommentar

    • pelana
      • 17.12.2005
      • 854

      #3
      auf jeden fall zum anwalt gehen, sich um zeugen bemühen,nicht auf eigene faust da hin und her streiten, das bringt meistens sowieso nix.

      Kommentar

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