Pferd verkauft - Rücknahmepflicht??

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  • PEPPELCHEN

    Pferd verkauft - Rücknahmepflicht??

    Hallo zusammen,

    und zwar habe ich folgendes Problem: Im vergangen Winter habe ich meine Stute aus beruflichen und finanziellen Gründen verkaufen müssen. Bis dahin war sie mit mir recht erfolgreich und artig in Springen der Klasse A und L und mit meiner Trainerin sogar im M-Springen unterwegs, also auch Plazierungen im Scheckheft. Nun erreicht mich von den Käufern eine Email, dass sie auf Turnieren nicht läuft.
    Kann mir jemand sagen, inwieweit ich die Stute schlimmstenfalls zurücknehmen muss, oder was für Forderungen mir gegenüber andernfalss gestellt werden können??
  • PEPPELCHEN

    #2
    Ich denke nicht, dass man bewesien kann dass es am Pferd liegt. Die Tochter der Käufer hat vorher noch keine A-Springen geritten, sondern nur E. In den E Springen ist sie mit meiner Stute auch am Ende angekommen nur in den A Springen nicht...

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    • PEPPELCHEN

      #3
      Hmmm... Danke erst mal.
      Bin total beunruhigt wegen der Sache, obwohl ich sie mit ruhigem Gewissen verkauft habe und die Leute einen sehr vernünftigen Eindruck gemacht haben.
      Gesundheitlich hatte sie bisher nie Probleme.
      Ich weißja natürlich nicht, wie sie mit ihr umgehen bzw. reiten. Die Stute ist sehr sensibel in der Schnauze und nie mit viel Kraftaufwand oder Gewalt geritten geworden...

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      • PEPPELCHEN

        #4
        Haben sie bereits. Der Springlehrer ist auch gescheitert. Ich versteh das alles nicht, weil ich sie so nicht kenne... Nur weiß ich auch bei dem Trainer nicht, was das für einer ist und wie er reitet.

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        • PEPPELCHEN

          #5
          Ich hatte sie über drei Jahre und hatt sie auch jung (mit 4) gekauft. DIe Züchte kenne ich persönlich und auch die Stute von klein auf. Sie hatte bisher nie Probleme, zumindest haben sich keine gezeigt. Die Käufer haben im Kaufvertrag auch ausdrücklich gegen Röntgenbilder entschieden...

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          • PEPPELCHEN

            #6
            Das ist wahr. Es ist mir unglaublich schwer gefallen sie abzugeben und nun kommt der Hammer... Shit

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            • Tati2210
              • 16.03.2006
              • 1576

              #7
              Denke da ist irgendetwas passiert. Da hat der eine mal das probiert und der andere jenes... vielleicht mal in nen Sprung rein oder so...
              hast du denn ausdrücklich Turniereigenschaften zugesichert?Gibt es Zeugen das das Pferd vorher aktuell gelaufen war?Und wenn gesundheitlich nichts vorliegt...
              wenn aber jetzt geröngt wird und es wird was festgestellt denke ich das du beweisen mußt das nichts vorlag!!!!und das hat nichts mit dem Verzicht der Leute auf Bilder zu tun.

              Achtung!! Meine Meinung!!

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              • #8
                Meines Erachtens kommt es vor allem darauf an, ob Du ein gewerblicher Pferdehändler bist, oder "nur" eine Privatperson, die ein Pferd verkauft.

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                • #9
                  Erst mal kommt es wohl darauf an, ob der Verkauf schon mehr als 6 Monate her ist. Nach den 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer vorher beim Verkäufer. Wenn du Privatverkäufer bist, kannst du diese Frist vertraglich verkürzen.

                  Wenn deine Stute noch aktuelle Platzierungen im Scheckheft hat, kann man die m.E. wohl kaum wegen turniertuntauglichkeit zurückgeben. ODer du hättest dich vertraglich verpflichtet sie bei Nicht-Funktionieren zurückzunehmen, das wird aber doch wohl nicht der Fall sein?

                  Etwas anderes ist allerdings die moralische Seite deiner Stute gegenüber. Willst du sie wirklich in Händen von solchen Leuten lassen?

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                  • PEPPELCHEN

                    #10
                    Also zunächst einmal bin ich Privatperson. Und der Kauf ist jetzt erst 5 Monate her. Ich habe mich vertraglich nicht verpflichtet, sie bei nicht funktionieren zurückzu nehmen. Allerdings haben die Käufer von sich aus, im Vertrag eine "Rückgabefrist" von 4 Wochen angesetzt falls es nicht funtionieren sollte...

                    Kommentar

                    • Tati2210
                      • 16.03.2006
                      • 1576

                      #11
                      Die 4 Wochen sind ja schon lange verstrichen.Oder haben Sie in den 4Wochen Rücknahme verlangt??Wenn nein würde ich nicht reagieren und die Sache(hoffentlich bist du Haftpflichtversichert?) einem Anwalt übergeben ,wenn ein offizielles Schreiben kommt.

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                      • PEPPELCHEN

                        #12
                        Nein, in den 4 Wochen kam nichts. Nur ein Video aus der Springstunde, in der auch alles gut war.

                        Ja, bin versichert, hoffe nur nicht dass es soweit kommt.

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                        • moonlight
                          • 04.06.2002
                          • 4239

                          #13
                          Weil Du Privatperson bist, hast Du kein Problem. Wenn die Käufer nachweisen könnten, dass das Pferd schon früher Probleme gemacht hat, könnten sie Erfolg haben, aber wenn sie bei Dir immer brav gesprungen ist, hast Du nicht zu befürchten, dass Du die zurücknehmen musst.

                          Die "moralische" Seite ist natürlich eine andere Geschichte.

                          Kommentar

                          • PEPPELCHEN

                            #14
                            Was meinst du mit nachweisen, dass sie schon früher Probleme gemacht hat? Also angenommen, sie wäre bei mir auch ein paar mal nicht am Ende angekommen, würde das schon reichen??

                            Kommentar

                            • PEPPELCHEN

                              #15
                              Nein das nicht. Aber es gab halt in den 3 Jahren natürlich auch mal Turniere, da passte es einfach nicht und man ist halt rausgefolgen. Aber es nicht so, dass das jetzt regelmäßig passiert ist.

                              Kommentar

                              • moonlight
                                • 04.06.2002
                                • 4239

                                #16
                                Wenn das Pferd regelmäßig über einen längeren Zeitraum und auch noch aktuell durchplatziert ist, sehe ich da kein Problem.

                                Kommentar

                                • PEPPELCHEN

                                  #17
                                  In 2004 war sie viel plaziert, in 2005 ist sie nicht mehr so viele Turniere gegangen und hat auch nur eine neue Plazierung dazubekommen. Aber das wussten die auch vorher!

                                  Kommentar


                                  • #18
                                    Zitat von [b
                                    Zitat[/b] (Tati2210 @ Mai 17 2006,10:42)]Die 4 Wochen sind ja schon lange verstrichen.Oder haben Sie in den 4Wochen Rücknahme verlangt??Wenn nein würde ich nicht reagieren und die Sache(hoffentlich bist du Haftpflichtversichert?) einem Anwalt übergeben ,wenn ein offizielles Schreiben kommt.
                                    Du meinst doch sicher die Rechtschutzversicherung . Eine Haftpflicht hilft da wenig .

                                    wir hatten mal so einen ähnlichen Fall . eine Wallach der verkauft wurde hat sich beim neuen Besitzer einen Hufriss zugezogen . Er war aber schon 8 wochen bei den Leuten . Er war auch nocht nicht voll bezahlt . nun fragte ich an was mit dem Restgeld währe so nach 9 wochen , da erklärten mir die Herrschaften er hätte sich vor ein paar Tagen einen Hufriss (Stand mit Stollen in der 3 X 3 box aber Stockm. 185 cm ) zugezogen . Er hätte sich die verletzung selbst zugefügt .

                                    Die meinten wir hätten wissen müssen das der Wallach zu Selbstverstümmelung neigt .

                                    Wusten wir nicht . Wir haben immer die stollen rausgedreht und er hatte eine 18 qm Box . Einen Hufriss hatter als wir ihn bekamen ,was auch im Vertrag stand -wir hatten auch unsre Ta von der Schweigepflicht entbunden bzzgl. diese Pferdes .
                                    Das ganze ging vor Gericht . Dort behaupteten die Herschaften plötzlich das er eine Hullrollen veränderung hätte die schon vorher bestanden hätte . Das konnten die nicht beweisen . Und der Richter sah die schuld des Hufrisses beim Käufer durch Unsachgemässe Behandlung des Tieres .Wir haben den Fall gewonnen und die Leute mußten alles zahlen .


                                    Würde mir da kein Kopf machen . Wenn deine Stute erfolge hatte, diese sind ja NAchweisbar und diese Leute sind nicht in der Lage sie zureiten ,ist das derren Problem .
                                    Und das mit diesen Röntgenbilder ist immer so ne Sache. Kommt drauf an wie der Richter das sieht . Wenn du ein Vorgedruckten Vertrag vom Verband oder der FN hattes , kann dir eigentlich nichts passieren .
                                    Oder du nimmst die Stute zurück , allerdings für weniger Geld , da die Stute nun ja Angewohnheiten /Mängel hat , die vorher , in deinen Besitz nicht vorhanden waren .
                                    Ich glaube einige vergessen immer wieder das ein Pferd ein Lebewesen ist und kein Auto .
                                    Garantie auf ein Pferd eigentlich ein Witz . Kenn aber jemanden der hat einen Hund verkauft -einen Dackel . Den hat er nun zurück nehemn müssen . Der Dackel hat den Postboten zweimal gebissen . Er hat vergessen den Käufer darauf aufmerksamm zumachen das Hunde auch mal beissen könnten . Muste ihn nach 15 Monaten zurück nehmen .

                                    Weiss doch eigentlich jeder , genauso wie ne Katz mal Kratzt odder Faucht .

                                    Verkauf heute eine Jährling und ein/ zwei Jahre später musst man das Pferd zurück nehemen , weil der Reiter runtergefallen ist beim Anreiten .

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                                    • Waluga
                                      • 13.08.2003
                                      • 1941

                                      #19
                                      Wenn ich das lese, könnt ich mich gerade wieder aufregen über eine gewisse Sorte Käufer (um es mal ohne hässliche, beleidigende Worte auszudrücken, die ich eigentlich sagen möchte nach meinem letzten Pferdeverkauf).
                                      In meinen nächsten Pferdeverkaufsvertrag werde ich ausdrücklich den Satz aufnehmen (auch wenn es eigentlich rechtlich nicht nötig ist):
                                      "Insbesondere für Probleme, die sich aus dem Stall- und/oder Reiterwechsel ergeben, übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung."  

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                                      • Llewella
                                        • 07.05.2002
                                        • 13529

                                        #20
                                        Wende dich mal an den hier: Frank Löwe

                                        Ist Pferdezüchtender Rechtsanwalt, der weiß bestimmt Rat.

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