Fragen wg. Einstellvertrag

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  • Tante
    • 31.07.2010
    • 1137

    Fragen wg. Einstellvertrag

    bin mal richtig sauer und würde gerne jemanden an den Karren fahren.

    Ich bin vor fast 4 Jahren in einen Stall ohne Platz umgezogen. Auf mehrmaliges Nachfragen auch mit Zeugen, wurde mir versichert, dass der Platz in Planung und auf dem Weg sei und im kommenden Frühjahr damit zu rechnen sein.

    Bin dann nach 2,5 Jahren ausgezogen, da der Platz so gar nicht in Sicht war.

    Gerade lese ich einen Artikel, dass zu meinem Einzugsdatum schon Ablehnungsbescheide von der Gemeinde und Landratsamt vorhanden war. Und das Gericht diese Woche den Bescheid für Rechtens erklärt hat.

    Jemand eine Idee wie aus Rache ist Blutwurst mal Rache ist Money werden könnte?

    Muss noch meine Verträge checken - ja Verträge, die haben das geliebt - aber der Reitplatz sollte darin erwähnt sein. Auch weil sie sich selbst ja an Verträge ganz schnell nicht mehr erinnern konnten und im letzten Winter z.B. nicht mehr gemistet haben.
  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #2
    Falls da wirklich etwas von Reitplatz steht und die schon zum Einzug die Ablehnungen hatten , solltest Du Deinen Anwalt befragen, ob es sich um Eingehungsbetrug handeln könne und Du Anzeige erstatten kannst und sie auffordern Geld zu erstatten !
    Ich habe auch mal einen Stall besichtigt. Hatten eine neue Halle und erzählten mir beim Rundgang hier kommt der Platz ist in 2 Monaten fertig. Für mich war das dann aber bereits gestorben als sie mir erklärten sie fütterten die Pellets von der Raiffeisen und auf Nachfrage nö nix anderes - bekommen unsere Friesen auch. Nachdem ich einer Bekannten von dem Besuch dort erzählte, sagte diese mir: die sagten der Platz kommt ? Die haben definitiv Ablehnungen und werden keine Genehmigung bekommen. Ich fand das unverschämt und war froh, dass ich wegen der Fütterung abgesagt hatte. Der Rest war ganz o.k.
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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    • feuerteufelchen
      PREMIUM-Mitglied
      • 15.10.2006
      • 977

      #3
      Wenn ein Gericht diese Woche den Bescheid bestätigt hat, Muss ja ein Einspruch erhoben worden sein und das ganze tatsächlich auch vor Gericht gelandet sein. Sprich der Stallbetreiber ist bis ans Äußere gegangen um diesen Platz zu ermöglichen. Und hat sich ja scheinbar auch Chancen ausgemalt, wenn er vor Gericht gegangen ist. Böse Absicht würde ich da definitv nicht unterstellen.

      Und solange es keinen vertraglich zugesicherten Reitplatz geben sollte, kannst du auch keine Mietminderung o. ä. geltend machen.

      Kommentar

      • Tante
        • 31.07.2010
        • 1137

        #4
        danke für Eure Beiträge. Was solls, bin inzwischen bei meiner normalen Einstellung: Es kommt wie es kommt und eigentlich hätte ich ja früher gehen können.

        Kommentar

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