Pferdekauf: Pferd nach probereiten plötzlich teurer

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  • Ariadne
    • 18.10.2008
    • 929

    Pferdekauf: Pferd nach probereiten plötzlich teurer

    Ich habe mir am Wochendene ein Verkaufspferd angeschaut und probegeritten.

    Pferd hat mir gut gefallen und auf Nachfrage wurde mir von der Bereiterin ( Pferd gehört einem Züchter) ein konkreter Preis genannt. Dieser passt auch zu meiner Preisvorstellung und ich habe einen neuen Termin ausgemacht da ich das Pferd noch einmal reiten möchte.

    Nun habe ich gestern, als ich auf meine Merkliste bei ehorses geschaut habe, festgestellt, daß das Pferd seit Sonntag tausend Euro teurer geworden ist. Auch dieser Preis wäre für mich ok aber ich bin nun doch etwas erstaunt über dieses Geschäftsgebaren...
    Zuletzt geändert von Ariadne; 25.02.2016, 12:35.
  • dissens
    • 01.11.2010
    • 4063

    #2
    Anrufen, fragen, welcher Preis nun (als VHB?) gelten soll. Ihr steht ja nun schon in Verhandlungen.

    Sich allein aufgrund der ANZEIGE schon mal prophylaktisch aufregen kommt mir ... unnütz vor.

    Kommentar

    • zentaur
      • 03.07.2009
      • 4475

      #3
      Kenn ich bisher nur vom Autokauf. Nach Probefahrt war das Auto im Internetportal "plötzlich" höher ausgepreist als zum Zeitpunkt der Vereinbarung zum Termin der Probefahrt. Natürlich nicht gekauft.
      LG zentaur

      "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

      Kommentar

      • hope
        • 02.05.2006
        • 124

        #4
        Sie hat doch einen Preis genannt, das ist doch dann die Basis?!
        Ich würde gar nicht erwähnen, dass bei ehorses etwas anderes steht
        Da schaut man ja ggf auch nicht jeden Tag rein
        Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe.
        (René Descartes)

        Kommentar

        • basquiat
          • 02.10.2005
          • 2843

          #5
          Zitat von hope Beitrag anzeigen
          Sie hat doch einen Preis genannt, das ist doch dann die Basis?!
          Ich würde gar nicht erwähnen, dass bei ehorses etwas anderes steht
          Da schaut man ja ggf auch nicht jeden Tag rein
          Sehe ich auch so, der Preis bei ehorses gilt nicht für dich, wenn ihr schon einen konkreten Preis besprochen habt.

          LG Liesl
          Gestüt Pferdeschule Riegersburg

          Kommentar

          • carolinen
            • 11.03.2010
            • 3563

            #6
            Aus meinen Mini Jura Vorlesungen aus dem Studium heraus würde ich sagen: Das Pferd wurde Dir exakt für den genannten Preis angeboten und nun ist es an Dir anzunehmen oder abzulehnen. Was irgendwo anders anderen gesagt wurde oder nicht, ist irrelevant. (ich würde das auch gar nicht erst erwähnen und käme auch nicht auf die Idee darüber nur im Ansatz nachzudenken).
            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

            Kommentar


            • #7
              Hatte ich auch schon oft, allerdings eher in der vorinternetlichen Zeit. Pferd bei Olympionikin probegeritten für einen Kunden (hoch fünfstellig), nach dem Ausprobieren wollten sie nochmal einen zweiten Termin und zack sollte Eselchen plötzlich 125 kosten weil zwischenzeitlich jemand prominentes da war und Bodenarbeit gemacht hatte. Auch nicht gekauft, nur gewundert. Pferd war es zwar wert, wurde hinterher ein gutes GP Pferd aber für einen damals fünfjährigen fand ich das trotzdem eine stolze Summe und vor allem einen stolzen Preissprung um das zwischen zwei Probierterminen zu ändern. Waren auch noch nichtmal Erstkäufer in dem Hause...

              Kommentar

              • Djaschka
                • 21.10.2001
                • 69

                #8
                Naja, ,manchmal werden die Tierchen auch einfach nach dem Probereiten teurer, weil der Besitzer
                auf einmal sehen konnte, was sein Tier unter einem guten Reiter für Potential entwickelt hat.

                Kommentar

                • Elke
                  • 05.02.2008
                  • 11712

                  #9
                  Ich würde den ehorses Preis auch ignorieren.

                  Kommentar

                  • CoFan
                    • 02.03.2008
                    • 15252

                    #10
                    Grundsätzlich gilt, mache ich als Verkäufer ein Angebot, ist das gültig und kann nicht einfach so mal wieder geändert werden. Allerdings gehört dazu auch eine Aussage bzw Vereinbarung darüber, wie lange dieses Angebot gültig ist.

                    Im Kaufhaus gilt: Hängt eine Hose zum Preis X an der Stange, ich will sie haben und gehe zur Kasse, darf nicht Preis Y verlangt werden (weil z.B. falsch ausgezeichnet). Ich kann auf Preis X bestehen.
                    Komme ich allerdings 2 Tage später wieder, und sie hängt mit Preis Y ausgezeichnet an der Stange, kann ich nicht mehr auf Preis X bestehen. Ausser, ich hätte sie 2 Tage vorher mit Preis X ausgeschildert für mich zurücklegen lassen.

                    Die Frage ist jetzt, hast Du nur nach dem Preis gefragt, die "Hose" wieder an die Stange gehängt, oder hast Du sie Dir sozusagen zurücklegen lassen?

                    edit: Solltest Du sozusagen "die Hose zurückgehängt" haben, ist es Dein Pech, wenn sich der Preis bis zum nächsten Mal erhöht. Allerdings würde ich von einem seriösen Pferde-Verkäufer erwarten, dass er Dich wegen eines erhöhten Preises aufklärt, BEVOR Du noch einmal kommst.
                    Zuletzt geändert von CoFan; 26.02.2016, 08:38.

                    Kommentar

                    • Ariadne
                      • 18.10.2008
                      • 929

                      #11
                      Netter Vergleich @ CoFan ;-))

                      Ich habe nach dem Probereiten nach dem Preis gefragt da bei ehorses nur eine Preiskategorie (von - bis) angegeben war.

                      Die Bereiterin sagte: Den Preis xxx ( der höchste innerhalb dieser Kategorie) möchte der Züchter haben. Ich: Alles klar, das würde mir passen aber ich möchte nochmal reiten.

                      Dann neuen Termin ausgemacht, der soll am Sonntag sein.

                      Das Pferd steht vorne links etwas zehenweit, daher bin ich auch noch etwas am zweifeln...
                      Zuletzt geändert von Ariadne; 26.02.2016, 12:28.

                      Kommentar

                      • ganzkleinewolke
                        • 28.12.2011
                        • 945

                        #12
                        Zitat von Ariadne Beitrag anzeigen
                        Das Pferd steht vorne links etwas zehenweit, daher bin ich auch noch etwas am zweifeln...
                        Echt? Oder ist das ironisch gemeint...?

                        Kommentar

                        • Ariadne
                          • 18.10.2008
                          • 929

                          #13
                          Ist nicht ironisch gemeint, hatte vor kurzem eine Stute die deshalb durch die AKU gefallen ist weil lahm bei der Beugeprobe.

                          Kommentar

                          • Super Pony
                            • 05.11.2011
                            • 5012

                            #14
                            Zitat von Ariadne Beitrag anzeigen
                            Ist nicht ironisch gemeint, hatte vor kurzem eine Stute die deshalb durch die AKU gefallen ist weil lahm bei der Beugeprobe.
                            Lahm auf Beugeprobe, ok, aber das weil leicht zehenweit??
                            http://www.super-pony.de

                            Kommentar

                            • Charly
                              • 25.11.2004
                              • 6025

                              #15
                              zehenweit ist ja nur das äußerlich sichtbare, wichtige wäre ob die knochen gerade sind und wie die zehenachse ist. wenn innen drin alles schief und krumm ist, dann würde für mich das schon ein ausschlußkriterium sein (Stichwort Haltbarkeit)

                              Kommentar

                              • dressurpferde@email.de
                                • 15.02.2012
                                • 921

                                #16
                                Zitat von Charly Beitrag anzeigen
                                zehenweit ist ja nur das äußerlich sichtbare, wichtige wäre ob die knochen gerade sind und wie die zehenachse ist. wenn innen drin alles schief und krumm ist, dann würde für mich das schon ein ausschlußkriterium sein (Stichwort Haltbarkeit)
                                Sorry, aber dass innen alles stark (so extrem, dass die Haltbarkeit unter Umständen deutlich beeinflusst werden kann) verstellt ist, weil das Pferd äußerlich LEICHT nach außen gestellt ist, ist wohl eher die absolute Ausnahme und hat dann nicht wirklich etwas mit der leichten Außenstellung an sich zu tun. Pferde die intern komplett verbogen daher kommen und äußerlich fast oder auch ganz korrekt stehen, sind ja zum Glück sehr selten.
                                Ein versierter Tierarzt wird dies beim TÜV ohne Schwierigkeiten ausmachen können, zumal wenn man ihn gezielt darauf anspricht.

                                Natürlich ist die Korrektheit ein wichtiges Kriterium bei einem Pferd, aber man kann es auch übertreiben. Mir ist kein Pferd im internationalen Spitzensport bekannt, welches mit einer 10 für Korrekthiet aufwarten kann, allerdings durchaus ein paar denen sogar mit einer 6 geschmeichelt wäre.

                                Eine LEICHTE Aussenstellung als Ausschlußkriterium ist schlicht FEHLERGUCKEREI.

                                Kommentar

                                • feuerteufelchen
                                  PREMIUM-Mitglied
                                  • 15.10.2006
                                  • 977

                                  #17
                                  Zitat von CoFan Beitrag anzeigen
                                  Im Kaufhaus gilt: Hängt eine Hose zum Preis X an der Stange, ich will sie haben und gehe zur Kasse, darf nicht Preis Y verlangt werden (weil z.B. falsch ausgezeichnet). Ich kann auf Preis X bestehen.
                                  Komme ich allerdings 2 Tage später wieder, und sie hängt mit Preis Y ausgezeichnet an der Stange, kann ich nicht mehr auf Preis X bestehen. Ausser, ich hätte sie 2 Tage vorher mit Preis X ausgeschildert für mich zurücklegen lassen.
                                  Hier muss ich leider mal korrigieren. Das ist so nicht richtig. Der Preis an der Hose ist eine Information und kein "Angebot" im rechtlichen Sinne. Die ausgepriesene Ware ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Wenn man mit der Hose zur Kasse geht, gibt man erst das Angebot hab. Der Verkäufer/Kassierer entscheidet, ob er das Angebot annimmt und die Ware verkauft. Er Kann dies auch ablehnen, wenn z. B. falsch ausgepriesen.

                                  Die Frage ist, ob die Bereiterin dir ein Angebot machen durfte. (Vertretungsvollmacht?)

                                  Kommentar

                                  • zentaur
                                    • 03.07.2009
                                    • 4475

                                    #18
                                    Zum Thema Preisauszeichnung
                                    LG zentaur

                                    "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

                                    Kommentar

                                    • CoFan
                                      • 02.03.2008
                                      • 15252

                                      #19
                                      Zitat von zentaur Beitrag anzeigen
                                      Okay, ist schon länger her, dass ich das mal so gelernt habe bzw dachte so gelernt zu haben ^^, da gab es noch nicht mal Scan-Kassen.

                                      Das mit dem Thema Vertretungsvollmacht kommt natürlich für den hier beschriebenen konkreten Fall noch hinzu. Aber eine Preisauskunft (selbst mit Vollmacht) dürfte in dem Fall doch nur ein Angebot bei sofortigem Geschäftsabschluss sein, wenn keine Aussage darüber getroffen wird, ob es morgen noch gilt. Sonst könnte ja jemand x Jahre später kommen und sagen, okay jetzt kaufe ich für den Preis.

                                      Kommentar

                                      • feuerteufelchen
                                        PREMIUM-Mitglied
                                        • 15.10.2006
                                        • 977

                                        #20
                                        Da stimme ich dir zu. Wenn nicht angenommen wird, gilt das Angebot nicht ewig.

                                        Kommentar

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