Brauche drigend ein Musterschreiben für Fristlose Kündigung ?

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  • Bella-Esprit
    • 02.06.2013
    • 21

    Brauche drigend ein Musterschreiben für Fristlose Kündigung ?

    Hallo ,

    ich habe gestern unter Zeugen beobachten können wie meinem Pferd vorsätzlich beim Heu füttern die Forke an den hintern gerammt wurde. Und das sehr stark. Hintergründe sind warscheinlich der Streit zwischen mir und dem Hofbesitzer. Eigentlich habe ich schon fristgerecht gekündigt, halte es aber für unmöglich unter solchen Umständen noch länger zu bleiben. Habe Angst um mein Pferd. Nun weiß ich leider nicht wie ich eine Fristlose Kündigung korekt zu dieser Sache formulieren soll?

    Hoffe das mir schnell einer helfen kann und mir ein solches Muster erstellen kann..

    Vielen lieben Dank schon mal im voraus


    glg
    Zuletzt geändert von Bella-Esprit; 25.07.2015, 14:09.
  • Ramzes
    • 15.03.2006
    • 14561

    #2
    Zitat von Bella-Esprit Beitrag anzeigen
    Hallo ,

    ich habe gestern unter Zeugen beobachten können wie meinem Pferd vorsätzlich beim Heu füttern die Forke an den hintern gerammt wurde. Und das sehr stark. Hintergründe sind wa_rscheinlich der Streit zwischen mir und dem Hofbesitzer. Eigentlich habe ich schon fristgerecht gekündigt, halte es aber für unmöglich , unter solchen umständen noch länger zu bleiben. Habe angst um mein Pferd. Nun weiß ich leider nicht wie ich eine Fristlose Kündigung korekkt zu dieser Sache vormulieren soll?

    Hoffe das mir schnell einer helfen kann und mir ein solches Muster erstellen kann..

    Vielen lieben dank schonmal im Vorraus


    glg
    ...schon wieder Ferien !!!
    Zuletzt geändert von Ramzes; 25.07.2015, 13:44.

    Kommentar

    • Coolness
      • 23.08.2005
      • 2009

      #3
      was hat das Ferien zu tun?
      www.hof-bargenkoppel.de

      Kommentar

      • Bella-Esprit
        • 02.06.2013
        • 21

        #4
        Sry habe es gerade auch bemerkt :-)

        Nein habe sehr schnell geschrieben und nicht mehr drüber geschaut

        Kommentar

        • max-und-moritz
          • 04.06.2006
          • 3433

          #5
          Mit dem Stiel, also dass es zur Seite gehen soll oder so, oder mit dem Spitzen?

          Sind die Zeugen "sicher"? Oder koennten die umfallen?

          Viele Gruesse, max-und-moritz
          Zuletzt geändert von max-und-moritz; 25.07.2015, 15:19.
          Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

          Kommentar

          • silas
            • 13.01.2011
            • 4018

            #6
            Wurde das Pferd verletzt?
            Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

            Kommentar

            • carolinen
              • 11.03.2010
              • 3548

              #7
              Ich verstehe das nicht ? Wenn ich Angst um mein Pferd hätte:
              Ich würde zuerst das Pferd abholen und woanders hinbringen und mir danach Gedanken über irgendwelche Schreiben machen. Zur Not sogar die entsprechende Boxmiete bis zum ursprünglichen Kündigungszeitpunkt zahlen.

              In Bezug auf das schrieben musst Du wohl darauf hinweisen, dass der Hofbesitzer seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt - sorgsame Versorgung und Du daher fristlos kündigst und dann drauf ankommen lassen. Allerdings würde ich eben als allererstes Pferd und Klamotten abholen.
              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

              Kommentar

              • Neuzüchter
                • 09.04.2003
                • 2149

                #8
                Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
                Ich verstehe das nicht ? Wenn ich Angst um mein Pferd hätte:
                Ich würde zuerst das Pferd abholen und woanders hinbringen und mir danach Gedanken über irgendwelche Schreiben machen. Zur Not sogar die entsprechende Boxmiete bis zum ursprünglichen Kündigungszeitpunkt zahlen.

                In Bezug auf das schrieben musst Du wohl darauf hinweisen, dass der Hofbesitzer seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt - sorgsame Versorgung und Du daher fristlos kündigst und dann drauf ankommen lassen. Allerdings würde ich eben als allererstes Pferd und Klamotten abholen.
                Ich würde auch zuerst mein Pferd holen und dann die Bürokratie bemühen.
                Auch Freizeitpferde sin Profis!

                Kommentar

                • Bella-Esprit
                  • 02.06.2013
                  • 21

                  #9
                  Das Pferd wurden mit den Spitzen der Gabel gerammt und dazu gab es keinen Grund. Die Zeugen sind sicher. Werde auch am Wochenende gehen, früher geht leider nicht. Die Boxen stehen erst ab dem kommenden Wochenende zur Verfügung. Gehen werde ich so oder so keine frage aber muss leider bis zum Wochenende warten. Aber ich möchte doch lieber auch eine Kündigung dazu schreiben.

                  Kommentar

                  • Bella-Esprit
                    • 02.06.2013
                    • 21

                    #10
                    Klar würde ich zur Not auch die Boxenmiete bis zum ursprünglichen Kündigungszeitpunkt zahlen Hauptsache weg von hier. Ich sehe es aber auch nicht ein die Stallbesitzer so glimpflich davon kommen zu lassen und denen noch extra Geld dafür zu geben. Die Wut wegen persönlichen Auseinandersetzungen an meinem Pferd auszulassen geht gar nicht. Anzeige wurde auch schon erstattet

                    Kommentar

                    • silas
                      • 13.01.2011
                      • 4018

                      #11
                      Du kannst nicht die Kündigung zur Kündigung schreiben. Da gibt es Fristen, juristische Tatbestände, die klar nachzuweisen sind.

                      Fakt ist: Ihr habt ein Verhalten registriert, was Euch nicht genehm ist, das Pferd wurde nicht verletzt. Du hast bereits gekündigt und wirst am WE den Stall verlassen.

                      Wieviel Zeit bleibt, bis zum Ablauf der Frist, bis der Vertrag ordnungsgemäss beendet ist?

                      Lohnt es sich, über diese Zeit evtl einen Rechtsstreit zu führen, dessen Kosten Du bei Unterliegen voll zu übernehmen hast, oder gibt es die Möglichkeit, für den restl Zeitraum eine Leerboxenmiete zu vereinbaren?

                      Im Zweifelsfall scheinen Dritte die Szene beobachtet zu haben, welche ebenfalls das Verhalten nicht billigen - worst case für den SB, wenn sie nun unzufrieden sind und evtl auch gehen.

                      Es gibt die Erfahrung: ein unzufriedener Kunde macht Dir 10 Kunden kaputt - stimmt, in den meisten Fällen ist das Strafe genug.

                      Weshalb hast Du denn Anzeige erstattet, das Pferd wurde nicht verletzt. - Sorry, aber in meinen Augen, ein sehr unüberlegtes Handeln, zumal wenn Du Dich auseinandersetzen willst.

                      Damit steige ich hier aus.
                      Zuletzt geändert von silas; 25.07.2015, 15:50.
                      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                      Kommentar

                      • Rigoletto
                        • 03.08.2014
                        • 411

                        #12
                        Hallo Bella Esprit,
                        ich find eigentlich, anders als Silas, dass du mutig gehandelt hast mit der Anzeige. Was der SB gemacht hat geht einfach gar nicht. Ich glaube auch nicht, dass eine Kündigung eine besondere Form haben muss- ich würde die ganz normale Form wie so ein Geschäftsbrief halt aussschaut einhalten (Adressen / Datum und Ort / Betreff blablabla...).
                        Ich würde dann den Grund nennen, schreiben dass es Zeugen gibt (diese namentlich zu nennen musst du dir überlegen, denn wenn die am Stall bleiben möchten werden sie sich nicht darüber freuen) und auch schreiben, dass bereits Anzeige erstattet wurde.
                        Die Anzeige wird mit hundertprozentiger Sicherheit eh fallen gelassen. Du wirst bald ein Schreiben vom Staatsanwalt bekommen, wo drin steht, dass das ganze wg Geringfügigkeit eingestellt wird. Aber das braucht ja der SB nicht wissen.
                        Ich glaube nicht, dass er auf Grund der Vorkommnisse sich trauen wird rechtliche Schritte gegen dich einzuleiten. Und wenn- sch***egal, der Streitwert ist eh viel zu gering.
                        Mir ging es mal ähnlich mit einem SB, der seinen Groll auf mich an meinem Pferd abgelassen hat. Ich hasse diesen ******* noch heute!!!
                        Viele Grüße, Rigoletto

                        Kommentar

                        • max-und-moritz
                          • 04.06.2006
                          • 3433

                          #13
                          Ich würde Pferd und Klamotten einpacken und gehen.

                          Die Miete für die restliche Zeit zahlen? Ha, soweit kommts noch!!!

                          Ne mündliche Ansage was Du tust, nämlich sofort gehen, und n dem Moment, in dem der weiß daß es Zeugen für dieses wirklich unmögliche Verhalten gibt wird der keinen Ton in der Richtung sagen.

                          Das kann man mit Zeugen drauf ankommen lassen.

                          Viele Grüße, max-und-moritz
                          Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

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