Pferdeanhänger Haftungsfrage

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  • Lafite
    • 28.12.2007
    • 2741

    Pferdeanhänger Haftungsfrage

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ein Pferdeanhänger beim Anfahren von der Kupplung springt und einen Schaden an einem anderen Auto verursacht. Müsste doch eigentlich über das Zugfahrzeug versichert sein oder ?
  • LunaFFM
    • 02.01.2010
    • 765

    #2
    Nein, der Anhänger "haftet" immer mit, ich glaube 50%

    Kommentar

    • Super Pony
      • 05.11.2011
      • 5012

      #3
      Zitat von LunaFFM Beitrag anzeigen
      Nein, der Anhänger "haftet" immer mit, ich glaube 50%
      und was für eine Versicherung soll das dann zahlen?
      http://www.super-pony.de

      Kommentar

      • Lafite
        • 28.12.2007
        • 2741

        #4
        Anhänger ist nur zu Sportzwecken angemeldet.

        Kommentar

        • Fio
          • 11.03.2013
          • 1216

          #5
          Der Anhänger ist während der Fahrt über die PKW Versicherung mit abgesichert. Auch wenn er "abspringt" war das Gespann ja in Bewegung. Also über den PKW.

          Anderer Fall wäre es, wenn der Anhänger abgekuppelt ist, irgendwo steht, losrollt und ein Auto rammt. Zu diesem Zeitpunkt gäbe es dann keinen gültigen Versicherungsschutz. Es sei denn natürlich, Du hast den Anhänger seperat versichert.

          Kommentar

          • dissens
            • 01.11.2010
            • 4063

            #6
            Lafite, vorab: Ich bin KEIN Versicherungsfachmensch.

            Aber ich hab, nach einigen Erfahrungen mit Versicherungen, so meine Befürchtungen und Vorbehalte. Und die lassen mich Dir raten, Dich mit Hilfe eines Anwalts kundig zu machen.
            Wenn nämlich ein Anhänger tatsächlich von der Kupplung springt, dann fürchte ich, wird so ziemlich jede Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit (beim Anhängen) machen ... und nicht zahlen (wollen).

            Kommentar

            • Bohuslän
              • 26.03.2009
              • 2442

              #7
              Ich würde die Versicherungen sich streiten lassen, wer den Schaden zu zahlen hat. Bei grober Fahrlässigkeit wäre da noch die private Haftpflichtversicherung die zahlen müsste - oder?
              http://www.reutenhof.de

              Kommentar

              • muckischnucki
                • 07.03.2012
                • 194

                #8
                Lafite, kläre so etwas mit einen Rechtsanwalt . Oder du hast einen Versicherungsvertreter, welcher sich gut auskennt. Entweder über Autohaftpflicht oder Haftpflicht des Hängers.
                Ich hoffe, du hast einen guten Versicherungsmenschen der dir bei der Meldung des Schadens hilft. So etwas ist heikel über ein offenes Forum zu beantworten. Vorallem niemand weiß es besser wie deine Versicherung bzw. dein Vertreter

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