Wo kann ich mich informieren, was die Pferdehaftpflicht zahlt?

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  • Felix_226
    • 05.08.2014
    • 6

    Wo kann ich mich informieren, was die Pferdehaftpflicht zahlt?

    Hallo,

    mein Pferd hat eine Trittverletzung. Die Verletzung kommt 100% von dem Tritt und das ist gesehen worden. Soweit so gut. Das ganze soll also über die Tierhalterhaftpflicht (THV) des anderen Pferde laufen.
    Ich würde mich gerne vorab informieren ohne schlafende Hunde zu wecken, was genau die Versicherung bezahlt.
    Ich hatte zwar schon mal einen Schadensfall, aber der lag anders, weil - es gab zum Glück ebenfalls Zeugen - das Ausmaß der Verletzung sofort ersichlich war und ich ausschließlich Tierarztrechnungen hatte.

    Hier ist es nun so, dass es Zeugen gab, aber der Tierazt später zur Rate gezogen wurde, da ich die Situation falsch eingeschätzt habe. Hätte ich SOFORT den Tierarzt rufen müssen? Ich meine, es hätte ja auch gut gehen und von alleine und kostenlos weggehen können. Ich möchte jetzt mal behaupten, dass durch die Verzögerung keine Mehrkosten bei der Behandlung entstanden sind.

    Übernimmt die THV nur Tierarztrechnungen oder auch Medikamente, die ich mir selbst besorgen musste - z.T. (das teuerste) auf Anraten des Tierarztes? Belege habe ich natürlich.

    Was ist mit weiteren Behandlungen, die nicht vom Tierarzt, sondern von anderen (Lasern, Magnetfeld, Blutegel, Osteopath u.ä.) durchgeführt wurden? Übernimmt so etwas auch die THV?

    Ich habe versucht das zu googeln, aber leider bekomme ich nur immer Versichherungsangebote u.ä. Wo und wie kann ich mich zu solchen Themen vorab informieren?
  • silas
    • 13.01.2011
    • 4024

    #2
    Je nachdem, bei welcher Versicherung Du bist, wirst Du dort auch rechtlich beraten. Frag doch einfach mal Deinen Agenten, damit bin ich bisher immer gut gefahren und konnte eine realistische Einschätzung vornehmen.
    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

    Kommentar

    • Mona88
      • 01.01.2004
      • 508

      #3
      Hallo,


      richtig: Einfach bei der Versicherungsgesellschaft des Pferdebesitzers anrufen und den Schaden unverzüglich melden. Je eher, desto besser.
      - Schadenstag und -uhrzeit
      - Schadenshergang schildern und die Zeugen benennen
      - Verletzung schildern + die Behandlung, vorläufige Schadenssumme (erstmal alles)

      In der Regel werden, unabhängig von der Gesellschaft, sämtliche Kosten getragen, die zur Gesundung des getroffenen Pferdes nötig waren.


      LG und gute Besserung ans Pferd, Mona

      Kommentar

      • max-und-moritz
        • 04.06.2006
        • 3441

        #4
        ...da wär noch interssant zu wissen, ob das auf der Koppel oder sonst wo war.

        Weideverletzungen werden oft nicht von den Versicherungen bezahlt weil die Gefahr bekannt ist.

        Viele Grüße, max-und-moritz
        Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

        Kommentar

        • >Danni<
          • 22.11.2007
          • 637

          #5
          Ich habe eine ähnliche Frage.

          Mein Pferd wurde beim reinholen von der Stute mit der sie zusammenstand ordentlich getreten. Zeugen gibt es drei (Stallbesitzerin, Angestellte, Praktikant).
          Habe gleich den TA geholt und es der Versicherung gemeldet.

          Nun ist die Besitzerin des anderen Pferdes "zickig" und meint, dass sie es nicht einsieht es der Versicherung zu melden. Gott sei Dank hat die Versicherung sich an sie gewendet.

          Jetzt allerdings:
          Mein Pferd stand an diesem Tag das erste Mal mit dieser Stute zusammen, die Besitzerin und ich wussten nichts davon.
          Muss dann die Versicherung nicht zahlen? Sie benutzen das als Begründung dass die Besitzerin der anderen Stute nichts vom Zusammenstellen wusste.

          Ich soll mich an den Einstellbetrieb wenden zwecks Haftung.

          Stimmt das?
          Wieso haftet denn die Haftpflicht des Pferdes da nicht? Die hat meine doch eindeutig getreten! Ich verstehe das nicht... Eine Versicherung greift doch auch wenn ein Pferd z.B. abhaut und was beschädigt. Das ist doch auch nicht GEWOLLT.
          Wieso greift die jetzt nicht weil es von der Besitzerin der anderen Stute nicht Gewollt war dass die Pferde zusammen stehen? Bzw. weil sie nichts davon wusste und "nichts dafür kann"?
          Wenn mein Pferd abhaut kann ich auch nichts dafür...

          Mein Pony wurde einmal vom Boxennachbar gebissen, weil die Box etwas defekt war. Da wurde auch anstandslos gezahlt, ohne dass gesagt wurde "Der Stallbesitzer ist schuld, weil er das nicht repariert hat".

          Sie ist übrigens bei derselben Versicherung wie ich.

          Kommentar

          • silas
            • 13.01.2011
            • 4024

            #6
            Durchaus moeglich, dass in diesem Fall die Tierhueterhaftpflicht des SB zahlen muss, da er anscheinend versaeumt hat, Euer Einverstaendnis einzuholen.
            Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

            Kommentar

            • CoFan
              • 02.03.2008
              • 15252

              #7
              Es ist so, dass sich die Sachverhalte, wer genau für was haftet, auch ständig durch die aktuelle Rechtsprechung in kronkreten Fällen ändern.

              Soll heißen: Wurde gestern im Fall Müller gegen Meier entschieden, dass der Pferdehalter Meier die Schuhe von Müller bezahlen muss, weil Meiers Pferd draufgeäppelt hat - wenden die Haftpflichtversicherungen dieses Urteil ab dem Tag der Veröffentlichung an und zahlen in solchen Fällen zukünftig die Rechnung in solchen Fällen (oder ändern ihre Versicherungsbedingungen für Neu-Verträge, dass das zukünftig ausgeschlossen wird bzw kalkulieren ihre Beiträge neu, weil dieses neue Risiko dazukommt etc etc).

              Deshalb ist der beste Tipp immer: Nachfragen.

              Kommentar

              • >Danni<
                • 22.11.2007
                • 637

                #8
                Das Ding ist - es war ein Versehen.

                Normalerweise ist Weidegang auf eigene Gefahr, ist auch völlig ok, es kann ja immer was passieren wenn das Pferd in der Herde steht.
                Hier wurde meine Stute aber fälschlicherweise von der Angestellten, die sich schlichtweg vertan hat, mit einer sehr aggressiven Stute zusammengestellt, die nicht ohne Grund außerhalb der Herde steht.

                Tja, meine Stute sah schon sehr übel aus, ich wurde allerdings von der Stallbesitzerin gleich informiert.

                Auf meine Anfrage ob sowas die Versicherung trägt wurde nur kurz gesagt "Ich glaube nicht, Weidegang ist ja auf eigene Gefahr und eine Trittverletzung kann immer passieren".

                Meine Stute hatte allerdings den gesamten After-/Vagina-Bereich aufgerissen, der Tierarzt kam 6 Tage 2x täglich.

                Ich werde mich da an meine Versicherung wenden, ob die sich vielleicht direkt an die Stallbesitzerin wenden kann - möchte keinen Ärger...

                Kommentar

                • CoFan
                  • 02.03.2008
                  • 15252

                  #9
                  Eigentlich sollte die die Haftpflicht des SB gerade für solche Fälle da sein. Er sollte es einfach seiner Versicherung melden, die kümmern sich da schon drum.

                  Es sollte auch gerade in seinem Interesse sein, dass Fehler seiner Angestellten nicht auf dem Rücken seiner Kundschaft ausgetragen werden.

                  Kommentar

                  • Roddick
                    • 07.10.2008
                    • 1485

                    #10
                    Meine Stute wurde direkt vor meinen Augen von einem Pferd (1,85 Stkm.) in den Rücken gebissen. Ich habe sie mit 7 Jahren in den Ruhestand schicken müssen und ist heute tolle Zuchtstute.
                    Die Besitzerin hat sich geweigert es überhaupt ihrer Versicherung zu melden.
                    Tja und als ich mit Anwälten und Co gesprochen habe hat man mir gesagt man muss SOFORT den Tierarzt hinzuziehen, quasi als Zeuge. Am besten noch mit Sabberspur auf dem Rücken oder Ähnliches.. Ich hatte die Verletzung damals unterschätzt. Die Behandlung hat 2 Jahre gedauert und ne Menge Kohle.

                    Hab dann mal mit jemanden von meiner Versicherung gesprochen und die meinte wenn nicht erkennbar ist welches Pferd die Verletzung zugefügt hat, kann man ALLE beteiligten Pferdebesitzer zur Kasse bitten, die Versicherungen teilen sich dann die Kosten.

                    Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung verschieden. Eine genaue Info über Leistungen bekommst nur bei der zahlenden Versicherung.

                    Kommentar

                    • CoFan
                      • 02.03.2008
                      • 15252

                      #11
                      Also mal ganz grundsätzlich zum besseren Verständnis:

                      Man macht einen Anspruch gegenüber einer Person geltend, und das wenn es sein muss vor Gericht. Deshalb heisst es Pferdehalterhaftpflicht - es geht um die Haftung des Halters für Schäden, die sein Pferd/Hund/Kfz verursacht hat. Oder um die Haftpflicht des Stallbesitzers, weil er z.B. seinen Hüte-Pflichten (genauen Begriff weiss ich jetzt nicht) nicht nachgekommen ist.

                      Die Person, die in Haftung genommen werden soll wiederum wendet sich dann (wenn sie es so will) an ihre Versicherung. Die prüft zuerst, ob tatsächlich eine Haftung vorliegt und dann ob sie es laut ihren Bedingungen bezahlt.

                      Es kann aber auch jeder wenn er will (oder keine Versicherung hat) den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen. Das kennt man ja z.B. von Kfz-Schadensfällen wegen der Prozente.

                      Das heisst also, wenn ich der Meinung bin, dass jemand für einen Schaden zu haften hat, den er mir zugefügt hat, mache ich das ihm gegenüber geltend.

                      Wenn Ihr Euch da nicht sicher seid - Anwalt fragen.
                      Zuletzt geändert von CoFan; 21.08.2014, 14:52.

                      Kommentar

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