Nutzungsänderung von Landwirtschaft auf private Nutzung

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  • Waterloo
    • 11.06.2012
    • 916

    Nutzungsänderung von Landwirtschaft auf private Nutzung

    Hallo zusammen,

    Ich hoffe, ich finde hier einige, die sich mit dem Thema auskennen oder das Ganze evtl. auch schon durch gemacht haben und mir weiterhelfen können.

    Wir sind auf der Suche nach einem Hof, der privat genutzt werden darf inkl. privater Pferdehaltung. Nun leben wir halt im Rhein-Main Gebiet, wo wir aus beruflichen Gründen auch nicht weg können, was die Sache auch nicht einfacher macht. Wir haben uns gerade etwas auf den Vogelsberg eingeschossen, wo wir nun wirklich 2 Objekte in Aussicht haben.
    Die Leute sind älter, haben schon lange die Landwirtschaft aufgegeben, das meiste umliegende Land verkauft und suchen sich nun etwas anderes.

    Die Höfe stehen im Internet als „geeignet für Pferdehalter“. Ja, im Prinzip schon, jedoch sind das nach wie vor landwirtschaftliche Betriebe, die keine private Nutzung gestattet.

    Natürlich werden wir keinen Hof kaufen frei nach dem Motto: Wird schon gut gehen, wo kein Kläger, da kein Richter.

    Ich habe schon mit der Bauaufsicht und der Unteren Naturschutzbehörde gesprochen. Die Chancen in dieser Gegend sind gar nicht schlecht. Aber es gibt ja immer wieder behördliche Überraschungen.

    Wir wissen, dass wir einen Bauvorantrag stellen müssen. Den berühmten §35 zum Thema Privilegierung habe ich mir auch schon mehr als einmal zu Gemüte geführt.

    Hat von euch schonmal jemand einen solchen Bauvorantrag auf Nutzungsänderung gestellt und kann mir sagen, auf was ich hierbei alles achten muss und wo ggf. Fallstricke sind?

    Ich danke euch schonmal.

  • #2
    Hmm darf ich fragen, warum Ihr die Ldw. nicht einfach weiterbetreiben wollt? Das wäre doch das einfachste und wenn die Flächen vorhanden sind, meld doch einfach eine Zucht als Nebenbetrieb an und fertig? Keine Umnutzung (gewohnt haben wird da der Ldw. vorher auch schon?), kein Theater mit Bauantrag und wenn Du Dich gut beraten lässt bekommst Du eventuelle Bauvorhaben noch unter §35 durch... Soweit die Theorie... Wie es im Rhein-Main-Gebiet aussieht kann natürlich völlig anders sein. Und falls keine Flächen mehr vorhanden sind, ist das natürlich alles Essig

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    • Waterloo
      • 11.06.2012
      • 916

      #3
      Die Höfe sind beide still gelegt. Der eine hat 2ha Land der andere 2,5ha. Beides still gelegte Wiesen.
      leider ist es bei uns so, dass die wirklich nachforschen. Du darfst das wirklich nur landwirtschaftlich nutzen, wenn du wirklich dein Haupteinkommen aus der Landwirtschaft beziehst.
      Wir haben beide gut bezahlte Jobs, die wir nicht aufgeben wollen.
      und Zucht kann und und mag ich auch nicht betreiben. Kann nix verkaufen:-) und ich habe auch keine Ahnung von Zucht.

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      • silas
        • 13.01.2011
        • 4024

        #4
        Hier ist es so, dass Du als Zuechter geführt wirst, sowie Du eine angemeldete Stute im Stall hast, allein die Beweidung von Pferden auf eigenem Land gilt als landw. Taetigkeit, auch im Nebenerwerb, was nicht unbedingt an den Begriff der Gewinnerzielungsabsicht gekoppelt ist.

        Nimm am Besten Kontakt zum Landvolk oder zu einer landw. Buchstelle auf, dort solltest Du die beste Beratung finden. Hier gibt es Makler, die sich auf diese Thematik spezialisiert haben und potentielle Käufer bei diesen Fragen begleiten, kostet zwar, ist es aber auch wert.
        Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

        Kommentar


        • #5
          Dem kann ich nur zustimmen. Das Landvolk ist DIE kompetente Beratungsstelle. Die können Euch auch sagen, ob und warum bei Euch die Uhren anders gehen. Wäre mir auch neu, dass nur Haupterwerbs-ldw. zulässig wären. Dann gäb's ja bald keine Höfe mehr, da kann doch kaum noch einer seine Familie von ernähren der nicht wengistens 100 ha hat?! Schlimm sowas.

          Kommentar

          • aurusfarm
            • 25.07.2009
            • 2812

            #6
            Also da wir eventuell auch vor einen Bauvorantrag stehen, und zwar andersherum. Also alte Hofstelle, nicht mehr Landwirtschaft, aber im Aussenbereich. Also zulässig ist bauen NUR in Rahmen einen aktiv geführten ( und zwar MIT Gewinnerzielung langfristig!!! ) Landwirschaft ( priviligiertes bauen ) und NUR zwecks Landwirdschaftlicher Nutzung...

            Habe SUPER Beratung und Hilfe beim Landwirtschaftskammer direkt bekommen ( da holt der Kreis auch das Gutachten für seine Entscheidung! ). Würde also empfehlen beim zuständigen LWK Aussenstelle in Eure Nähe erst anzurufen. Die geben dann sicherlich Namen und Nummer wo genau man Hilfe am besten bekommt.
            Zuletzt geändert von aurusfarm; 08.08.2014, 06:26.

            Kommentar

            • Waterloo
              • 11.06.2012
              • 916

              #7
              Danke euch schonmal. Habe gerade mal gegoogelt und es sieht so aus, als gäbe es kein "Landvolk" für Hessen oder habe ich da gerade falsch gesucht?
              Die landwirtschaftlichen Buchstellen sind Steuerberater richtig? Aber können die beim Thema Bauamt helfen?
              Landwirtschaftskammer wären die hier oder?

              Da hatte ich es im letzten Jahr versucht, aber da wir ja von Landwirtschaft auf privat gehen, haben die da leider nicht geholfen:-(

              Ich habe es leider schon öfter gehört, dass hier in Hessen die Uhren anders ticken.
              Wir sprechen hier von Höfen, die stillgelegt wurden und mit 2,5 ha kann hier definitiv keiner leben, um diese zu bewirtschaften. In vielen Fällen können die Höfe aber auch nicht weiter verkauft werden, weil man die Privatleute nicht will.
              Gerade bei uns in der Gegend haben die in den letzten Jahren die Pferde, die sich um die Käffer hinterm Haus angesammelt haben, vertrieben, da offiziell keine Nutzungsänderung von ehemals Landwirtschaft auf Privat genehmigt war. Die einzige Chance, die wir haben, ist in den tiefsten Vogelsberg zu ziehen, wo es auch in Zukunft keine Wohnsiedlungen geben wird.
              Das positive hier war, dass die Behörden, mit denen ich gestern gesprochen habe, wirklich nett waren und mir da auch Mut gemacht haben. Das sah im letzten Jahr in meinem Kreis ganz anders aus.

              Kommentar

              • Monemondenkind
                • 13.07.2011
                • 2278

                #8
                Hey,
                in welcher Ecke im BV ist dass denn?
                Ich kann Dir evtl. einen Ansprechpartner nennen, mein Onkel ist da tätig auch im Bauausschuss
                aber in der GI Ecke.

                Kommentar

                • silas
                  • 13.01.2011
                  • 4024

                  #9
                  Eventuell koennte dieser Onkel auch den richtigen Ansprechpartner herausfinden....... Hessen scheint momentan in vielerlei Hinsicht out of order zu sein, faengt mit der Pferdesteuer an und hoert bei den allgemeinen Kommunalsteuern und -abgaben Erhoehungen leider nicht auf.

                  Macht den Standort nicht unbedingt attraktiver.
                  Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                  Kommentar

                  • Waterloo
                    • 11.06.2012
                    • 916

                    #10
                    Main-Kinzig-Kreis
                    Aber wie gesagt. Die Gespräche gestern waren gut. Aber es gibt sicherlich den ein oder anderen Fallstrick, den man unbedingt beachten muss.

                    Silas leider. Hessen ist ein Vorreiter im negativen Sinne.

                    Und die Makler kann man leider komplett vergessen. Die stellen ein: Pferdehaltung möglich, vergessen aber die "Kleinigkeiten" drum herum:-(

                    Kommentar

                    • Elke
                      • 05.02.2008
                      • 11712

                      #11
                      Der Hessische Bauernverband vertritt die Interessen der hessischen Landwirte, setzt sich für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und den Erhalt der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft ein.


                      hier vielleicht mal schauen?

                      Kommentar

                      • silas
                        • 13.01.2011
                        • 4024

                        #12
                        Ich habe es gestern schon in einem anderen Thread geschrieben, hier werden die Behoerden auch aktiver und die Maschen enger gezogen, GsD gibt es aber zwei Makler, die sich genau auf dies Klientel spezialisiert haben und bei allen Fragen rund um die private Pferdehaltung helfen.

                        Letztes Wochenende erschien in unserer Tageszeitung ein sehr guter Artikel dazu, angefangen von den gesetzlichen Vorschriften nach Eigentumsuebergang, hinsichtlich energetischer Aufarbeitung des Gebaeudes bis hin zur Betriebsgenehmigung eines Stalles, wurde alles einmal angesprochen.

                        Hier werden uebrigens auch lieber Resthoefe an Nebenerwerbslandwirte und Landwirtsnachkommen verkauft, als an unbekannte private Pferdehalter, die sich immer mehr als Spinner und Stoerenfriede herausstellen, DER Trend ist also scheinbar ueberall! - Sollten wir Pferdehalter mal Gedanken drueber machen.
                        Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                        Kommentar

                        • Ramzes
                          • 15.03.2006
                          • 14684

                          #13
                          Der Hessische Bauernverband vertritt die Interessen der hessischen Landwirte, setzt sich für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und den Erhalt der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft ein.

                          Wolfgang Koch ist der Ansprechpartner beim Hess.Bauernverband


                          LBH - Steuerberatung


                          Bau - und Verwaltungsrecht MKK

                          Die HLG entstand aus der Hessischen Heimat und der Hessischen Siedlungsgesellschaft und ist seit 1972 die staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung in Hessen.

                          Hessische Landgesellschaft
                          Zuletzt geändert von Ramzes; 08.08.2014, 15:00.

                          Kommentar

                          • Waterloo
                            • 11.06.2012
                            • 916

                            #14
                            Silas, gibt es den Artikel zufällig online?

                            Ramzes, danke schön. Da werde ich mich mal durchhangeln.
                            Vielleicht züchten wir Hühner und verkaufen Eier. Zählt doch dann auch als Nebenerwerbslandwirt oder

                            Kommentar


                            • #15
                              Eine Landwirtschaft im Nebenerwerb,gerade
                              bei der die Zucht von Pferden die Landwirtschaft darstellt, gilt nicht als privilegierte Landwirtschaft, soweit die andere ausgeübte Tätigkeit die Haupterwerbsquelle bildet und keiner der Betreiber
                              eine landwirtschaftliche Ausbildung hat. Dort wird sich die Baubehörde eine Rentabilitätsrechnung erstellen lassen. Weiterhin müssen noch dazu die Größen der Flächenzahlen stimmen.

                              Kommentar

                              • Waterloo
                                • 11.06.2012
                                • 916

                                #16
                                Ich weiß Ara, leider.
                                Aber es wird einem leider auch unmöglich gemacht, als Privatmann -frau seine Träume zu verwirklichen.

                                Wir sind keine Landwirte und wollen auch keine werden.Wir möchten nur mit unseren Tieren hinterm Haus glücklich werden. Aber das gestaltet sich leider schwieriger als gedacht. Nicht weil es keine Höfe gibt. Da stehen genug leer. Aber die private Nutzung ist nicht gestattet:-(
                                Ich möchte mich auch nicht auf irgendein Zwischending mit Nebenerwerbslandwirtschaft einlassen. Das kann nur schief gehen. Das soll eine reine private Nutzung sein.

                                Kommentar

                                • Ramzes
                                  • 15.03.2006
                                  • 14684

                                  #17
                                  Zitat von Ramzes Beitrag anzeigen
                                  http://www.hessischerbauernverband.de/koch
                                  Wolfgang Koch ist der Ansprechpartner beim Hess.Bauernverband


                                  LBH - Steuerberatung


                                  Bau - und Verwaltungsrecht MKK

                                  Die HLG entstand aus der Hessischen Heimat und der Hessischen Siedlungsgesellschaft und ist seit 1972 die staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung in Hessen.

                                  Hessische Landgesellschaft
                                  Waterloo , hangel Dich da durch , das sind nicht nur
                                  Ansprechpartner für Landwirte , auch privat und
                                  Gewerbe . Die werden Dich bezüglich
                                  Nutzungsänderung entsprechend beraten .
                                  s.a. Hess. Baugesetz
                                  Im übrigen hat Hessen gerade im Rahmen der Dorfentwicklung
                                  ( Gemeinden ) die Förderung erhöht .

                                  Mach Dich ran , es ist nicht unmöglich , hier jetzt
                                  weiter zu lamentieren bringt nichts !
                                  Zuletzt geändert von Ramzes; 09.08.2014, 07:29.

                                  Kommentar

                                  • Waterloo
                                    • 11.06.2012
                                    • 916

                                    #18
                                    Ramzes mache ich. Habe ab 16. Urlaub.
                                    Echt?
                                    wo kann ich denn mehr zum Thema Dorfentwicklung erfahren?

                                    Kommentar

                                    • silas
                                      • 13.01.2011
                                      • 4024

                                      #19
                                      Dorfentwicklung in Hessen für private Pferdehalter?

                                      Frag mal bei Facebook das Aktionsbuendnis gegen Pferdesteuern, die sind in Hessen bestens im Thema und auch mit dem Bauernverband und dem Bund der Steuerzahler vernetzt, da werden Sie erklärt!

                                      Elke sollte Dir sogar die direkten Kontakte vermitteln können, sie ist vorort aktiv.

                                      Den Artikel gibt es leider nicht online.
                                      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                                      Kommentar


                                      • #20
                                        Zitat von silas Beitrag anzeigen
                                        I

                                        Hier werden uebrigens auch lieber Resthoefe an Nebenerwerbslandwirte und Landwirtsnachkommen verkauft, als an unbekannte private Pferdehalter, die sich immer mehr als Spinner und Stoerenfriede herausstellen, DER Trend ist also scheinbar ueberall! - Sollten wir Pferdehalter mal Gedanken drueber machen.

                                        Diesen Trend sehe ich auch. Immer mehr Leute, die zuvor keiner Erfahrung mit Tier- oder Pferdezucht haben, denken auf dem Land eine Art idyllische Ausstiegsmöglichkeit zu finden. Dabei werden leider häufig neben nicht vorhandenem Wissen, die Kosten und vor allem die Zeit und Arbeit bei der Haltung und Zucht von Tieren nicht bedacht (Stichworte: frühes Aufstehen, Urlaub und Wetterwidrigkeiten) Da verwahrlosen Tiere (nicht nur Pferde, auch die beliebte Ziege und das Schaf) und Agrarflächen. Tiere auf der Suche nach Futter, schreien den ganzen Tag und rennen durch ungesicherte Zäune und der Bauer muss das mit ansehen. Das wollen viele Landwirt nicht mehr.

                                        Das ist eine Tatsache, die es leider auch vielen vernünftigen Pferdehalter heute schwer macht, ländlich Fuß zu fassen und Genehmigungen zu erhalten.

                                        Kommentar

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                                        Erstellt von Moonlight69, 31.10.2013, 13:25
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