Pferde als Erbschaft - muss man etwas beim Verkauf beachten?

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  • Kat
    • 12.05.2004
    • 3533

    Pferde als Erbschaft - muss man etwas beim Verkauf beachten?

    Hat jemand von euch Erfahrung mit geerbten Pferden?
    Wie funktioniert das, wenn diese Pferde verkauft werden sollen?
    Muss man sich erst offiziell irgendwo als Besitzer mit dem Erbschein eintragen lassen (Verband, Notar...?) , oder ist das voellig egal wenn nicht der eigentliche Eigentuemer auf der Eigentumsurkunde beim Verkauf unterschreibt, sondern dann der jeweilige Erbe?
    Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!
  • Lule
    • 19.02.2012
    • 976

    #2
    Ist egal, wenn der Erblasser eindeutig Eigentümer des/der Pferde war, kann der durch Erbschein ausgewiesene Erbe verkaufen, ohne irgendwelche weiteren Eintragungen.

    Kommentar

    • Kat
      • 12.05.2004
      • 3533

      #3
      Okay, danke, das hilft mir schon weiter.
      Dann waere es aber sicher sinnvoll, einen Vermerk im Kaufvertrag bezueglich des Erbscheins aufzunehmen, oder?
      Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

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      • carolinen
        • 11.03.2010
        • 3548

        #4
        Quatsch ! Einfach verkaufen und gut ! Muss man kein Geschisse drum machen. Erstens interessiert es eh nicht was in der eku steht. Die ist rechtlich überhaupt nicht das Papier was einem zum Eigentümer macht. Und zum Anderen geht es einen Käufer doch nichts an, wie Du zu den Pferden gekommen bist: ob Erbschaft, Kauf, Schenkung oder als Bezahlung für irgendwas. Sie gehören Dir - fertig. Im unserem KV steht, dass Verkäufer versichert, dass das Pferd ihm gehört (Wortlaut kann ich nicht auswendig.)
        Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

        Kommentar

        • Titania
          • 22.04.2006
          • 4361

          #5
          ...dass keine Rechte Dritter bestehen.
          "Quickmarie" (Quicksilber/Pamino ShA) im Alter von 2 Jahren

          www.gestuet-reichshof.de

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          • aurusfarm
            • 25.07.2009
            • 2806

            #6
            Zur Zeit in Deutschland geht es wohl noch ganz einfach. Wird aber hier auch ändern wenn die Behörden ihr Willen durch haben.

            Im Ausland hatten meine Kunden schon Probleme. Der Kaufvertrag war nicht unterschrieben von denjenigen der im deutschen Pass als letztes Eigentümer stand. Haben verweigert das Pony umzuschreiben auf meine Kunden...

            Kommentar

            • carolinen
              • 11.03.2010
              • 3548

              #7
              So einen komplexen Fall mit Ausland und Umschreibung kann man dann aber ja im Nachgang klären (eidesstattliche Versicherung o.ä.) wenn nötig.
              Durch den von Titania beigefügten Satz sollte das eigentlich auch geklärt sein.

              (Frage mich, um parallelen zu oben herzubrignen) ob die im Ausland einen deutschen Erbschein kennen, lesen und dessen Bedeutung erahnen können.

              Ich bleibe dabei, ich würde kein Geschisse um sowas machen.

              Aber die Erstellerin kann ja noch einen Anwalt konsultieren. Frau Müller-Klein wird sicherlich einen entsprechenden KV gegen Gebühr abfassen.
              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

              Kommentar

              • aurusfarm
                • 25.07.2009
                • 2806

                #8
                Carolinen: kostet aber erheblich mehr und wie ich weiss, wollen sie es genau so "lückenlos" auch in Deutschland möglichst bald haben. Dazu leider im Ausland ( in diesem Fall Finnland ) gibt es nicht sowas wie "Eidesstattliche Erklärung". Naja.. wir haben es dann ziemmlich unbürokratisch und kostengünstig gelöst mit der einreichen der vorherigen Kaufvertrag was vorhanden war. Mit der Kaufsumme was dabei war "geschwärzt".

                Also am sichersten ist man dabei wenn man als Erbe sich im Pass als Eigentümer eintragen lässt, kostet sicherlich auch nicht so viel wie Auskunft vom RA...

                Kommentar

                • aurusfarm
                  • 25.07.2009
                  • 2806

                  #9
                  Und ah ja.. Dokumente muss man ja übersetzen lassen. Leider. Kostet auch ne Menge... musst aber auch genau so von finnischen ja dann auch auf deutsch... und die dann noch notariell beglaubigen lassen =O

                  Kommentar

                  • Lule
                    • 19.02.2012
                    • 976

                    #10
                    Carolinen hat recht, es ist zumindest hierzulande kein Problem, einen Anwalt kann man sich in diesem Fall sparen (Bin vom Fach)

                    Kommentar

                    • Kat
                      • 12.05.2004
                      • 3533

                      #11
                      Danke - dann gibts einfach kein "Geschisse" darum wenn man sich ein paar Kosten sparen kann und ein Zusatz mit "keinen Rechten an Dritten" deutschlandweit derzeit legitim ist, dann reicht das als Info. Gibt ja schon genug Kosten fuer Anwaelte (leider alle pferderechtsunerfahren), Amtsgerichte und Behoerdengaengen.
                      Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

                      Kommentar

                      • Geisha
                        • 26.08.2002
                        • 2688

                        #12
                        Zitat von aurusfarm Beitrag anzeigen
                        Und ah ja.. Dokumente muss man ja übersetzen lassen. Leider. Kostet auch ne Menge... musst aber auch genau so von finnischen ja dann auch auf deutsch... und die dann noch notariell beglaubigen lassen =O
                        wieso Notar ?? beglaubigter Übersetzter sollte ja wohl reichen, wenigstens ist das in EU bei allen anderen Papieren so, ZB Führerscheinumschreibung.... da reicht die beglaubigte ( spanische) Übersetzung ( besser von einem in Spanien anwesenden Traduktor, also bei dir einem Finnischen) und dann machen die Behörden das...
                        wozu der Notar ?? der Tradu ist ja schon teuer genug ( 45-80 Euro EINE SEITE)
                        Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                        das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                        Kommentar

                        • aurusfarm
                          • 25.07.2009
                          • 2806

                          #13
                          Zitat von Geisha Beitrag anzeigen

                          wieso Notar ?? beglaubigter Übersetzter sollte ja wohl reichen, wenigstens ist das in EU bei allen anderen Papieren so, ZB Führerscheinumschreibung.... da reicht die beglaubigte ( spanische) Übersetzung ( besser von einem in Spanien anwesenden Traduktor, also bei dir einem Finnischen) und dann machen die Behörden das...
                          wozu der Notar ?? der Tradu ist ja schon teuer genug ( 45-80 Euro EINE SEITE)
                          Das war in Deutschland für meine Zeugnisse. Da die Übersetzungen (von einem offiziellen mit so ein Stempel) so teuer waren, wollte ich die Originale behalten. Die Kopien müssten notariell beglaubigt werden.. hat alles zusammen echt ne Stange Geld gekostet ( 600 Euro ). ..die Behörden akseptieren ja nur Amtssprachen..

                          Bei dem Umschreiben/Besitzerwechsel in Finnland ( beim Shetlandpony!!! ) haben sie glücklicherweise den nachgereichten Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und Vor-vorbesitzer so akseptiert. Also ohne es noch übersetzen zu müssen.

                          Kommentar

                          • Geisha
                            • 26.08.2002
                            • 2688

                            #14
                            Zitat von aurusfarm Beitrag anzeigen
                            Das war in Deutschland für meine Zeugnisse. Da die Übersetzungen (von einem offiziellen mit so ein Stempel) so teuer waren, wollte ich die Originale behalten. Die Kopien müssten notariell beglaubigt werden.. hat alles zusammen echt ne Stange Geld gekostet ( 600 Euro ). ..die Behörden akseptieren ja nur Amtssprachen...
                            das machen bei uns die gruen weissen rennste mit deinem original und der Kopie hin und die setzten da ihren Stempel drunter... bei Pässen oder Persos

                            bei Zeugnissen .... die gehen glaube ich über die Universitäten....
                            Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                            das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                            Kommentar

                            • carolinen
                              • 11.03.2010
                              • 3548

                              #15
                              Und in D auch die Kirchen ...
                              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                              Kommentar

                              • aurusfarm
                                • 25.07.2009
                                • 2806

                                #16
                                Zitat von Geisha Beitrag anzeigen

                                bei Zeugnissen .... die gehen glaube ich über die Universitäten....
                                Eben nicht wenn Du die aus Ausland hast =D

                                Sorry fürs Off Topic =D

                                Kommentar

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