Kaufvertrag unter Privatleuten - welcher ist gut??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • purtzek
    • 10.06.2011
    • 203

    Kaufvertrag unter Privatleuten - welcher ist gut??

    Hey Leute,

    ich suche einen guten Kaufvertrag für ein Pferd - Verkauf von Privat zu Privat.
    Es wurde keine AKU gemacht. Das Pony ist leichter Ekzemer (sollte das in den Vertrag aufgenommen werden?)
    Habt ihr Erfahrungen / Tipps welcher Vertrag gut/sicher ist ? Verkäufer bin in diesem Fall ich.

    Vielen Dank
  • Valioso
    • 26.02.2010
    • 247

    #2
    Es gehören alle Besonderheiten wie Ekzem oder ähnliches ausführlich aufgeführt. Besser vorher übergenau als nachher dumm dastehen. Auch würde ich hinein nehmen das der Käufer das Pferd "kauft wie gesehen und auf eigenen Wunsch auf eine AKU verzichtet". Hat der Käufer das Pferd zur Probe geritten gehört auch das in den Vertrag. Und als privater Verkäufer hast Du das Recht die Gewährsfrist zu streichen.
    Leider ist es in den letzten Jahren "Mode" geworden Pferde wenn sie dann plötzlich nicht mehr gefallen zurück zu geben. Um dieser Sache vorzubeugen sollte alles und ich meine wirklich alles was das Pferd an Eigenheiten hat schriftlich festgehalten werden.
    Gut sind ( m.M.) auch die Verträge von Möller Neue Medien Verlags GmbH

    Kommentar

    • Ariadne
      • 18.10.2008
      • 923

      #3
      Ich habe beim Verkauf meiner Stute auch den Vertrag der FN genommen.

      Da sie zum Weben neigt wurde das im Vertrag erwähnt, ebenso daß auf die AK verzichtet wurde.
      Auf Zusicherungen bezüglich geländesicherheit, schmiede- und verladefromm habe ich verzichtet da man einfach nicht vorhersagen kann, wie ein Pferd sich bei seinem neuen Besitzer bzw. neuer Umgebung verhält.

      Kommentar

      • sahen
        • 11.10.2005
        • 1044

        #4
        Ich nehme auch den FN-Vertrag, ergänzt um folgenden Passus:

        "Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und probegeritten. Hinsichtlich der reiterlichen bzw. sportlichen Beschaffenheit wird der Zustand als vertraglich vereinbart zugrunde gelegt, der sich nach Besichtigung des Pferdes durch den Käufer darstellt. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung. Insbesondere Änderungen im Verhalten und / oder der Rittigkeit, die sich aus dem Stallwechsel, Wechsel des Reiters oder der Haltungsbedingungen ergeben, entziehen sich der Einflussnahme des Verkäufers, somit können diese Eigenschaften nicht gewährleistet werden.
        Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist."
        www.lohmann-hannoveraner.de

        Kommentar

        • purtzek
          • 10.06.2011
          • 203

          #5
          Vielen Dank euch allen.

          Kommentar

          Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

          Einklappen

          Themen Statistiken Letzter Beitrag
          Erstellt von florian g., 02.03.2010, 10:54
          28 Antworten
          7.743 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Nickelo
          von Nickelo
           
          Erstellt von Limette, 16.06.2025, 09:38
          10 Antworten
          533 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Ramzes
          von Ramzes
           
          Erstellt von Geisha, 18.05.2025, 12:48
          7 Antworten
          291 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Geisha
          von Geisha
           
          Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
          21 Antworten
          557 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Ramzes
          von Ramzes
           
          Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
          11 Antworten
          6.141 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Marie_Mfr
          von Marie_Mfr
           
          Lädt...
          X