Kurzes Szenario einer Bekannten:
Haftpflicht mit Selbstbeteiligung
Pferd in VP (also raus-rein und vorbereitetes Futter gibt der SB)
PB faehrt uebers WE weg, bereitet alles vor, schreibt Notfallnummern auf und gibt dem SB Bescheid.
Wie es so kommt, verletzt sich das Pferd so bloed am Bein, dass der SB den PB anruft, was er nun tun soll. - Lieber TA anrufen.
Wurde dann auch gemacht und es stellte sich heraus, dass die Wunde genaeht werden musste.
Pferd hat leider ein kitzliges Hinterbein.
PB kommt zurueck und erfaehrt dann erst, dass der SB zwar den TA noch angerufen hat, aber dann lieber nach Hause fuhr und eine andere Pferdebesitzerin gemeinsam mit dem TA das Pferd behandelt hat. Diese wusste nicht, dass das Pferd am Bein etwas schwierig ist, und bekam einen Tritt ab.
Frage: haftet der PB vollstaendig fuer die Verletzung und muss auch in vollem Umfang die Selbstbeteiligung zahlen? Oder ist eine Teilschuld durch fahrlaessiges Verhalten seitens des SB gegeben, so dass ein Teil der Kosten von dessen Versicherung uebernommen werden muesste?
Ich gestehe, ich habe mir ueber sowas noch nie einen Kopf gemacht, eine Freundin war meist die offizielle Urlaubsbetreuung, die sich zu dem Zeitpunkt eben um alles gekuemmert hat. Da wusste ich auch, dass nur sie ans Pferd geht.
Aber was ist, wenn man z.B. im Stall noch nicht viele Leute kennt, und eben der SB der erste Ansprechpartner ist?
Habt ihr sowas wie Krankheit/Urlaub vielleicht sogar vertraglich geregelt?
Oder haftet bei solchen Dingen sowieso immer der PB in vollem Umfang?
Haftpflicht mit Selbstbeteiligung
Pferd in VP (also raus-rein und vorbereitetes Futter gibt der SB)
PB faehrt uebers WE weg, bereitet alles vor, schreibt Notfallnummern auf und gibt dem SB Bescheid.
Wie es so kommt, verletzt sich das Pferd so bloed am Bein, dass der SB den PB anruft, was er nun tun soll. - Lieber TA anrufen.
Wurde dann auch gemacht und es stellte sich heraus, dass die Wunde genaeht werden musste.
Pferd hat leider ein kitzliges Hinterbein.
PB kommt zurueck und erfaehrt dann erst, dass der SB zwar den TA noch angerufen hat, aber dann lieber nach Hause fuhr und eine andere Pferdebesitzerin gemeinsam mit dem TA das Pferd behandelt hat. Diese wusste nicht, dass das Pferd am Bein etwas schwierig ist, und bekam einen Tritt ab.
Frage: haftet der PB vollstaendig fuer die Verletzung und muss auch in vollem Umfang die Selbstbeteiligung zahlen? Oder ist eine Teilschuld durch fahrlaessiges Verhalten seitens des SB gegeben, so dass ein Teil der Kosten von dessen Versicherung uebernommen werden muesste?
Ich gestehe, ich habe mir ueber sowas noch nie einen Kopf gemacht, eine Freundin war meist die offizielle Urlaubsbetreuung, die sich zu dem Zeitpunkt eben um alles gekuemmert hat. Da wusste ich auch, dass nur sie ans Pferd geht.
Aber was ist, wenn man z.B. im Stall noch nicht viele Leute kennt, und eben der SB der erste Ansprechpartner ist?
Habt ihr sowas wie Krankheit/Urlaub vielleicht sogar vertraglich geregelt?
Oder haftet bei solchen Dingen sowieso immer der PB in vollem Umfang?
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