Ankaufsuntersuchung bestellt - Pferd nicht abgenommen, obwohl ohne Befund

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  • Tenexx123
    • 13.05.2013
    • 9

    Ankaufsuntersuchung bestellt - Pferd nicht abgenommen, obwohl ohne Befund

    Hallo zusammen,
    wir haben folgendes Problem: Vor ein paar Wochen war eine nette junge Familie bei uns, die ein älteres Pony als Lehrpony und für die Zucht bei uns kaufen wollte. Sie fanden sofort Gefallen an dem Pferd und haben den Kauf zugesagt. Allerdings wollten sie eine Ankaufsuntersuchung auf ihre Kosten haben, da wir gesagt haben, dass wir für so ein "altes" Pony keine Ankaufsuntersuchung bezahlen.
    Ankaufsuntersuchung wurde durchgeführt und ohne Befund, alles tip top. Wir haben das Geld an den Tierarzt bereits bezahlt.
    Jetzt sollte es zur Übergabe kommen und dann teilte uns die "Käuferin" am Telefon mit, dass sie doch kein Interesse mehr haben. Wir machten am Telefon desweiteren ab, dass sie trotzdem die Kosten für Ankaufsuntersuchung tragen würde. Jetzt warte ich seit fast vier Wochen auf das Geld, welches sie mir überweisen wollte. Nichts. Wenn ich sie anrufe, drückt sie mich permanent weg oder geht einfach nicht ran. Auch werden meine Nachrichten auf dem Anrufbeantworter ignoriert.
    Was habe ich nun für Rechte? Wie sieht es mit einem Anwalt aus? Es geht mir nicht unbedingt um das Geld, sondern einfach nur ums Prinzip. Ich bestelle in einer Firma ja auch keine Sonderanfertigung, die ich hinterher nicht abnehme (Da müsste ich auch was für bezahlen).
    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
  • Cara67
    • 07.04.2008
    • 2479

    #2
    Meines Wissens ist entscheidend, wer den Tierarzt beauftragt hat - der zahlt. Es sei denn, Du hast Zeugen, die bestätigen, daß die Dame für die AKU aufkommen wollte..

    Kommentar

    • Tenexx123
      • 13.05.2013
      • 9

      #3
      Wir haben zwar den Tierarzt beauftragt, auf den wir uns mit der Dame geeinigt hatten, aber Zeugen haben wir auch, die aussagen können, dass sie unbedingt die Ankaufsuntersuchung haben und das Geld dafür eben auf den Kaufpreis noch draufzahlen wollte.

      Kommentar

      • Greta
        • 30.06.2009
        • 3879

        #4
        Ihr haettet die Rechnung gleich an die Adresse der potentiellen Kaeuferin schicken lassen muessen.....
        Allegra von Flake aus der Amica

        Kommentar

        • Lule
          • 19.02.2012
          • 976

          #5
          Wenn die Kostenübernahme durch den Käufer bewiesen werden kann,muß der Käufer bezahlen.

          Kommentar

          • Neuzüchter
            • 09.04.2003
            • 2149

            #6
            Ich denke das ist ziemlich aussichtslos. Der Auftraggeber ist der Rechnungsnehmer. Zeugen hin oder her, wenn es nichts schriftliches gibt werdet ihr mehr Geld und Nerven in den Prozess investieren als die AKU gekostet hat. Solche Leute sind bei aller Unverschämtheit immer in der Lage zu wissen wie weit sie gehen können deswegen sind sie auch jetzt nicht mehr erreichbar. Was wirklich hilft ist die Rechnung erst gar nicht zu bezahlen und den Käufer mit zum Tierarzt zu schleppen als Rechnungsnehmer. Das zugesagte Käufe wilkürlich dann doch nicht abgewickelt werden nimmt zu. Nix mehr mit Handschlag ... leider.
            Auch Freizeitpferde sin Profis!

            Kommentar

            • dissens
              • 01.11.2010
              • 4060

              #7
              Zitat von Tenexx123 Beitrag anzeigen
              Was habe ich nun für Rechte? Wie sieht es mit einem Anwalt aus? Es geht mir nicht unbedingt um das Geld, sondern einfach nur ums Prinzip. Ich bestelle in einer Firma ja auch keine Sonderanfertigung, die ich hinterher nicht abnehme (Da müsste ich auch was für bezahlen).
              Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
              Buche es unter "Lehrgeld"!
              Der Vergleich hinkt übrigens, denn wenn Du bei einem halbwegs mit Verstand versehenen Anbieter irgendwas in Sonderausstattung bestellst, dann unterschreibst Du auch, dass Du bezahlst, wenn Du den Artikel nicht abnimmst. Das (unterschreiben lassen) hast Du eben verpasst - dieses Mal.
              Wie ich sagte: Lehrgeld.

              Kommentar

              • Browny
                • 13.11.2009
                • 2630

                #8
                bei meinem Großen war es so, dass wir einen Kaufvertrag unterschrieben haben - mit der Klausel, dass dieser nur dann gültig wird, wenn die AKU o.B. ist und es stand klar drin, dass ich die Kosten für die AKU übernehme. das Ganze schon vor 15 Jahren...

                Fals du einen befreundeten Anwalt oder eine Rechtschutzversicherung hast: lass den einen Brief aufsetzen... oft hilft schon so ein Brief... auf eine Klage würde ich es aber nicht ankommen lassen.

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