Haftung: Stallbetreiber verletzt Pferd beim reinholen

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  • möhrchen
    • 10.08.2009
    • 186

    Haftung: Stallbetreiber verletzt Pferd beim reinholen

    Als unser Stallbetreiber die Pferde in den Stall gescheucht hat, ist meine Stute auf dem Beton der Stallgasse ausgerutscht und hat sich nicht unerheblich verletzt. Erst am nächsten Tag Abends ist mir so nebenbei von dem Unfall berichtet worden und es hiess , sie habe sich nicht verletzt.
    Als ich sie mir denn selber angeschaut habe war sie lahm, hatte alle 4 Beine aufgeschlagen und an beiden Vorderbeinen 4 dicke Gelenke und dicke Sehnen.
    Ich hab natürlich erstmal den TA gerufen.
    Wer haftet nun dafür und bezahlt die Tierarztrechnungen und kommt dafür auf, falls das Pferd nicht wieder ganz gesund wird ?
    Hat schon Jemand von euch Erfahrungen in einer ähnlichen Situation gemacht ?

  • #2
    Wenn Du den Vorfall nicht selbst gesehen hast oder belastbare Zeugen dafür hast, dass Deine Stute aufgrund eines Fehlers des Stallbetreibers hingefallen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es da eine Möglichkeit gibt. Es müsste nachvollziehbar sein, dass die Stute nicht auch ohne Zutun des Stallbetreibers gestürzt wäre. Da sehe ich schwarz, das ist ein bißchen wie mit Weideverletzung wo keiner dabei war: Wenn nicht klar ist, wer geschlagen hat, und ob die Verletzung überhaupt durch Einwirkung eines anderen Pferdes zustande kam, kann auch keiner direkt haftbar gemacht werden und es ist selten wirklich zu klären, wie es genau gewesen ist.
    Ich würde erstmal darauf hoffen, dass es nicht so schlimm wird. Am sichersten wird sein, Du holst Dein Pferd selbst rein? War denn Raus- und Reinbringen als Vertragsbestandteil vereinbart oder macht er das 'nur so'?

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    • Bohuslän
      • 26.03.2009
      • 2442

      #3
      Oh man, es ist wirklich übel, was manche Stallbetreiber veranstalten!
      Erkundige Dich, ob der Stallbesitzer eine Betriebshaftpflichtversicherung hat. Bei dieser kann er den Vorfall melden und evtl. übernimmt sie die Kosten. Schau mal in Deinen Einstellvertrag - sofern Du einen hast. In der Regel haftet der Stallbetreiber nur, wenn er grob Fahrlässig handelt. Darüber lässt sich fabelhaft streiten. Manchmal sind die Versicherungen auch erstaunlich kulant. Ein Versuch ist es immer wert.

      Vor Jahren hat sich ein Einstellpferd übel auf der Koppel verletzt. Die Stute hatte einen 20 cm langen klaffenden Riss ums Karpalgelenk. Wie die Verletzung entstanden ist, ist bis heute unklar. Die Wunde wurde in der Klinik auf dem Tisch gesäubert und genäht und die Stute stand über Wochen eingegipst in der Klinik. Wir haben es damals unserem Versicherungsmakler gemeldet und die Klinikkosten wurden in vollem Umfang erstattet.

      Ich drück Dir die Daumen, dass Dein Pferd nicht ernsthaft verletzt ist!
      http://www.reutenhof.de

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      • Neuzüchter
        • 09.04.2003
        • 2159

        #4
        Das ein Pferd stürzt kommt vor selten aber es kommt vor und zwar bei den sorgfältigsten Stallbetreibern. Was mich rasand viel mehr ärgern würde bzw. auch schon geärgert hat das man als Besitzer nicht umgehend informiert wird. Ob das ein harmloser "ist ja wieder aufgestanden Sturz" ist oder ob ich gleich mit Wasser, Traumeel oder Stärkerem Schwellungen und Prellungen begegnen will möchte ich unbedingt selber entscheiden dürfen.

        gute Besserung dem Pferd. Eine Versicherung da ins Boot zu kriegen ohne Zeugen und ohne Mithilfe des Stallbetreibers stelle ich mir echt schwer vor.

        ach so Reinlaufen lassen für Einzelboxen wäre nie mein Stall. Laufställe mit angeschlossener Weide und gleichbleibender Herde ja. Aber nicht alle in den Stallgang und die finden ihre Box.
        Auch Freizeitpferde sin Profis!

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        • horserider
          • 24.09.2010
          • 135

          #5
          Für solche Fälle muss der Stallbesitzer eine Betriebshaftpflicht haben. Frag ihn einfach danach. Passieren kann immer etwas.

          Kommentar

          • möhrchen
            • 10.08.2009
            • 186

            #6
            Ursprünglich war ein herein und herausführen der Pferde abgesprochen, was denn irgendwann aus bequemlichkeit in ein laufen lassen geändert wurde ohne bescheid zu sagen. Ich habe mich mehrfach dagegen ausgesprochen aber darauf hat man nicht reagiert.
            Ich habe den Stallbesitzer auch auf die Betriebshaftpflicht angesprochen und er meinte nur " ich glaube nicht, dass die sowas zahlt" und seitdem habe ich auch nichts mehr davon gehört. Der Vorfall wird völlig ignoriert.

            Kommentar

            • horserider
              • 24.09.2010
              • 135

              #7
              Dann würde ich ihn mal fragen wofür seine Betriebshaftpflicht denn da ist? Da musst du hartnäckig bleiben.
              Ein Beispiel bei mir. Pferd war bei mir in Beritt hat sich auf dem Weg zur Weide verletzt. Musste genäht werden. Besitzer informiert, Versicherung informiert, und die hat alle Kosten übernommen.

              Kommentar

              • silas
                • 13.01.2011
                • 4024

                #8
                Wenn ein Gespräch nicht weiterhilft, dann lass Dich mal anwaltlich beraten. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt, und oftmals ist ein nettes Schreiben viel deutlicher, als so manches emotional geführtes Gespräch auf der Stallgasse.

                Ich bin absolut nicht der Mensch, der wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt, aber wie heisst es doch so schön?

                Wer schreibt, der bleibt!

                Und um die richtigen Worte zu finden, hilft oft eine gute anwaltliche Beratung - dann kann man genau einschätzen, wo man in der Sache steht.
                Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                Kommentar

                • möhrchen
                  • 10.08.2009
                  • 186

                  #9
                  Ja gekündigt habe ich auch.
                  Neuester Stand der Dinge ist , SB hat nur eine Betriebshaftpflicht und keine Tierhüter- bzw. Obhutsschadenversicherung und weigert sich auch den Schaden selber zu zahlen.

                  Kommentar

                  • Fio
                    • 11.03.2013
                    • 1216

                    #10
                    Zitat von möhrchen Beitrag anzeigen
                    Ja gekündigt habe ich auch.
                    Neuester Stand der Dinge ist , SB hat nur eine Betriebshaftpflicht und keine Tierhüter- bzw. Obhutsschadenversicherung und weigert sich auch den Schaden selber zu zahlen.
                    Nimm Dir nen Anwalt und lass den mal nen eindrucksvollen Brief schreiben. Da würd ich gar nicht weiter diskutieren. Kann Dir doch auch egal sein, da Du eh gekündigt hast und kein gutes Verhältnis erhalten willst.

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                    • leeloo
                      PREMIUM-Mitglied
                      • 20.01.2007
                      • 718

                      #11
                      Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall. Bei mir hatte die Betriebshaftpflicht des SB gezahlt. Die zahlt bei (hatte ich auch nicht gewusst!) fahrlässig verursachten Schäden. Ich habe übrigens immer noch ein sehr gutes Verhältniss zu meinem SB.
                      Für solche Fälle gibt es Versicherungen.
                      Der Mensch plant und das Schicksal lacht darüber!

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                      • #12
                        Das ist ja ein starkes Stück. Wenn abgesprochen war dass reingeführt wird, dann kann er das nicht einfach ändern. Und wenn er keine Obhutschäden eingeschlossen hat, dann kannst Du ihm auch nicht helfen aber an sowas muss er schießlich denken wenn er solche Absprachen nicht einhält. Vor allem wenn Du Dich ausdrücklich dagegen ausgesprochen hast, dass sie einfach reinlaufen gelassen werden. Wenn er nicht genug Leute vorhält um das Reinbringen zu gewährleisten, dann darf er so etwas nicht annehmen. Mindestens muss man halt wenn man reinlaufen lassen will die baulichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch ein schwungvoll um die Ecke sausendes Pferd auf dem Boden nicht hinfliegt, also diese Haftfliesen, Gussasphalt oder was auch immer eine ordentliche Traktion hat Da wär ich jetzt ehrlich gesagt auch fuchsteufelswild.

                        Kommentar

                        • silas
                          • 13.01.2011
                          • 4024

                          #13
                          Vor allen Dingen entbindet die fehlende Versicherung nicht von der Haftung! Dann zahlt dieser SB jetzt Lehrgeld.
                          Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                          Kommentar


                          • #14
                            Hoffentlich

                            Kommentar

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