Guten Abend,
ich habe eine dringende Frage.
Wir haben im Oktober 2011 ein Reitpferd xy von privat an privat verkauft.
Es wurde eine kleine AKU vom Käufer verlangt und dann durchgeführt, ohne Mängel. Es wurde ein Pferdekaufvertag angerfertig ( zwischen Privatpersonen) welcher von der FN stammt.
Käufer XY meldet sich nun per Anwalt und will das Pferd zurück geben wegen arglistig verschwiegenen Mangel. ( Angeblich fehlt ein Zahn und in den Maulwinkeln ist Narbengewebe zu erkennen, welche 4 cm lang sei, es ist eine Zahnlücke von 5 mm erkennbar). Im Schreiben steht, uns hätten diese Mängel bekannt sein müssen. Bei uns hatte dieses Pferd keine Probleme mit dem Gebiss/ Maulwinkeln und war jährlich zum Zahnarzt wo die Haken entfernt wurden. Das kann laut Rechnungen besätigzt werden.
Die AKU ist im Vertrag zugrunde gelegt / der Gesundheitszustand laut AKU also bestandteil des Vertrages.
Im Vertag steh pferd wurde verkauft wie besichtigt und Probe geritten.
Kommt ein Käufer mit soetwas durch? Es ist über ein Jahr das wir das Pferd verkauft haben, diese angeblichen Mängel muss sie dem Pferd zugeführt haben. Unser TA hat nie etwas von fehlenden Zähnen oder Zahnlücken gesagt.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank!!
ich habe eine dringende Frage.
Wir haben im Oktober 2011 ein Reitpferd xy von privat an privat verkauft.
Es wurde eine kleine AKU vom Käufer verlangt und dann durchgeführt, ohne Mängel. Es wurde ein Pferdekaufvertag angerfertig ( zwischen Privatpersonen) welcher von der FN stammt.
Käufer XY meldet sich nun per Anwalt und will das Pferd zurück geben wegen arglistig verschwiegenen Mangel. ( Angeblich fehlt ein Zahn und in den Maulwinkeln ist Narbengewebe zu erkennen, welche 4 cm lang sei, es ist eine Zahnlücke von 5 mm erkennbar). Im Schreiben steht, uns hätten diese Mängel bekannt sein müssen. Bei uns hatte dieses Pferd keine Probleme mit dem Gebiss/ Maulwinkeln und war jährlich zum Zahnarzt wo die Haken entfernt wurden. Das kann laut Rechnungen besätigzt werden.
Die AKU ist im Vertrag zugrunde gelegt / der Gesundheitszustand laut AKU also bestandteil des Vertrages.
Im Vertag steh pferd wurde verkauft wie besichtigt und Probe geritten.
Kommt ein Käufer mit soetwas durch? Es ist über ein Jahr das wir das Pferd verkauft haben, diese angeblichen Mängel muss sie dem Pferd zugeführt haben. Unser TA hat nie etwas von fehlenden Zähnen oder Zahnlücken gesagt.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank!!
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