Reitbeteiligung Versicherung

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  • Bleßvoß
    • 28.04.2025

    Reitbeteiligung Versicherung

    Welche Versicherung/Absicherungen braucht man, wenn man eine Reitbeteiligung an sein Pferd lässt. Also beiderseits.

    Fall das die RB zbs stürzt oder verletzt wird durch das Pferd oder Sturz

    und andersrum

    wenn das Pferd durch die Reitbeteiligung zu Schaden kommt.

    Ist die Alters- und Familienkonstelaations relevant? Also bei den Eltern lebend/familienversichert...berufstätig...minderjährig... für eventuelle Vorkommnisse?
  • Fee072
    • 13.01.2011
    • 418

    #2
    Das ist eine interessante Frage. Für RB kommt meine Pferdehaftpflicht auf .

    Kommentar


    • #3
      Also ich habe mir jetzt sagen lassen, dass eine Unfallversicherung seitens der RB nötig ist. Kann ja auch zu Unfall führen, der lebenslange Schäden mit sich bringt.

      Kommentar

      • dalowi
        • 27.02.2008
        • 872

        #4
        Ich verweise immer gerne hierhin:

        Kommentar

        • Cara67
          • 07.04.2008
          • 2482

          #5
          Bei mir in der Police nennt sich das "Fremdreiterhaftpflicht", d.h. wenn Deine Reitbeteiligung von Deinem Pferd fällt, ist sie somit abgesichert. Wenn allerdings Deinem Pferd etwas passiert, müßte die Reitbeteiligung bzw.deren Haftpflicht dafür aufkommen.

          Kommentar

          • falko01
            • 07.04.2008
            • 543

            #6
            ich habe eine Mitreiterhaftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung für meinen Mitreiter/Mitversorger. bei der Ülzener, war im Versicherungspaket mit drin. Hatte auch schon mal vor Jahren einen Schaden, die meine Mitreiterin verursacht hatte, ist prima geregelt worden. Und...immer schön die Reitkappe aufbehalten!!
            Habe die Versicherung gefragt, ohne Kappe bei Kopfverletzungen kein Versicherungsschutz.

            Kommentar

            • sosreitponys
              • 28.07.2010
              • 60

              #7
              @Cara67

              Da bist du leider auf dem Holzweg. Ein Fremdreiter ist NICHT gleich einer Reitbeteiligung. Ein Fremdreiter ist jemand der dein Pferd gelegentlich reitet. Sobald du Geld dafür bekommst bzw. sich derjenige arbeitsmäßig am Pferd beteiligt ist er eine Reitbeteiligung. Diese ist dann nicht mehr versichert, da diese dann wie ein 2. Pferdehalter gehandhabt wird und die Haftpflicht zahlt ja nur Schäden an Dritten.

              @ Bleßvoß

              Ist deine Reitbeteiligung minderjährig dann würde ich das Pferd bei der Gothaer als "Schulpferd/Verleihpferd" versichern. Ist meistens teurer, aber dann ist die Reiterin auf jeden Fall versichert, wenn Sie fällt. ACHTUNG: Wenn du Ihr Tipps gibst wie sie dein Pferd zu reiten hat und fällt daraufhin vom Pferd -und dir ist nachzuweisen dass du von Ihr zuviel verlangt hast- dann brauchst du noch eine Reitlehrerhaftpflicht.
              Zusätzlich würde ich mir noch einen Reitbeteiligungsvertrag incl. Haftungsausschluss von den Eltern unterschreiben lassen (findet du im Internet) mit der Klausel das für das Kind eine private Unfallversicherung incl. dem Risiko "Reiten" abgeschlossen ist. Bei Minderjährigen ist das immer ganz schwierig, da im Ernstfall der Haftungsausschluss unwirksam ist, da die Eltern nicht zum Nachteil Ihres Kindes unterschreiben dürfen. In einem aktuellen Fall einer Verletzung eines minderjährigen Kindes fragte die Krankenversicherung jedoch ob es einen Haftungsausschluss gab und aufgrund dessen zahlte die Krankenversicherung den Schaden. Also macht es auf jeden Fall Sinn, sich einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen.

              Bei Volljährigen reicht im Prinzip eine Pferdehalterhaftplichtversicherung, die Reitbeteiligungen mit einschließt. D.h. wenn deine Reitbeteiligung ausreitet, fällt und das Pferd läuft in ein Auto, dann wird auch hier die Reitbeteiligung wie ein Mithalter des Pferdes gesehen. Die Versicherung zahlt also Ihren Schaden nicht, aber dafür den Schaden am Fahrzeug. ACHTUNG: Wenn du deine Reitbeteiligung nicht angegeben hast, kann dir die Versicherung daraus einen Strick drehen und sich weigern den Schaden zu regulieren. Auch hier solltest du auf jeden Fall einen Reitbeteiligungsvertrag incl. Haftungsausschluss unterschreiben lassen und vertraglich festhalten, dass es eine Unfallversicherung gibt -quasi die Vollkasko für deine RB-

              Und nochmal: Ein Fremdreiter/Gastreiter/gelegentliches überlassen des Pferdes ist NICHT gleichzusetzen mit einer Reitbeteiligung. Diese ist exakt so zu sehen, als ob das Pferd Ihr eigenes wäre und dafür zahlt die Versicherung NICHT. Wenn du vom Pferd fällst, zahlt das deine Tierhalterhaftpflicht ja auch nicht.

              Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung :-) Bin aktuell sehr im Thema, da ich sowohl minderjährige als auch volljährige Reiterinnen habe und diese eben auch bestmöglich absichern möchte.

              Bitte um diese Uhrzeit Rechtschreibfehler zu übersehen :-)

              Kommentar

              • sosreitponys
                • 28.07.2010
                • 60

                #8
                Hatte ich noch vergessen: Wenn deinem Pferd etwas passiert, dann hast du Pech gehabt, es sei denn, der Reitbeteiligung ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Aber wenn das Pferd sich erschreckt und vor ein Auto läuft, dann hat die Reiterin vermutlich nicht Fahrlässig gehandelt und somit zahlt Ihre Haftpflicht auch nicht und du bleibst auf dem Schaden sitzen. Dafür gibts dann Pferdelebensversicherungen :-)
                Gute Nacht.

                Kommentar

                • Furioso-Fan
                  • 12.08.2004
                  • 10945

                  #9
                  Und mit einem RB-Vertrag sicherst Du der Reitbeteiligung ein Nutzungsrecht an Deinem Pferd zu.
                  Käm für mich bei einem minderjährigen Mädel prinzipiell nie in Frage.
                  Schau mal unter dem Rechtsanwalts-Topic, da hatte ich gerade eine Anfrage.

                  Kommentar

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