Kaufvertrag erfüllen

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  • Tiger
    • 10.12.2009
    • 1775

    Kaufvertrag erfüllen

    Wie sieht das aus, wenn man ein Pferd verkauft hat (vorbehaltlich Bezahlung und Abholung), TÜV wurde gemacht (i.O.) und sich dann entscheidet, das Pferd doch zu behalten.
  • Merie
    • 12.05.2009
    • 614

    #2
    Es müsste schon mal so ein Thema hier geben...

    Kommentar

    • Shalom
      • 28.05.2009
      • 838

      #3
      "Verkauft hat" verstehe ich so, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Egal ob schriftlich, oder mündlich. Wenn das der Fall ist, schuldest du die Übereignung des Pferdes und kannst da rein rechtlich gesehen auch nichts dran ändern. Es sei denn der Käufer entscheidet sich um oder erfüllt seinerseits den Kaufvertrag nicht. Ansonsten kannst du allenfalls auf der menschlichen Ebene versuchen, das zu lösen.
      http://www.magazin-pferderecht.de

      Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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