Hallo!
Nun wird es langsam ernst mit der Pferdehaltung bei uns auf eigenem Grund und Boden. Da wir jedoch noch viel am Haus und Hof zu tun haben, wollen wir uns erstmal für dieses Jahr nur auf den Kauf eines Pferdes beschränken. Dazu möchte ich gerne 1-2 Beisteller mit auf der Wiese haben. Aufgrund unserer Infrastruktur entweder Rentner, Jungpferd oder einen anspruchsloses Freizeitreiter.
Was muss ich rechtlich beachten? Es kann ja eigentlich so viel passieren.....Unfall auf der Weide oder Erkrankungen, die man auf Haltungsumstände zurückführen könnte (Mauke, Pilz und Co), aber nicht immer verhindern kann. Heutzutage neigen Menschen ja dazu, entstandene Probleme auf jemand anderen abzuwälzen....auch wenn man mit bestem Wissen und Gewissen die Pferdehaltung gestaltet.
Auch möchte ich mich absichern, einen Einsteller zu haben, der sein Pferd bei uns abstellt und verschwindet....(was man hier ja auch liest...)
Könnt ihr mir aus eurem Erfahrungsschatz berichten, wie man sich insbesondere rechtlich absichert gegen übereifrige Forderungen bei einem Schadensfall?
Nun wird es langsam ernst mit der Pferdehaltung bei uns auf eigenem Grund und Boden. Da wir jedoch noch viel am Haus und Hof zu tun haben, wollen wir uns erstmal für dieses Jahr nur auf den Kauf eines Pferdes beschränken. Dazu möchte ich gerne 1-2 Beisteller mit auf der Wiese haben. Aufgrund unserer Infrastruktur entweder Rentner, Jungpferd oder einen anspruchsloses Freizeitreiter.
Was muss ich rechtlich beachten? Es kann ja eigentlich so viel passieren.....Unfall auf der Weide oder Erkrankungen, die man auf Haltungsumstände zurückführen könnte (Mauke, Pilz und Co), aber nicht immer verhindern kann. Heutzutage neigen Menschen ja dazu, entstandene Probleme auf jemand anderen abzuwälzen....auch wenn man mit bestem Wissen und Gewissen die Pferdehaltung gestaltet.
Auch möchte ich mich absichern, einen Einsteller zu haben, der sein Pferd bei uns abstellt und verschwindet....(was man hier ja auch liest...)
Könnt ihr mir aus eurem Erfahrungsschatz berichten, wie man sich insbesondere rechtlich absichert gegen übereifrige Forderungen bei einem Schadensfall?