Da steht da ja auch im Urteil, dass Zitat: Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
Also genügt eine normal übliche Sicherung in dem Sinne, dass man zumindest den werkseitigen Standardcode ändern muß.
Ich hab bei meinem W-Lan eine Harware-Sicherung. Hab mir jetzt aber sagen lassen, dass man das auch relativ einfach knacken kann. Keine Ahnung, ob das jetzt rechtlich als zu wenig gesichert angesehen wird.
Also genügt eine normal übliche Sicherung in dem Sinne, dass man zumindest den werkseitigen Standardcode ändern muß.
Ich hab bei meinem W-Lan eine Harware-Sicherung. Hab mir jetzt aber sagen lassen, dass man das auch relativ einfach knacken kann. Keine Ahnung, ob das jetzt rechtlich als zu wenig gesichert angesehen wird.
Kommentar