Computer-Problem

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  • #61
    Da steht da ja auch im Urteil, dass Zitat: Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.

    Also genügt eine normal übliche Sicherung in dem Sinne, dass man zumindest den werkseitigen Standardcode ändern muß.
    Ich hab bei meinem W-Lan eine Harware-Sicherung. Hab mir jetzt aber sagen lassen, dass man das auch relativ einfach knacken kann. Keine Ahnung, ob das jetzt rechtlich als zu wenig gesichert angesehen wird.

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    • cps5
      • 07.07.2009
      • 1607

      #62
      Tja, möglicherweise reicht das aus. Diese dehnbaren Kaugummi-Redewendungen werden aber sicher auch mal so und mal so interpretiert. Wahrscheinlich sollte man aus Selbstschutz tatsächlich die bestmögliche Absicherung vornehmen. Wer will herausfinden, was wann "marktüblich" war und was unter diesem Begriff überhaupt zu verstehen ist? Da sind schon die nächsten Streitigkeiten mit verschiedener Kommentierung durch Amts-, Land- und Oberlandgerichte vorprogrammiert, sozusagen die nächste Generation.

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      • Lorbas
        • 16.02.2011
        • 20

        #63
        hallo suznQ

        kennst Du das Aktenzeichen des Urteils oder zumindest das Entscheidungsdatum?
        kein Mißtrauen, ich lese Urteile lieber selbst und vollständig, als irgendwelche Zusammenfassungen ohne Quellen
        und wenn der BGH ein LG-Urteil aufhebt- dann wird es zur Neuentscheidung zurückverwiesen-
        und da ist es dann wiederum spannend, was das LG daraus macht...
        merci

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        • #64
          da steht so einiges:
          Informationen zum Verfahren BGH - I ZR 121/08: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.

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          • cps5
            • 07.07.2009
            • 1607

            #65
            Aktenzeichen: I ZR 121/08 vom 12.05.2010. Kann man in Volltext (wie übrigens alle in den letzten Jahren veröffentlichten BGH-Urteile) ganz kostenfrei und ohne Anmeldung auf der Homepage des Bundesgerichtshofs ansehen.

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            • #66
              den obigen Artikel hab ich von da kopiert:
              Der u.a. für das Urheberrecht zuständige Senat des  BGH hat heute [Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens] entschieden, dass Privatpersonen  auf Unterlassung, nicht dagegen a…

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              • #68
                @cps5:
                du hättest den W-Lan Router eigentlich nur deaktivieren müssen. Das geht über die Software von dem Router-Ding. Dann gibts auch keine Einwahl mehr übers W-Lan. Ins normale Kabelnetz kommt man ja normalerweise nicht rein, wenn keine Remote-Freigabe hast.

                Kommentar

                • Lorbas
                  • 16.02.2011
                  • 20

                  #69
                  Danke fürs Aktenzeichen und die Links-
                  werde mal am Wochenende die Entscheidung bei einer Tasse Kaffee genießen
                  sollte ich dann zu den hier veröffentlichten Stellungnahmen noch was sagen wollen, dann melde ich mich noch mal...

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                  • cps5
                    • 07.07.2009
                    • 1607

                    #70
                    @suznQ:

                    Jau, das dürfte wohl so sein. Für diesen Fall etwas spät, aber je mehr sich technisch darauf einstellen können, die das Ganze - so wie ich - etwas lax gesehen haben, um so besser. Bei 575.000 Abmahnungen werden sicher auch noch andere das Problem gehabt haben - von denen, die tatsächlich heruntergeladen haben, mal abgesehen.

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                    • cps5
                      • 07.07.2009
                      • 1607

                      #71
                      So, das Ganze hat etwas länger gedauert als ich angenommen hatte.

                      Nachdem die Gegenpartei mit meinem Vorschlag absolut nicht einverstanden war, habe ich mir dann selbst einen Rechtsanwalt genommen, um die Sache zu beenden. Ergebnis: Ich zahle jetzt statt € 350,-- nur € 200,-- und € 650,-- und ein paar Zerquetschte für die Beratung. Klingt rechnerisch nicht wirklich sinnvoll, aber nachdem ich durch Internet-Recherchen erfahren habe, dass Leute, die klaglos den geforderten Betrag gezahlt haben, dann noch eine zweite und dritte Mahnung mit immer höheren Beträgen erhalten haben (egal, ob sie "nur" angezapft wurden oder tatsächlich selbst etwas heruntergeladen haben), war mir das dann doch lieber so.

                      Fazit: Sichert euren Router gut ab. Und wer kein W-LAN braucht, weil er ohnehin mit Kabel arbeitet, sollte diese Funktion unterdrücken (das geht wohl).

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