Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber

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  • seacookie
    • 04.10.2004
    • 1086

    Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber

    Nach Erhalt meines Rentenverlaufes durch die Deutsche Rentenversichung u. Rücksprache mit derselben und meiner Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, daß für mich für das Jahr 2009 und 2010 keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Meine Krankenkasse hat inzwischen den Nachweis angefordert, daß ich dort beschäftigt bin.

    Ich habe jetzt einen frechen Brief an die Betriebsleitung mit Setzen einer Frist zur Zahlung der ausstehenden Beträge verfaßt. Würdet ihr auch so vorgehen? Meine Krankenkasse meinte, daß für sämtlich Mitarbeiter dieser Kasse keine Beiträge gezahlt wurden. Große Scheisse - was soll ich tun?
  • Vienna98
    • 13.01.2007
    • 6044

    #2
    Und da darf die Firma noch existieren?????

    Das kann doch nicht sein??? Da würde ich mal ne SV Prüfung vorschlagen...

    Kommentar

    • Kati
      • 12.03.2008
      • 464

      #3
      Das versteh ich auch nicht........ Oder bin ich doof weil ich für meine Mitarbeiter alles schön brav bezahle? SOFORT eine Sozialversicherungsprüfung veranlassen. Wenn du Angst um Deinen Job hast auch anonym. Mich kotzt das an wenn man mit Mitarbeitern so ne Sch.. macht und sich so bereichert.

      Kommentar

      • Roddick
        • 07.10.2008
        • 1483

        #4
        Manchmal wird es auch einfach nur falsch gebucht. Gar nicht zu zahlen wäre also schon echt heftig.

        Normalerweise dürfte deine KK dann auch kein Geld erhalten haben, weil die ganzen Zahlungen über die KK abgewickelt werden und die das entsprechend verteilen... glaube ich zumindest

        Kommentar

        • Ginella NB

          #5
          Das versteh ich auch nicht.

          Wenn sowas bei uns mal vergessen wird, wird man sofort nach einer bestimmten Frist vom Versicherer angemahnt.

          Bzw. von der Krankenkasse wird dann ein Durchschnittsbetrag der letzten Monate eingezogen, der dann hinterher gegebenenfalls wieder korrigiert werden muss.

          Das machen die PC-Lohnprogramme heutzutage doch alles automatisch......

          Kommentar

          • cps5
            • 07.07.2009
            • 1586

            #6
            Wurden nur die Beiträge des Arbeitgebers oder auch deine als Arbeitnehmer (die ja auch vom Arbeitgeber abzuführen sind) nicht gezahlt? Wenn letzteres auch der Fall ist, und es keine organisatorischen Umwandlungen (Unternehmensübernahme, Fusion zweier Unternehmen) oder technische Veränderungen (neues Buchhaltungsprogramm mit Anfangsschwierigkeiten in der Bedienung) gegeben hat, ist das nicht nur eine Frechheit. Das Vorenthalten der Arbeitnehmer-Beiträge ist aus guten Gründen strafbar. Es ist schließlich der Teil, der von dem dir zustehenden Lohn einbehalten wird, um den Sozialversicherungsträgern direkt zur Verfügung gestellt zu werden. Also dein eigenes Geld, das du aus gesetzlichen Gründen abzuführen hast (aber immer noch dein Geld). Während also die Nichtabführung der Arbeitgeber-Beiträge "nur" dazu führt, dass die unter deinem Namen laufenden Beiträge nicht beim Versicherer landen und so für dich zu evtl. schweren Nachteilen führen können, ist die Nichtabführung der Arbeitnehmer-Beiträge eine Veruntreuung deines Geldes und strafbar.

            In dieser Hinsicht versteht der Gesetzgeber überhaupt keinen Spaß. Das wird ziemlich genau verfolgt und kann für die Verantwortlichen zur Verlust der Gewerbelizenz führen (wird es in der Regel auch). Natürlich hat man dann das Problem des eventuellen Arbeitsplatz-Verlustes. Es sei denn, der Verantwortliche kann in einem größeren Unternehmen problemlos ersetzt und die zu Unrecht einbehaltenen Beträge relativ problemlos nachgezahlt werden. Aber bei kleineren Unternehmen ist dies häufig ein erstes Anzeichen für ernsthafte wirtschaftliche Probleme.

            Kommentar

            • seacookie
              • 04.10.2004
              • 1086

              #7
              Es gab buchhaltungstechnische Schwierigkeiten, da die Firma ab 1.1.2009 durch einen neuen Geschäftsführer übernommen wurde. Bekam durch das Sekretariat die Info, daß die elektronische Datenübermittlung nicht bei allen Mitarbeitern geklappt habe, man aber nicht genau nachvollziehen könne, um welche Mitarbeiter es sich handele. Die Datenübermittlung wird nochmals komplett für alle wiederholt, meine Meldung für das Jahr 2009 erfolgte in dieser Woche (!!!), nachdem meine Krankenkasse aufgrund meines Anrufes Druck ausgeübt hat. Ich bekomme aber nur schwammige Auskunft, ob Geld überwiesen wurde (3 Mitarbeiter angerufen, 3 mal "Reden um den heissen Brei". Ich warte noch 2 Wochen, dann setze ich mich nochmal mit der DRV Berlin in Verbindung.

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