Teizeit-Selbstständigkeit!?

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  • Julez
    • 24.07.2006
    • 385

    Teizeit-Selbstständigkeit!?

    Huhu liebe Foris,
    ich bin am überlgen, mich als RL teilzeit-selbstständig zu machen. Allerdings wirklich nur, um mein Studium zu finanzieren.
    Hat jemand von Euch sowas schonmal gemacht oder kennt sich damit aus?

    Bin dankbar über jeden Tipp!

    LG Julez

    P.S.: Könnte mal bitte jemand den Tippfehler in der Überschrift korrigieren? Danke!
    Zuletzt geändert von Julez; 30.08.2010, 15:08. Grund: Wurstfinger
  • Julez
    • 24.07.2006
    • 385

    #2
    Trainerschein ist vorhanden...
    Im Endeffekt geht es darum, dass ich immer schon zwischendurch mal Unterricht gegeben hab. Nun hab ich bei uns im Stall (ohne Verein) so viele Anfragen, dass ich mir damit ein kleines Zubrot verdienen könnte. Allerdings muss das Ganze ja irgendwie legal sein und deswegen suche ich jetzt nach einer Möglichkeit.
    Ich plane nicht, das noch weiter auszubauen und will auch nicht in anderen Ställen Unterricht geben.

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    • Shalom
      • 28.05.2009
      • 839

      #3
      Da Reitlehrer keine geschützte Berufsbezeichnung ist, darfst du dich natürlich nebenbei selbständig machen, und zwar auch ohne Trainerschein. Melde dich beim Amt, beantrage einen Gewerbeschein, melde dich beim Finanzamt und beantrage eine Steuernummer.

      Schließe eine Reitlehrer-Haftpflicht ab (die sind nicht ganz so günstig, überleg dir ob es sich lohnt mit dem Reitunterricht) und leg los.

      Falls du BAFÖG bekommst, musst du deine Gewinne dem Amt natürlich melden.

      Und du musst außerdem einmal jährlich eine Steuererklärung mit Gewinnermittlung machen.

      Steuern wirst du kaum zahlen, du wirst sicher unter der Grenze bleiben, aber informier dich da lieber nochmal beim Finanzamt.

      War mein gesamtes Studium über selbstständig, habe ein bisschen Reitunterricht und Beritt gemacht, ansonsten aber hauptsächlich in einem ganz anderen Bereich selbständig was verdient. Wenn du Fragen hast, frag einfach.
      http://www.magazin-pferderecht.de

      Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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      • Robin
        • 24.12.2004
        • 1819

        #4
        Vergiß bloß nicht ,Dich BG zuversichern. Wenn was passiert, bist Du Dein Leben lang abgesichert.

        Kommentar

        • Sandra*
          • 29.04.2002
          • 500

          #5
          Gewinn wird wohl keiner entstehen...
          Da gibt es genügend was man dagegenrechnen kann Da hat das Finanzamt dann Pech
          Das Leben ist kein Ponyhof

          Kommentar


          • #6
            Damit bist Du aber nur ein paar wenige Jahre fröhlich. Danach will das FA Mücken sehen sonst stufen Sie Dir das Ganze als Liebhaberei ein und es ist nichts mehr mit Absetzen und Gegenrechnen
            Ich würde mir das gut überlegen. Wenn eh nichts dabei übrigbleibt warum dann überhaupt anmelden? Soweit ich weiß gibt es immer noch Freibeträge für Übungsleitertätigkeit in Vereinen. Da würde ich mich doch lieber an einen bestehenden Verein wenden und das ganze als Vereinsaktivität anbieten. Möglich, dass Du so auch noch in den Genuss günstiger Lehrgänge und Fortbildungen z.B. durch Provinzialverband oder KRV kommst. Am wichtigsten ist eine ordentliche Versicherung. Die interessiert auch nicht, ob und wieweit das Ganze Gewinn abwirft sondern es ist allein die Beitragszahlung und die wahrheitsgemäße Angabe der Teilnehmer maßgeblich.
            Besonders wichtig: Fremdreiterrisiko bei eigenen zur Verfügung gestellten Pferden einschließen lassen und zusätzlich darauf bestehen, dass alle Teilnehmer eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.

            Kommentar

            • Mirabell
              • 21.06.2010
              • 2027

              #7
              Nicht nur Fremdreiterrisiko (nur gelegentliche Fremdreiter bzw. Reitbeteiligungen), sondern dann Schulpferde-Haftpflicht!! Sonst gibts Diskussionen mit der Versicherung! Und für dich selbst Reitlehrer-Haftpflicht...
              sigpic Luana v. Londontime - E.H. Argument - Futuro II

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              • Shalom
                • 28.05.2009
                • 839

                #8
                Richtig, Fremdreiterrisiko reicht nicht. Aber ich habe es jetzt auch erstmal nicht so verstanden, dass du eigene Pferde zur Verfügung stellen willst, oder?

                Anmelden würde ichs auf jeden Fall und auch die jährliche Gewinnermittlung machen. Sooo viel gegenrechnen wie man immer meint kann man gar nicht. Was hast du schon groß für Ausgaben, wenn du am eigenen Stall unterrichtest?

                Ich hatte jedefalls jährlich immer einen Gewinn zwischen 5000 und 8000 Euro, war aber auch vom Umsatz her immer unter der Grenze zum Steuern zahlen. War aber eine Freiberufliche Tätigkeit, nicht als RL also, da habe ich sehr viel weniger verdient.

                Kann sich allerdings mittlerweile auch was geändert haben von den Grenzen, lieber nochmal erfragen.
                http://www.magazin-pferderecht.de

                Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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                • Mirabell
                  • 21.06.2010
                  • 2027

                  #9
                  Und wenn das FA dann Liebhaberei feststellt, ist man aber außenvor, es kann einem keiner einen Vorwurf machen, man hätte Steuern verkürzen oder gar hinterziehen wollen...
                  sigpic Luana v. Londontime - E.H. Argument - Futuro II

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                  • Shalom
                    • 28.05.2009
                    • 839

                    #10
                    Richtig. Das passiert ja auch sowieso nicht gleich im ersten Jahr. Und wenn du es nur während des Studiums machen willst (was ja nicht ewig dauert), kommts wahrscheinlich rein zeittechnisch gar nicht dazu.
                    http://www.magazin-pferderecht.de

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                    • Julez
                      • 24.07.2006
                      • 385

                      #11
                      Nein, ich mache das nur privat und gebe auch nur Unterricht für Privatreiter; es geht also nicht um Schulpferde. Ich bin in dem Stall auch nur ganz normaler Einsteller...
                      Einen riesen Gewinn werd ich nicht machen; schätze, es wird nicht mal so viel wie bei Shalom.

                      Wie ist das mit der Liebhaberei, kann mir das jemand mal erklären?

                      Kommentar

                      • Mirabell
                        • 21.06.2010
                        • 2027

                        #12
                        Wenn du dem FA über einen längeren Zeitraum Verluste aus diesem Bereich mitteilst/angibst in deiner Einkommensteuererklärung, dann prüfen die, ob tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Sie fragen bei dir nach, wie du in Zukunft mehr bzw. überhaupt Gewinn erwirtschaften willst. Solltest du dies nicht aussagekräftig belegen können, wird es als Liebhaberei eingestuft und du kannst deine Kosten hierfür nicht mehr Steuermindernd in Anrechnung bringen...
                        sigpic Luana v. Londontime - E.H. Argument - Futuro II

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                        • Julez
                          • 24.07.2006
                          • 385

                          #13
                          Aah, ok, jetzt hab ich's verstanden... Danke Mirabell!!

                          Vielen Dank auch für Eure anderen Antworten; jetzt weiß ich, was ich erstmal zu tun habe...

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