Achtung 1 Cent Überweisungen

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  • Galoppa111
    • 03.12.2008
    • 1178

    Achtung 1 Cent Überweisungen

    Bitte ab sofort Eure Kontoauszüge prüfen: sollte eine 1-Cent-Überweisung eingegangen sein, sofort der Polizei melden.

    Falls im Betreff eine Telefonnummer oder Email angegeben ist, nicht melden!

    Derzeit sind Betrüger unterwegs, die mit willkürlichen 1-Cent-Überweisungen Kontonummern herausfinden und dann mehr Geld abbuchen. Rückbuchen kann man meist nicht, weil das Konto dann schon geleert ist.
    Mut ist nicht immer lautes Gebrüll, manchmal nur eine leise Stimme, die spricht:
    "Morgen versuche ich es wieder."
  • pavot
    • 27.07.2003
    • 1331

    #2
    Äh.....das kann so nicht ganz stimmen.

    Richtig ist, dass man seine Kontoauszüge regelmäßig überprüfen sollte und ungerechtfertigte Lastschrifen umgehend zurückgeben soll. Macht die Bank übrigens kostenfrei.

    Fristen dazu gibt's auch, ändert sich soviel ich weiß per 31.10.2009 und müsste dann für Lastschriften aus dem europ. Ausland 8, für innerdeutsche 6 Wochen betragen. Wobei das für Lastschriften gilt, bei denen der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigug erteilt hat.

    Hat er dies nicht gelten sehr viel längere Fristen (13 Monate ?) - bis dahin sollen einem unberechtigte Buchungen wohl aufgefallen sein.

    Dies gilt natürlich alles ausschließlich im Einzugsermächtigungsverfahren, im Abbuchungsauftragsverfahren gilt das nicht, dort ist es aber auch nicht nötig.

    Kommentar

    • max-und-moritz
      • 04.06.2006
      • 3441

      #3
      ...pavot, das hilft Dir aber alles nix, weil das Konto nach ein paar Tagen einfach aufgelöst wird. Und wo nix ist, kann nix mehr zurückgebucht werden...

      Viele Grüße, max-und-moritz
      Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

      Kommentar


      • #4
        warum sollte das Konto aufgelöst werden? Ein Konto kann nicht so ohne weiteres aufgelöst werden.

        Mir ist genau das passiert - mit dem Geschäftskonto. 1 Cent Überweisung, eine Woche später wurden knappe 300 Euro abgebucht, angeblich von First Gate Click&Buy.

        Es ging 2 Wochen bis klar war dass definitiv unberechtigt Geld abgehoben wurde. Anruf bei der Polizei - nunja wir sind auf dem Lande und das hat die nicht wirklich interessiert. Anruf bei Click & Buy - die wollten das verfolgen.

        Was rausgekommen ist weiss ich nicht, das Geld bekamen wir anstandslos wieder.

        Eine Kontenauflösung ist ohne Anforderung der entsprechenden Formulare und der darauf erfolgenden Unterschrift nicht möglich, erst recht nicht wenn das Konto nicht gedeckt ist.

        Kommentar

        • max-und-moritz
          • 04.06.2006
          • 3441

          #5
          Zitat von manonegra Beitrag anzeigen
          Eine Kontenauflösung ist ohne Anforderung der entsprechenden Formulare und der darauf erfolgenden Unterschrift nicht möglich, erst recht nicht wenn das Konto nicht gedeckt ist.
          ...in "geordneten Verhältnissen" mag das gelten, aber nicht vergessen - hier hat man es mit Kriminellen zu tun und die finden meist einen Weg. Ich denk, daß eine Unterschrift deren geringstes Problem ist

          Und gedeckt ist das Konto in dem Moment der Auflösung ja, und wenn es dann auf Null gebracht wird...

          Viele Grüße, max-und-moritz
          Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

          Kommentar

          • Rowi
            • 09.09.2004
            • 1286

            #6
            Ich glaube da hast du was mißverstanden.
            Die Rücklastschrift( also der Betrag, den du zurückholen willst ) kommt zurück, weil das Konto des LS-Auftraggebers bereits gelöscht ist, oder mangels Deckung.
            Ist doch ganz einfach , der Trick. Die sammeln Kontonummern und ziehen alle LS auf einen Schlag ein. Anschließend verfügen Sie das Geld und fort sind sie . Sie brauchen das Konto nicht mal auflösen.
            Wenn deine Bank dir die LS zurückerstattet, obwohl das Geld nicht mehr zu holen ist, dann ist das Kulanz.
            Walt Disney I

            Kommentar


            • #7
              Ich weiss nicht was du da gehört hast aber das ist Quatsch. Abgesehen davon dass es nicht geht hätten die Betrüger rein gar nichts davon. Aufgelöst werden in jedem Fall recht schnell deren Konten auf die sie das Geld transferiert haben. Aufgelöst hat vielleicht im Eifer des Gefechtes auch der eine oder andere Geschädigte sein Konto aber das wars dann auch schon.

              Einfach regelmässig die Kontoauszüge gründlich prüfen und ggf. der Lastschrift widersprechen oder besser gleich reagieren wenn diese Überweisung eingeht damit die Bank feststellen kann von welchem Konto aus das Geld überwiesen wurde.
              Zuletzt geändert von Gast; 22.10.2009, 19:16.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Rowi Beitrag anzeigen
                Ich glaube da hast du was mißverstanden.
                Die Rücklastschrift( also der Betrag, den du zurückholen willst ) kommt zurück, weil das Konto des LS-Auftraggebers bereits gelöscht ist, oder mangels Deckung.
                Ist doch ganz einfach , der Trick. Die sammeln Kontonummern und ziehen alle LS auf einen Schlag ein. Anschließend verfügen Sie das Geld und fort sind sie . Sie brauchen das Konto nicht mal auflösen.
                Wenn deine Bank dir die LS zurückerstattet, obwohl das Geld nicht mehr zu holen ist, dann ist das Kulanz.
                Nein ist es nicht. Man hat 6 und seit neuestem meines Wissens nach 8 Wochen Zeit eine unberechtigte Lastschrift zurückzubuchen - nicht aus Kulanzgründen der Bank sondern aufgrund gesetzlicher Regelungen.

                Kommentar

                • Calvada
                  • 11.06.2009
                  • 1377

                  #9
                  Zitat von manonegra Beitrag anzeigen
                  Nein ist es nicht. Man hat 6 und seit neuestem meines Wissens nach 8 Wochen Zeit eine unberechtigte Lastschrift zurückzubuchen - nicht aus Kulanzgründen der Bank sondern aufgrund gesetzlicher Regelungen.
                  Richtig, innerhalb dieser 6 Wochen haftet die einziehende Bank für evtl. Rücklastschriften und muss diese annehmen. Also wird keine vernünftige Bank ein Konto innerhalb dieser Frist nach Lastschrifteinreichung ein Konto auflösen und wenn doch, muss diese für den Schaden aufkommen.
                  Also einfach das eigene Konto im Auge behalten und evtl. auftretende unberechtigt Belastungen wieder zurückbuchen lassen. Kostet dich keinen Cent - alle anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Einziehenden.
                  Avatar: Calvada von Corelli/Calvados x Latouro N

                  Kommentar

                  • pavot
                    • 27.07.2003
                    • 1331

                    #10
                    Klar sind die Täter darauf aus, in kurzer Zeit mit viel Kohle abzuhauen. Das ist aber nicht das Problem des Kunden, sondern das der Bank. Daher wird (eigentlich) das Einreichen von Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren nur dann vorgenommen, wenn mit dem Kunde eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird und ein entsprechendes Lastschriftobligo bestimmt worden ist. Letztlich ist die Entgegennahme von Lastschriften gleichzusetzen mit einer Kreditentscheidung in Höhe der Lastschrifteinreichung abzüglich des Obligos.

                    Oder noch mal einfacher formuliert: den Schaden hat die Bank, nicht der Kunde, denn die Bank (des Zahlungsempfängers = Täters) hat sich vorher wissentlich auf das Risiko eingelassen.

                    Nix Kulanz, nix Glück - sondern RECHT.

                    Kommentar

                    • Rowi
                      • 09.09.2004
                      • 1286

                      #11
                      Also wird keine vernünftige Bank ein Konto innerhalb dieser Frist nach Lastschrifteinreichung ein Konto auflösen und wenn doch, muss diese für den Schaden aufkommen.


                      Das ist mitnichten so. Vorausgesetzt das Konto des LS Empfängers wäre innerhalb dieser Frist aufgelöst , dann kommt das Geld auf ein Differenzkonto und geht an die auftraggebende Bank zurück. Diese wird sich das Geld auf alle Fälle vom Zahlungspflichtigen holen.

                      Es ist übrigens auch kein Problem für LS Einreicher das Konto einfach aufzulösen. Er gibt irgendeinen Grund und eine immaginäre Bankverbindung an und fort ist er. Aber einfacher ist es sich aus dem Staub zu machen und das Konto so stehen zu lassen.

                      Übrigens hat der Kunde das Recht sich das Geld bis zur Anerkennung des letzten Rechnungsabschlusses zurückzuholen ( 6 Wochen Frist ) und , was viele nicht wissen, auch darüber hinaus. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass er im Falle eiines Betruges ein Anrecht auf das Geld hat.
                      Das Vertragsverhältnis besteht zwischen LS Einreicher und LS Empfänger. Die Bank sorgt lediglich für den Transfer.
                      Walt Disney I

                      Kommentar


                      • #12
                        Aber in diesem Fall besteht eben kein Vertragsverhältnis und ist die Bank im Zweifelsfall nicht verpflichtet die Rechtmässigkeit der Lastschrift zu überprüfen?

                        Kommentar

                        • Rowi
                          • 09.09.2004
                          • 1286

                          #13
                          Das Vertragsverhältnis kann von der Bank nicht überprüft werden. Wie auch ? Die Bank ist lt. Kontovertrag verpflichtet LS, die eindeutig dem Zahlungspflichtigen zugeordnet werden können , auch einzulösen.
                          Es gibt ein internes Abfragesystem, wo LS, wo Kontoinhaber und Zahlungspflichtiger nicht übereinstimmen abgefragt werden und die gehen dann zurück, ohne Rücksprache.
                          Zuletzt geändert von Rowi; 23.10.2009, 11:41.
                          Walt Disney I

                          Kommentar

                          • Calvada
                            • 11.06.2009
                            • 1377

                            #14
                            Mag zwar sein, dass es deine Bank so handhabt, Rowie, aber Rechtens ist das nicht! Natürlich läuft es auf ein Differenzkonto, habe dieses jahrelang bearbeitet- kenne ich also auch, aber eine Rücklastschrift kann nicht wieder zurückgebucht werden. Kann ich eine RL nicht hausintern verbuchen, weil das Empfängerkonto inzwischen ausgebucht wurde, hat die Bank den Schaden selbst zu tragen. Aus diesem Grund werden Lastschrifteinreichungen bei uns auch 8 Wochen lang e.V. (Eingang vorbehalten) verbucht. Und solange der Disposaldo solche Beträge führt, wird bei uns kein Konto aufgelöst!
                            Die Bank haftet, wenn der Lastschriftempfänger die Lastschrift wegen Widerspruch zurückgibt. Der Lastschriftempfänger muss nicht beweisen, dass er die LS nicht bezahlen muss, sondern der Einziehende muss beweisen, dass er berechtigt ist, die Zahlung zu erhalten. Dürfte in einem solchen Betrugsfall schwierig werden. Wir haben vor Jahren einen solchen Fall bei uns im Hause gehabt, seit dem gilt bei uns die Regel, dass kein Konto ohne Referenzkonto aufgelöst wird, solange Einträge e.V. vorhanden sind. Wir mussten den Schaden nämlich damals tragen!
                            Avatar: Calvada von Corelli/Calvados x Latouro N

                            Kommentar

                            • max-und-moritz
                              • 04.06.2006
                              • 3441

                              #15
                              Calvada, wenn ich jetzt als Betrüger her gehe, die ergaunerten 100000 Euro abhebe und 10 Euro auf meinem Konto stehen lasse und abhaue - muß das dann die Bank an die Geschädigten zurückzahlen, bzw. den Schaden übernehmen???

                              Viele Grüße, max-und-moritz
                              Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                              Kommentar

                              • Calvada
                                • 11.06.2009
                                • 1377

                                #16
                                Wenn die Bank diesen hohen Betrag so leichtfertig herausgibt, dann ja. Gutschriften für Lastschrifteinzüge werden - wie Scheckeinreichungen auch - Eingang vorbehalten (auf Kontoauszügen durch den Zusatz e.V.zu erkennen) gutgeschrieben. Die Dauer für diesen Vorbehalt sind lt. Bankenabkommen für Schecks 8-10 Tage für Lastschriften 8 Wochen. Innerhalb dieser Frist ist das Geld zwar dem Konto gutgeschrieben und wird zinsmäßig auch so behandelt, aber es steht dem Kunden nicht als Disposaldo zur Verfügung. D.h. ich kann es nur dann vom Konto abheben, wenn die Bank mir sowieso ein entsprechendes Kontingent (Disporahmen) einräumt oder die Wartezeit für evtl. Rücklastschriften abgelaufen ist.
                                Ein derart hohen Disporahmen wird man wohl nur bekommen, wenn Sicherheiten vorhanden sind. Sollte sich die Bank nicht absichern und vorzeitig auszahlen, ist es auch für mich als Bankangestellte absolut als gerechtfertig anzusehen, dass sie für den entstandenen Schaden aufkommen muss. So einfach ist es aber nicht, über falsche Lastschrifteinzüge zu betrügen. Diese Betrüger spekulieren viel mehr damit, das es sehr viele ahnungslose und auch mit dem eigenen Konto viel zu nachlässige Leute gibt, die wenn überhaupt erst nach Ablauf der Rückgabefrist von 6 Wochen bemerken, dass eine betrügerische Lastschrift abgebucht wurde.

                                Wenn nur 20-30 % der Lastschriften nicht zurückkommen, haben sie schon ihren Schnitt gemacht!

                                Und für Rowie, die das ganze wohl nicht ganz glauben will, hier nochmal das Lastschriftabkommen --> http://www.bankenverband.de/pic/arti...ftabkommen.pdf

                                unter Punkt 5 ist ganz eindeutig geregelt, dass die 1. Inkassostelle für den Schaden aufzukommen hat!
                                Zuletzt geändert von Calvada; 23.10.2009, 20:13. Grund: Zusatz
                                Avatar: Calvada von Corelli/Calvados x Latouro N

                                Kommentar

                                • max-und-moritz
                                  • 04.06.2006
                                  • 3441

                                  #17
                                  Zitat von Calvada Beitrag anzeigen
                                  Betrüger spekulieren viel mehr damit, das es sehr viele ahnungslose und auch mit dem eigenen Konto viel zu nachlässige Leute gibt, die wenn überhaupt erst nach Ablauf der Rückgabefrist von 6 Wochen bemerken, dass eine betrügerische Lastschrift abgebucht wurde.

                                  Wenn nur 20-30 % der Lastschriften nicht zurückkommen, haben sie schon ihren Schnitt gemacht!
                                  Das ist eine Erklärung, und wenn die nicht gleich Riesenbeträge sondern ganz oft so Kleinzeug wie 35,75 abbuchen fällt das Einigen nicht auf. - Und ja, wenn man das als Vollzeitbeschäftigung macht, ich sag mal 100 Abbuchungen pro Tag, kommt auch bei 20 % Erfolgsquote was Nettes zusammen!

                                  ...Also, ich werd dann die kommenden Wochen nicht viel Zeit haben um hier zu schreiben

                                  Aber erst mal ein schönes Wochenende, max-und-moritz
                                  Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                                  Kommentar

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