Verkaufs"recht" - Frage dazu

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  • gigoline
    • 30.11.2004
    • 1419

    Verkaufs"recht" - Frage dazu

    Hallo zusammen,

    aus aktuellem Anlass ....
    gilt der Satz "gekauft wie gesehen" noch in einem Vertrag ? Ich habe im Kopf, dass der seit dem neuen Verkaufsrecht sozusagen "hinfällig" ist ... Da es sozusagen diesen "Gewährleistungsausschuss" ja nicht gibt...Es handelt sich hier um einen Privat- an Privatverkauf... dass das Pferd (Friese) nicht mehr der Jüngste ist, war allen klar, aber dass er (leider) sozusagen platter als platt ist - das war wohl keinem wirklich bewusst/bekannt... Leider steckt da auch ne persönlich rel. "dramatische" Geschichte hinter, so dass man eh nicht auf Teufel komm raus Krach bekommen kann/möchte und auch alles ohne RA o.ä. in den Griff bekommen möchte... und am allerliebsten im sinne des Pferdes welches lt. TA evtl. noch einen schönen Sommer haben kann (!)
    Kauf war vor ca. 6 Wochen...

    VG Britta
  • Riesoll
    • 01.06.2008
    • 2247

    #2
    Kommt doch auch darauf an, ob eine AKU gemacht wurde oder nicht.
    Aber das dieser besagte Satz nicht mehr gilt, davon hab ich auch schon gehört. Und auch nur für verschwiegene Mängel, d.h. vorsätzliches Handeln, kann der Verkäufer in Gewährleistung genommen werden, so glaub ich. Wenn bekannt war, dass das Pferd einen "Mangel" hat und dies auch noch so im Vertrag festgehalten wurde, dann gilt das wohl an hingenommen. Welcher Vertrag wurde denn genutzt? Der von der FN? Die sind ja auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Es gibt ja schon viele Urteile in Punkto Pferdekauf/verkauf. Aber da es sich ja um Lebewesen handelt und nicht um tote Sachen, wie z.B. ein Auto, wird wohl jeder Fall seine Eigenheiten haben.

    Kommentar

    • daspin
      • 06.07.2009
      • 139

      #3
      Der Ausschluss der Gewährleistung ist beim Verkauf von privat nach wie vor zulässig.
      Und ohne jetzt auf dem neuesten Stand zu sein, schließt "gekauft wie gesehen" meiner Erinnerung nach nur sichtbare Mängel aus (was man beim Sehen halt erkennen kann).

      Der Mangel muß bei Übergabe vorhanden gewesen sein, nachher entstehende Mängel fallen nicht mehr unter die Gewährleistung. Im Verhältnis privat / privat bist Du dafür beweisbelastet.

      Kommentar

      • gigoline
        • 30.11.2004
        • 1419

        #4
        hat sich erledigt - es konnte sich gsd gestern gütlich geeinigt werden

        keine AKU - es wurde von "altersgemäßem Zustand" gesprochen.. und zu sehen war das pferd eigentlich immer "normal fit" - keine lahmheiten - wurde aber auch nicht großartig belastet ...

        fakt war nun, nach nur 1 bein mit rö: schale, hufbein+hufgelenksarthrose, mehrere exostosen in 2 gelenkspalten+ hufrollensymptomatik mit zysten und kanälen TA hat nur noch: na wenns noch geht soll er noch bissie auf die wiese....gesagt...

        war dem verkäufer aber selbst (also das ausmaß) auch nicht bewußt...

        aber ist alles wie gesagt "gut ausgegangen"

        Kommentar

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