Ich könnte an die Decke gehen!!!

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  • Salsa1204
    • 21.05.2007
    • 3151

    Ich könnte an die Decke gehen!!!

    Also ich muss mal ordentlich Dampf ablassen

    Mein Patenkind, was quasi mit bei uns aufwächst, ist jetzt vier Jahre alt. Das Kind war damals nicht geplant und sowohl Mutter als auch Vater noch sehr jung (beide 19). Nun gut, es war ziemlich schnell klar, dass sich die beiden trennen würden, was ich auch vollkommen in Ordnung finde, der Vater wollte nicht mehr und so hätte eine Beziehung einfach keinen Sinn gemacht.

    Jetzt ist es aber so, dass der Vater bei ALLEM ein riesen Theater macht. Es laufen inzwischen mehrere Verfahren, weil der junge Herr bzw. viel mehr seine reichen, bonzigen Eltern, dreist alles einfordern, was nur irgendwie geht. Kind soll auf einmal eine Woche mit in Urlaub fliegen, obwohl sie noch nie länger als eine Nacht von zu Hause weg war, das Anliegen der Mutter, doch mit dem Kind eine Woche an die Nordsee zu fahren, damit sie im schlimmsten Fall die Kleine abholen kann, wenn was ist, wurde einfach nur abgelehnt! Ich finde es ansich gut, wenn das Kind den Kontakt zum Vater behält, aber mein Problem bei der Sache ist: Zahlen für das Kind tun sie nicht! Der Herr fährt ein dickes Auto und leistet sich sonst was, aber angeblich ist er auf Grund seines Studiums nicht in der Lage den Mindestsatz für seine Tochter aufzubringen. Kommt das Kind nach dem "Papa-Wochenende" nach Hause kommen aber andererseits Sprüche wie "Wenn ihr mir das nicht kauft, frag ich den Papa, der kauft mir alles", außerdem spricht sie danach auch nicht mehr mit dem neuen Lebensgefährten ihrer Mutter. Damit aber nicht genug, jetzt hat er heute auch noch die Mama der Kleinen beim Jugendamt angezeigt, weil angeblich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt! Also ich will sicher nicht sagen, dass alles glatt läuft, aber die Kleine wird weder geschlagen, noch lebt sie in einem Saustall. Meine Mutter (die Kleine ist hier bei uns im Kindergarten) ist direkt den Fragenkatalog zur Kindeswohlgefährdung durchgegangen und es trifft wirklich kein Punkt zu!

    Argh sowas geht echt gar nicht! Auf der einen Seite nur fordern und beschweren und auf der anderen Seite es nicht mal gebacken bekommen, für den Lebensunterhalt seines Kindes aufzukommen!!!
  • mabele
    • 23.03.2008
    • 2067

    #2
    das kind ist nur mittel zum zweck! er will seiner ex damit nur eine reinwürgen...

    Kommentar

    • Special-Reitponys.de
      • 01.04.2008
      • 934

      #3
      ...da hilft nur konsequent gemeinsame gesprächstermine beim jugendamt ausmachen und dann an einem tisch miteinander reden. dann muss nämlich der zuständige sachbearbeiter moderator bei der sache spielen und der kann sich dann auch den kopf darüber zerbrechen, ob diese urlaubsaktion für das kind kontraproduktiv ist oder nicht.
      http://www.xl-reitponys.horsefever.de

      Kommentar

      • Collin
        • 31.01.2008
        • 1824

        #4
        Zitat von mabele Beitrag anzeigen
        das kind ist nur mittel zum zweck! er will seiner ex damit nur eine reinwürgen...
        Den Eindruck habe ich auch. Und so wie es sich für mich anhört, wird er -wenn es hart auf hart kommt - es nicht unbedingt durchgesetzt bekommen mit dem Kind in den Urlaub zu fahren.
        Normalerweise müsste bei der von Dir beschriebenen Situation erstmal sowieso neu geprüft werden, was Unterhaltzahlungen angeht, wenn er tatsächlich ein "dickes" Auto fährt und für alle anderen Dinge auch Geld hat.
        Schwierig wird´s allerdings dann, wenn das Kind sagt, es will mit Papa und den Großeltern in den Urlaub, was sie zweifellos tun wird, weil Papa ja immer alles kauft und verspricht usw. das ist nunmal das was bei Kindern zieht.
        Ein Pferd ist von solcher Schönheit, dass niemand müde wird es anzuschauen, wenn es sich in seiner Herrlichkeit zeigt.

        Kommentar

        • mabele
          • 23.03.2008
          • 2067

          #5
          @ collin so einfach ist das nicht mir den unterhaltszahlungen.

          ich kenne auch so einen fall, wird auch kein unterhalt gezahlt, weil er ja seine eltern unterstützen muss und somit ist (leider) kein geld für ex frau und sohnemann da...

          es gibt genügend lücken wo man hineinschlüpfen kann um dies zu umgehen.

          aber was ich nicht verstehe, warum geht sie nicht zum jugendamt wegen unterhalt. dann wird sie vom staat unterstützt und die werden es sich schon vom pappa holen....

          Kommentar

          • Britta
            • 17.07.2007
            • 3707

            #6
            Zitat von mabele Beitrag anzeigen
            es gibt genügend lücken wo man hineinschlüpfen kann um dies zu umgehen.
            so einfach ist das nicht, außer wenn tatsächlich kein Geld da ist. Es gibt Fälle, da mußten (gerichtlich festgelegt) die Großeltern ihre Enkel finanziell unterstützen! Und als erstes muß für ein Kind gezahlt werden, bevor irgendjemand anderer berechtigt ist (Eltern oder sonstige Personen). Zumindest ist so das Gesetz. Es ist richtig, daß das Jugendamt der korrekte Ansprechpartner für solche Probleme ist.
            In Deutschland ist es eigentlich so, daß die Gesetze pro Mutter gemacht sind und die Väter meistens das Nachsehen haben, wenn es um Unterhaltszahlungen, Besuchsrecht und Umgangsrecht geht. Es gibt viele Väter, die schon verzweifelt sind...
            edit: ich muß es anders ausdrücken, so ist es nicht ganz richtig. Die Gesetze sind pro demjenigen, der das Sorgerecht hat. Das ist allerdings meistens die Mutter.
            Zuletzt geändert von Britta; 10.06.2009, 10:57.
            sind wir nicht alle ein bißchen wendy?

            Kommentar

            • Salsa1204
              • 21.05.2007
              • 3151

              #7
              Es ist halt so, dass das Gerichtsverfahren bezüglich des unterhalts läuft. Wenn man aber 22x in Berufung geht und dann noch Gerichtsfehler dazu kommen, dauert das halt superlange. Besuchsrechtsklagen sind in der Zeit schon mehrere durch, u.A. die mit dem Urlaub.

              Die Unterhaltssituation ist halt so, Vater ist "Student" (hauptberuflich aber Sohn) und kann deshalb nicht zahlen, er hat ja kein eigenes Einkommen. Also läuft das Ganze über die Großeltern, das ist ziemlich langfristig, weil das viel schwieriger zu berechnen ist und eben bei Großelternpaare mit einbezogen werden, d.h. auch die Eltern der Mutter müssen zahlen.

              Ansprüche auf Unterhalt vom Jugendamt hat sie keine, da ihr neuer Lebensgefährte mit ihr in einem Haushalt lebt und auch selber verdient. Da er aber auch kein Großverdiener ist, fehlt das Geld halt an allen Ecken und Enden.

              Am ärgerlichsten ist eben, dass um diese 124 € ein Riesentheater gemacht wird (vollkommener Blödsinn, die Anwaltskosten sind sicherlich höher) und das Kind dann ständig mit sonst was an Spielzeug nach Hause kommt.

              Zum vierten Geburtstag gabs einfach mal ein Fahrrad, obwohl die Kleine a) erstmal vernünftig lernen muss Roller zu fahren und b) hier auch gar nicht die Möglichkeit hat wirklich Fahrrad zu fahren

              Aber Hauptsache, das Kind hat seinen Willen!

              Ach und wenn man sie fragt, was sie am Papa-Wochenende gemacht hat kommt ständig "Ich war mit Oma und Opa weg, Papa hatte keine Zeit/Lust"

              Ganz toll....

              Kommentar

              • Salsa1204
                • 21.05.2007
                • 3151

                #8
                das kind ist nur mittel zum zweck! er will seiner ex damit nur eine reinwürgen...
                Angeblich hat sie ihm das Kind halt untergeschoben. Gut, ich denke sie "wollte" halt nicht merken, dass sie schwanger ist, bis eine Abtreibung nicht mehr in Frage kommt, das stimmt schon. Aber auf der anderen Seite gibt es auch so Dinger die nennen sich Kondome, die kann ich als Mann benutzen, wenn ich auf keinen Fall ein Kind möchte....

                Kommentar

                • oldenburger dressurpferde
                  • 28.03.2009
                  • 2629

                  #9
                  haben sie denn geteiltes sorgerecht????waren sie verheiratet?

                  normalerweise haben väter,die nicht verheiratet mit der mutter waren/sind,überhaupt keinen anspruch auf das kind.

                  und wenn ihr beweisen könnt,das alles okay ist,dann würde ich eine anzeige,nachdem diese aktuelle gegen euch durch ist,wegen verleumdung/falscher beschuldigungen machen.

                  Kommentar

                  • Salsa1204
                    • 21.05.2007
                    • 3151

                    #10
                    Er hat die Vaterschaft offiziell anerkannt, deshalb hat er ein ganz normales Umgangs- bzw Besuchsrecht. Das finde ich ja auch vollkommen richtig so, nur es geht nicht, dass man immer alle Rechte will, aber ja nichts von seinen Pflichten wissen möchte....

                    Das Jugendamt wird halt nächsten Montag vorbeikommen, die müssen so einer Anzeige einfach nachgehen, auch das ist ja vollkommen richtig. Ich denke allerdings nicht, dass sie etwas bzw nichts gravierendes zu beanstanden haben. Mal schauen...

                    Wie gesagt, am Anfang habe ich immer unterstützt, dass das Kind zum Vater geht, aber das im Moment ist reiner Terror gegenüber der Mutter und hat nichts mehr mit Liebe zum Kind zu tun. Das finde ich schon bedenklich....

                    Kommentar

                    • oldenburger dressurpferde
                      • 28.03.2009
                      • 2629

                      #11
                      auch wenn er die vaterschaft anerkennt,das hat nichts mit irgendwelchen rechten zu tun.


                      wenn ihr ihm das zugesteht,dann sind das alle 2 wochen ein wochenende,mehr nicht.und einem urlaub würde ich schon mal gar nicht einfach so zustimmen.

                      seit ihr schon mal beim anwalt gewesen???da würdee ich schnellstmöglich hingehen,denn er hat kein rechtsanspruch auf das kind,da die mutter nicht verheiratet war mit dem vater.

                      allerdings ist es natürlich fraglich,ob das kind das alles ausbaden soll,denn seinen vater sollte es ja schon kennen

                      Kommentar

                      • Salsa1204
                        • 21.05.2007
                        • 3151

                        #12
                        doch die rechte hat er alle, das haben nicht wir entschieden, sondern das gericht....Alle zwei Wochen hat er sie übers Wochenende und der Urlaub ist auch so zugelassen worden...

                        Kommentar


                        • #13
                          Umgangsrecht bedeutet ganz wortwörtlich, daß der Vater ein Recht auf Umgang hat. Die Großeltern nicht. Er ist nicht der betreuende Elternteil, er muß sein Umgangsrecht selber wahrnehmen und darf das Kind nicht bei den Großeltern abgeben.

                          Leider hat Unterhalt nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Ich klage dem 'selbsternannten Supervater' meines Sohnes auch gerade hinterher. Vor Gericht und anderen Leuten immer eine supergroße Klappe 'Unterhalt kein Problem' usw. Eigentlich wäre diese Zahlung in unserem Falle auch nicht nötig, aber wo er schon unbedingt den Supervater spielen muß, dachte ich, na gut, dann zahl doch. Logischerweise kommt nichts, nur heiße Luft.

                          Ist wirklich ätzend, wenn Väter ihre Rechte so ausnutzen... Hat er ihn denn an den Wochenenden auch über Nacht? Ein oder zwei Nächte? Bei uns hat das Gericht entschieden, daß es vorläufig keine Übernachtung gibt...

                          Kommentar

                          • Britta
                            • 17.07.2007
                            • 3707

                            #14
                            Zitat von oldenburger dressurpferde Beitrag anzeigen
                            auch wenn er die vaterschaft anerkennt,das hat nichts mit irgendwelchen rechten zu tun.


                            wenn ihr ihm das zugesteht,dann sind das alle 2 wochen ein wochenende,mehr nicht.und einem urlaub würde ich schon mal gar nicht einfach so zustimmen.

                            seit ihr schon mal beim anwalt gewesen???da würdee ich schnellstmöglich hingehen,denn er hat kein rechtsanspruch auf das kind,da die mutter nicht verheiratet war mit dem vater.

                            allerdings ist es natürlich fraglich,ob das kind das alles ausbaden soll,denn seinen vater sollte es ja schon kennen
                            (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
                            (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
                            (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
                            (4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.

                            Seit einer Gesetzesänderung im April 2004 haben auch unverheiratete Männer ein Umgangsrecht.
                            sind wir nicht alle ein bißchen wendy?

                            Kommentar

                            • Salsa1204
                              • 21.05.2007
                              • 3151

                              #15
                              Er holt das Kind ja ab und bringt es auch wieder nach Hause. Was dazwischen passiert, das entscheidet ja er bzw wie wollen wir es ihm verbieten? Der Herr wohnt noch zu Hause und deshalb trifft die Kleine automatisch auf die Großeltern. Die schieben ihr natürlich noch mehr alles in den Hintern.... Wenn sie sagt sie will was haben hat sie es in der Regel kurze Zeit später und verlangt das logischerweise von uns genauso, ist ja nicht blöd... Letztens wollte sie eben so einen Kirmesluftballon haben als sie den nicht bekommen hat, hat sie zu meiner Mutter gesagt "Dann frage ich halt Papa, der kauft mir das, wenn ich das will", ganz feine Erziehung....

                              Kommentar

                              • Bezauberndehexe20
                                • 08.06.2009
                                • 35

                                #16
                                hallo ich weis das gehört nicht dazu aber was ist PN hier

                                Kommentar

                                • Salsa1204
                                  • 21.05.2007
                                  • 3151

                                  #17
                                  Persönliche Naricht, also die Naricht geht nur an das Mitglied und wird nicht veröffentlicht...

                                  Kommentar

                                  • Fussel22
                                    • 12.10.2003
                                    • 338

                                    #18
                                    Pn= private nachricht

                                    Kommentar

                                    • Bezauberndehexe20
                                      • 08.06.2009
                                      • 35

                                      #19
                                      Vielelen lieben dank

                                      Kommentar

                                      • laconya
                                        • 22.07.2006
                                        • 2843

                                        #20
                                        ....sowas ist ärgerlich und total blöd fürs Kind. Kann man denn mit den Großeltern vernünftig sprechen?
                                        Und diese "Angelegenheit" "dann frag ich halt....." ist doch völlig normal.Das passiert auch in "intakten" Familien. Und das Großeltern die eigene Erziehung sabotieren ist doch eigenlich auch bekannt....oder durftet ihr als Kind nicht auch immer viel mehr bei Oma und Opa als zuhause? Wenn sie das Kind dann mal da haben,wollen sie auch oberlieb sein

                                        Kommentar

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